Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3245 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1286 der Abgeordneten Birgit Bessin und Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/3047 Klärschlammverwertung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1286 vom 23.11.2015: Die Bundesregierungsparteien CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Ausbringung von anfallendem Klärschlamm der Wasserbetriebe durch die Landwirtschaft zu Düngezwecken zu beenden. Zu diesem Zweck wurde die Klärschlammverordnung novelliert, in der Düngemittelverordnung die Grenzwerte erhöht, sowie die Ausbringungsmöglichkeiten zur künftigen landwirtschaftlichen Verwertung weiter begrenzt. Das Ziel, die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen bis zum 01. Januar 2025 zu beenden, hat auch Auswirkungen auf das Land Brandenburg . Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, die geforderte Beendigung der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen bis zum Jahr 2025 zu unterbinden, welche technischen Möglichkeiten gibt es und welche Verfahren sind in der Prüfung? 2. Welche Standorte werden im Land Brandenburg für diese nötig werdenden Verfahren in Erwägung gezogen? 3. Ist die Verbrennung der nach wie vor anfallenden Klärschlämme eine Option, falls ja; plant man eine Gewinnung von Phosphor aus den anfallenden Aschen? Welches Verfahren ist hier in der Erprobung, bzw. kommt perspektivisch zur Anwendung? 4. Wo werden die Aschen aus der Klärschlammgewinnung bis zur endgültigen Realisierung einer möglichen Phosphorgewinnung zwischengelagert, welche Umweltschutzbedingungen müssen beachtet werden? 5. Gibt es Überlegungen, den Klärschlamm einer energetischen Verwendung zuzuführen, wenn ja; wie sehen diese praktisch aus? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 28. August 2015 wurde den für Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für eine Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung übergeben. Der Referentenentwurf und die Begründung sind noch nicht mit den anderen Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Inhalte des Papiers sind aktuell einem breiten Diskussionsprozess unterworfen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Regelungen eine Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) künftig verbindlich beinhalten wird. Frage 1: Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, die geforderte Beendigung der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen bis zum Jahr 2025 zu unterbinden, welche technischen Möglichkeiten gibt es und welche Verfahren sind in der Prüfung? Frage 2: Welche Standorte werden im Land Brandenburg für diese nötig werdenden Verfahren in Erwägung gezogen? zu den Fragen 1 und 2: Brandenburgische Klärschlämme, die in der Vergangenheit landwirtschaftlich verwertet wurden, zeigten eine deutliche Unterschreitung sowohl der geltenden als auch der im Referentenentwurf vorgeschlagenen strengeren Grenzwerte. Der vorgelegte Referentenentwurf des BMUB lässt für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaukapazität kleiner 10.000 Einwohnerwerte (EW) auch ab 2025 die bodenbezogene Klärschlammverwertung im Bereich der Landwirtschaft und des Landschaftsbaus zu. Damit könnten in Brandenburg künftig Klärschlämme aus 176 kommunalen Kläranlagen bodenbezogen verwertet werden. Frage 3: Ist die Verbrennung der nach wie vor anfallenden Klärschlämme eine Option, falls ja; plant man eine Gewinnung von Phosphor aus den anfallenden Aschen? Welches Verfahren ist hier in der Erprobung, bzw. kommt perspektivisch zur Anwendung? zu Frage 3: Phosphor kann in der Kläranlage direkt aus dem Klärschlamm rückgewonnen werden oder aus den bei der Monoverbrennung von Klärschlämmen anfallenden Aschen. Die Einsatzfähigkeit solcher Verfahren wurde nachgewiesen, erste großtechnische Anlagen wurden bereits umgesetzt. Allerdings ist eine allgemeingültige Bewertung derzeit noch nicht möglich (Quelle: Bericht der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall „Ressourcenschonung durch Phosphor-Rückgewinnung“). Welche der Verfahren unter technischen, aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Einsatz kommen werden, wird von den zukünftigen konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen nach erfolgter Novellierung der Klärschlammverordnung abhängen. Frage 4: Wo werden die Aschen aus der Klärschlammgewinnung bis zur endgültigen Realisierung einer möglichen Phosphorgewinnung zwischengelagert, welche Umweltschutzbedingungen müssen beachtet werden? zu Frage 4: Sollte nach erfolgter Novellierung der Klärschlammverordnung im Zusammenhang mit Anforderungen an eine Phosphorrückgewinnung gegebenenfalls eine Zwischenlagerung von Aschen aus der Klärschlammverbrennung erforderlich werden, würden dafür die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzrecht gelten. Handelt es sich dabei um eine längerfristige Lagerung, sind im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die materiellen Anforderungen an Langzeitlager gemäß Deponieverordnung zu stellen. Frage 5: Gibt es Überlegungen, den Klärschlamm einer energetischen Verwendung zuzuführen , wenn ja; wie sehen diese praktisch aus? zu Frage 5: Soweit ein landwirtschaftlicher Einsatz nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist, kommt eine Verbrennung in dafür zugelassenen Anlagen in Betracht. Das kann sowohl im Rahmen der Mitverbrennung, z. B. in Kohlekraftwerken, als auch durch Monoverbrennung erfolgen.