Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3263 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1308 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3129 Kleine Anfrage 1308 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung Drucksache 6/3013 „Flugrückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern in deren Heimatländer “ Wortlaut der Kleinen Anfrage 1308 vom 04.12.2015: In der Antwort der Landesregierung zur Frage 4, führt die Landesregierung keine Statistiken über die gescheiterten Rückführungen. 1.) Warum wird darüber keine Statistik erfasst? 2.) Welche Kosten sind durch die gescheiterten Rückführungen in Brandenburg bis zum Stichtag 30.11.2015 entstanden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wird darüber keine Statistik erfasst? zu Frage 1: Hinsichtlich der Möglichkeiten der Landesregierung zur Erhebung von Datenmaterial durch die kommunalen Ausländerbehörden, verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1236 vom 02.11.2015 (Landtagsdrucksache 6/2890). Mangels rechtlicher Grundlage zur Erhebung entsprechender Daten durch die für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörden liegen der Landesregierung keine statistischen Zahlen vor. Frage 2: Welche Kosten sind durch die gescheiterten Rückführungen in Brandenburg bis zum Stichtag 30.11.2015 entstanden? zu Frage 2: Das Land erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten der Ab- und Zurückschiebung gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 des Ordnungsbehördengesetzes. Die Erstattung der Kosten erfolgt auch bei einer tatsächlich nicht erfolgreich durchgeführten Rückführung. Daher wird bei der Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten auch nicht unterschieden, ob die Rückführung erfolgreich war oder gescheitert ist. Somit liegen der Landesregierung keine diesbezüglichen statistischen Angaben vor. Die durch die Ausländerbehörden zur Erstattung der Ab- und Zurückschiebungskosten von ausreisepflichtigen Ausländern in diesem Jahr angemeldeten Kosten betrugen bis zum 30.11.2015 insgesamt 69.148,53 Euro. Hierbei sind z. B. Kosten für Flugtickets etc. enthalten, auch wenn die Rückführung letztlich nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte.