Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3273 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1303 der Abgeordneten Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3091 Langzeiterkrankungen am Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1303 vom 01.12.2015: Am Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder) gibt es derzeit vier langzeiterkrankte Lehrkräfte, die nicht im ZENSOS-System geführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Langzeiterkrankte gibt es nach Kenntnis der Landesregierung nach am Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder)? Wenn es welche gibt, wurden dafür Vertretungslehrkräfte an der Schule eingesetzt und wie viele? 2. Wer ist für die Eintragung von Langzeiterkrankungen im ZENSOS-System zuständig und warum? 3. Welche Folgen hat eine Eintragung in das ZENSOS-System? Welche kompensierenden Maßnahmen können dann erst ergriffen werden? Welche unabhängig davon? 4. Wie hoch ist das Vertretungsbudget, welches dem Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder) zur Verfügung steht? 5. In welchen Fällen entscheiden die Regionalstellen alleine über die Verwendung des Vertretungsbudgets, ohne dass den Schulen ein Anteil am Vertretungsbudget zugeteilt würde? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Langzeiterkrankte gibt es nach Kenntnis der Landesregierung nach am Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder)? Wenn es welche gibt, wurden dafür Vertretungslehrkräfte an der Schule eingesetzt und wie viele? Zu Frage 1: Mit Stand vom 8. Dezember 2015 sind am Karl-Liebknecht-Gymnasium fünf von 72 Lehrkräften längerfristig erkrankt. Eine Lehrkraft wird mit Beginn des neuen Jahres den Dienst wieder aufnehmen können. Ergänzend zu schulintern greifenden Vertretungsmaßnahmen wurden drei Lehrkräfte zur Vertretung eingesetzt. Frage 2: Wer ist für die Eintragung von Langzeiterkrankungen im ZENSOS-System zuständig und warum? Zu Frage 2: „ZENSOS“ ist ein umfangreiches - aus datenschutzrechtlichen Gründen verwaltungsinternes - Arbeitsinstrument und Informationssystem. Seit Mai dieses Jahres ist das Modul, das über Problemlagen der Absicherung von Unterricht betreffend informiert, Teil von „ZENSOS“. Es trägt die Bezeichnung „Problematischer Unterrichtsausfall“. Dieses Modul ist eine technische Schnittstelle zur Kommunikation von Schule und unterer Schulaufsicht. Es stellt somit ein internes Arbeitsinstrument der Schulleitungen mit der Schulaufsicht und dem Planungs- und Einstellungsteam dar. Die Schulen haben die Möglichkeit, die Schulaufsicht über Probleme, die die Absicherung von Unterricht betreffen, in Kenntnis zu setzen. Insofern können das Planungs- und Einstellungsteam zeitnah entsprechende Maßnahmen zur Problemlösung einleiten. Für die obere Schulaufsicht dient es in erster Linie der Information. Zwei Fragen liegen der Erhebung in diesem Modul zugrunde: 1. „Ist der Ausfall des kompletten Unterrichts in einer Klasse/einem Kurs in einem Fach über vier Wochen absehbar?“ FN1 2. „Ist die Kürzung der Stundentafel in einer Klasse/einem Kurs in einem Fach über den Zeitraum eines Schulhalbjahres ohne absehbaren fachspezifischen Ausgleich erforderlich?“ FN1 Die Schulleitung gibt hier Auskunft über die Gründe und zeigt damit die Notwendigkeit der Unterstützung durch die untere Schulaufsicht und das Planungsund Einstellungsteam an, wenn sie nicht in der Lage ist, im Rahmen des schulischen Vertretungskonzepts den Unterrichtsausfall zu kompensieren und eine der Fragen mit „Ja“ beantworten muss. Durch das Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder) wurde bisher unter dieser ZENSOS-Funktion kein Eintrag vorgenommen, da es sich aufgrund der Größe der Schule und der Anzahl von Fachlehrkräften nicht in der Situation befindet, dass ein gesamtes Unterrichtsfach nicht erteilt werden kann. Frage 3: Welche Folgen hat eine Eintragung in das ZENSOS-System? Welche kompensierenden Maßnahmen können dann erst ergriffen werden? Welche unabhängig davon? FN1 Quelle: ZENSOS „Problematische Unterrichtsausfälle“ Zu Frage 3: Das ZENSOS-Modul dient der Kommunikation zwischen Schulaufsicht und Schulleitung und bietet die Möglichkeit, dass kurzfristig neben der zuständigen Schulaufsicht auch das Planungs- und Einstellungsteam der Regionalstelle informiert werden und somit Maßnahmen zur Problemlösung eingeleitet werden können. Das Anzeigen einer Problemlage im „ZENSOS“- Modul „Problematische Unterrichtsausfälle“ ersetzt für die Schulen nicht die Beantragung von Personalmaßnahmen für Vertretungen, obgleich das Planungs- und Einstellungsteam der Regionalstelle mit der Meldung ein gewisses Maß an Handlungsvorlauf haben. Insofern stellt das „ZENSOS“-Modul auch für das Planungs- und Einstellungsteam eine interne Arbeitsgrundlage dar. Die Einstellungsmaßnahmen werden durch das Planungs- und Einstellungsteam in Absprache mit dem regional zuständigen Schulrat vorgenommen. Frage 4: Wie hoch ist das Vertretungsbudget, welches dem Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder) zur Verfügung steht? Zu Frage 4: Die Regionalstelle Frankfurt (Oder) hat sich dagegen entschieden, die Aufteilung der zugewiesenen Mittel auf die zu betreuenden 206 Schulen anteilig vorzunehmen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Mittel der Schulen, die keinen Bedarf haben, dort einzusetzen, wo der Bedarf gegeben ist. Eine Obergrenze für Gelder aus dem Vertretungsbudget gibt es für die einzelnen Schulen nicht. Frage 5: In welchen Fällen entscheiden die Regionalstellen alleine über die Verwendung des Vertretungsbudgets, ohne dass den Schulen ein Anteil am Vertretungsbudget zugeteilt würde? Zu Frage 5: Die Schulen stellen bei Notwendigkeit (kurz- und mittelfristige Erkrankung einer Lehrkraft) Anträge auf Einstellung aus dem Vertretungsbudget. Diese Anträge werden durch die Regionalstelle auf Richtigkeit geprüft und die Einstellungen vorgenommen. Sollte das Gesamtbudget aufgebraucht sein, hat die Regionalstelle die Möglichkeit, weitere Mittel beim MBJS zu beantragen.