Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3265 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1313 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3134 Durch die rechte Szene genutzte Immobilien in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1313 vom 04.12.2015: Bundesweit erwerben Akteure der rechten Szene Immobilien. Vor kurzem hat bspw. der Erwerb einer Immobilie in Nauen durch eine Firma, die mit dem Nazi-Label „Thor Steinar“ in Verbindung steht, Schlagzeilen gemacht. Auch die Nutzung einer Immobilie in Finowfurt als Veranstaltungsort der rechten Szene sorgte für Proteste und mediale Öffentlichkeit. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche von Akteuren der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine , Parteien bzw. Firmen) für Veranstaltungszwecke genutzten Immobilien in der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? (Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum , Nutzungsverhältnis und Nutzungsart!) 2. Welche weiteren Immobilien, die durch Akteure der rechten Szene (Einzelpersonen , Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) nicht nur privat genutzt werden , sind der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? (Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum, Nutzungsverhältnis und Nutzungsart!) 3. Welche Veranstaltungen (Schulungen, Versammlungen, Veranstaltungen o.ä.) fanden wenn in den unter Frage 1 und 2 genannten Objekten statt? 4. Welche Platzkapazitäten weisen die jeweiligen Immobilien auf? 5. Welche dieser Immobilien unter Frage 1 und 2 standen bzw. stehen in Verbindung mit Straftaten? (Bitte Einzelauflistung nach Datum, Delikt und Immobilie sowie Erkenntnissen zu Tatverdächtigen bzw. Tätern!) 6. Sind der Landesregierung weitere Objekte bekannt, für die seitens Akteuren der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) aktuell Kauf- bzw. Miet-/Pachtinteresse besteht? Wenn ja, durch welche Objekte und welche Akteure? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche von Akteuren der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) für Veranstaltungszwecke genutzten Immobilien in der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? (Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum , Nutzungsverhältnis und Nutzungsart!) Frage 2: Welche weiteren Immobilien, die durch Akteure der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) nicht nur privat genutzt werden, sind der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? (Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum, Nutzungsverhältnis und Nutzungsart!) Frage 3: Welche Veranstaltungen (Schulungen, Versammlungen, Veranstaltungen o.ä.) fanden wenn in den unter Frage 1 und 2 genannten Objekten statt? Frage 4: Welche Platzkapazitäten weisen die jeweiligen Immobilien auf? zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: In der rechtsextremistischen Szene werden Immobilien gesucht, die möglichst im Eigentum eines Anhängers oder zumindest Sympathisanten der rechten Szene sind, um Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Liederabende oder Schulungen möglichst ohne behördliche oder zivilgesellschaftliche Störungen durchzuführen. Die Räumlichkeiten bzw. die damit verbundenen Veranstaltungen dienen in erster Linie der inneren Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen. Die Anforderungen an die Objekte sind vielfältig und unterscheiden sich zudem anlassbedingt. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sind Immobilien als solche aber nicht Gegenstand der Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutz- und Polizeibehörden in Bund und Ländern. Eine einheitliche Definition, wann eine Immobilie dem Extremismus zuzurechnen ist, existiert nicht. So ist zu erklären, dass Bund und Länder unterschiedliche Angaben zu rechtsextremistischen Szeneobjekten veröffentlichen. Im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburgs werden regelmäßig deutlich unter zehn Immobilien benannt, die eindeutig der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können. Dabei wird zwischen Objekten der rechtsextremistischen Szene sowie Objekten mit Bezug zur rechtsextremistischen Musik- und Vertriebsszene unterschieden, wie auch nachstehend tabellarisch aufgeführt. Hinsichtlich der Platzkapazitäten der jeweiligen Immobilie können nur Schätzwerte herangezogen werden, die sich auf die jeweilige nutzbare Fläche der Immobilie beziehen, sofern sich die Fläche durch offene Recherche ermitteln lässt. Objekte der rechtsextremistischen Szene Lage der Immobilie Art der Immobilie / Nutzung Veranstaltungen 2015 Eigentum/ Miete Größe/ Platzkapazität Schorfheide OT Finowfurt (BAR) privates Wohnhaus mit Grundstück , welches Szeneangehörigen für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird 5. Germanischer Achtkampf am 25.07.2015 Eigentum geeignet für 1000 Personen Mühlenfließ, OT Grabow (PM) privates Gehöft mit Grundstück mehrere Szenetreffen Eigentum geeignet für einige Dutzend Personen Lübben (LDS) Räume des rechtsextr. Kickboxvereins Northsidecrew (NSC) für Training und Veranstaltungen umgebaute frühere Diskothek Kameradschaftsund Szenetreffen, Musikveranstaltungen k. A. geeignet für ca. 100 Personen Brandenburg an der Havel OT Kirchmöser Vierseitenhof, der vom „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.“ zur Tagungs- und Veranstaltungsstätte umgebaut wurde; reguläre Nutzung auch ohne Szenebezug Frühjahrstagung des „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff ) e.V.“ turnusmäßige Tagungen (1-2 jährlich ) Eigentum geeignet für mehrere Hundert Personen Objekte mit Bezug zur rechtsextremistischen Musik- und Vertriebsszene Lage der Immobilie Art der Immobilie / Nutzung Veranstaltungen 2015 Eigentum/ Miete Größe/ Platzkapazität Cottbus Ladengeschäft „The Devils Right Hand Store“ des rechtsextr. Musik- Labels „Rebel keine k. A. geeignet für ein knappes Dutzend Personen Records“ Verkauf von Szenebekleidung und Musikerzeugnissen Chorin OT Golzow (BAR) privates Wohnhaus und Geschäftsadress e des “Zentralversande s” - Onlineversand für rechte Szeneartikel und -bekleidung keine Eigentum geeignet für ein knappes Dutzend Personen Karstädt (PR) Wohnung innerhalb eines Wohnblocks und Geschäftsadress e des „itsh84u Streetwear“- Versandes - Onlineversand für rechte Szeneartikel und -bekleidung keine k. A. unbekannt Eberswalde (BAR) Geschäftshaus mit Firmensitz „Exzess- Records“ Onlineversand für rechte Szenemusik und –bekleidung der rechtsextr. Musikgruppe „Exzess“ keine k. A. unbekannt Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg hat auch den Kauf einer Immobilie in Nauen durch die Skytec Outlets GmbH, welche mit der Modemarke „Thor Steinar“ in Verbindung steht, registriert. Auch wenn die Bekleidung „Thor Steinar“ in der rechten Szene beliebt ist und sie durch ihr Design insbesondere Kunden im rechten Spektrum anspricht, kann der vertreibenden Firma keine extremistische Bestrebung im Sinne des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz nachgewiesen werden. Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass die besagte Immobilie für rechtsextremistische Veranstaltungen nutzbar gemacht werden würde. Daher wurde die Skytec Outlets GmbH nicht in die vorstehenden Tabellen aufgenommen. Frage 5: Welche dieser Immobilien unter Frage 1 und 2 standen bzw. stehen in Verbindung mit Straftaten? (Bitte Einzelauflistung nach Datum, Delikt und Immobilie sowie Erkenntnissen zu Tatverdächtigen bzw. Tätern!) zu Frage 5: Die Erfassung von Straftaten erfolgt nicht objektbezogen. Zwar liegen zu einzelnen Objekten, wie beispielsweise zum Objekt Schorfheide OT Finowfurt (BAR) Erkenntnisse über politisch motivierte Straftaten vor. Eine Gesamtauswertung der im Zusammenhang mit einer bestimmten Immobilie verübten Straftaten kann nicht vorgenommen werden. Beispielhaft können folgende Angaben gemacht werden, welche aus zuvor genannten Gründen nicht abschließend sein können: Schorfheide OT Finowfurt (BAR) Das Grundstück wurde jahrelang als Veranstaltungsort für die rechtsextremistisch orientierte Szene genutzt. Durch das konsequente Einschreiten der Polizei (Auflösung /Verhinderung/Verbote) bei derartigen Veranstaltungen, verlor der Standort innerhalb der Szene stark an Attraktivität. Mühlenfließ OT Grabow Das Grundstück wurde in der Vergangenheit mehrfach für Veranstaltungen, zumeist ohne jegliche Öffentlichkeitswirksamkeit, genutzt. Frage 6: Sind der Landesregierung weitere Objekte bekannt, für die seitens Akteuren der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) aktuell Kauf- bzw. Miet-/Pachtinteresse besteht? Wenn ja, durch welche Objekte und welche Akteure? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass ein Rechtsextremist, der zwar über einen Wohnsitz im Land Brandenburg verfügt, aber tief in der rechtsextremen Musikszene Sachsens, insbesondere Dresdens, verwurzelt ist, im Jahr 2014 bemüht war, einen ehemaligen Gasthof in Ortrand (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) zu erwerben . Nachdem die Erbengemeinschaft über den Kaufinteressenten informiert worden war, kam der Verkauf nicht zustande. Im Jahr 2015 versuchte er, offenbar über einen Strohmann, erneut eine Immobilie in Form eines alten Schulgebäudes in Lindenau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) zu erwerben. Auch in diesem Fall kam es nicht zum avisierten Kauf, da das Objekt an einen anderen Interessenten durch die Kommune verkauft wurde. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass der Rechtsextremist eine Immobilie im Land Brandenburg erwerben möchte, um sie unter anderem für Szene- und insbesondere für Musikveranstaltungen zu nutzen.