Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3260 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1296 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/3067 Mündliche Absprachen zur Umsetzung des Schallschutzes zwischen MIL und FBB Wortlaut der Kleinen Anfrage 1296 vom 25.11.2015 Laut Aussagen des Chefjuristen der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, Gottfried Egger (Leiter Recht und Compliance), vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gab es im Jahre 2008 eine „mündliche Absprache“ zwischen dem Flughafen und dem brandenburgischen Infrastrukturministerium zur Umsetzung des Schallschutzes. Inhalt dieser mündlichen Vereinbarung sei gewesen, dass das tatsächlich vom Flughafen umgesetzte Schallschutzniveau nur einen Bruchteil des im Planfeststellungsbeschluss vorgegeben Schallschutzes umfassen solle. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Gab es im Jahr 2008 eine mündliche Absprache zwischen Vertretern des Infrastrukturministeriums und Vertretern der Flughafengesellschaft zur Umsetzung des Schallschutzes? 2. Falls ja, von welchen Personen wurde diese mündliche Absprache getroffen und welche Vereinbarungen wurden dabei getroffen? 3. Haben Vertreter des Infrastrukturministeriums oder der Staatskanzlei zu irgendeinem Zeitpunkt mündliche Vereinbarungen mit Vertretern der FBB zum Themenbereich Schallschutz getroffen? (Falls ja, bitte erläutern.) 4. Wie wäre es juristisch zu bewerten, wenn zwischen Vertretern des Infrastrukturministeriums und der FBB mündliche Absprachen zur Umsetzung des Schallschutzes getroffen und entsprechend umgesetzt worden wären. 5. In welchem Verhältnis stehen die mutmaßlichen mündlichen Absprachen zum Treffen am 20. November 2008 zwischen Flughafen- und Ministeriumsvertretern ? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es im Jahr 2008 eine mündliche Absprache zwischen Vertretern des Infrastrukturministeriums und Vertretern der Flughafengesellschaft zur Umsetzung des Schallschutzes ? Frage 2: Falls ja, von welchen Personen wurde diese mündliche Absprache getroffen und welche Vereinbarungen wurden dabei getroffen? Frage 3: Haben Vertreter des Infrastrukturministeriums oder der Staatskanzlei zu irgendeinem Zeitpunkt mündliche Vereinbarungen mit Vertretern der FBB zum Themenbereich Schallschutz getroffen? (Falls ja, bitte erläutern.) Frage 4: Wie wäre es juristisch zu bewerten, wenn zwischen Vertretern des Infrastrukturministeriums und der FBB mündliche Absprachen zur Umsetzung des Schallschutzes getroffen und entsprechend umgesetzt worden wären? Zu Fragen 1 bis 4: Entscheidend für die Dimensionierung der baulichen Schallschutzvorrichtungen für die zu schützenden Räume in der Umgebung des Flughafens sind die zu beachtenden Festlegungen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in der aktuellen Fassung. Eine wirksame Änderung der Schutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses durch mündliche bilaterale Vereinbarungen zwischen der Flughafengesellschaft und der Landesregierung ist nicht möglich. Eine wirksame Änderung der Festlegungen zum Schallschutz ist nur über eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zu erreichen. Hierzu bedarf es des schriftlichen Antrags der Flughafengesellschaft und der Durchführung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens. Frage 5: In welchem Verhältnis stehen die mutmaßlichen mündlichen Absprachen zum Treffen am 20. November 2008 zwischen Flughafen- und Ministeriumsvertretern? Zu Frage 5: In der auf Wunsch der Flughafengesellschaft durchgeführten Besprechung am 20. November 2008 zwischen ihr und der luftrechtlichen Planfeststellungsbehörde zu Fragen der Umsetzung des Schallschutzes am Tag entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 hat die Flughafengesellschaft ihre Rechtsauffassung dargelegt und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht. Die Behörde hat gegenüber der Flughafengesellschaft unter anderem deutlich gemacht, dass sie keinen Anlass sehe, von den Regelungen zum Tagschutz im Planfeststellungsbeschluss abzuweichen. Die planfeststellungsgerechte Vorgehensweise zur Realisierung des Schallschutzes am Tag war auch Gegenstand des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.04.2013, Az. OVG 11 A 14.13.