Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3288 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1314 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/3142 Islamistische Graffiti an EasyJet-Maschine - Auch in Schönefeld? Wortlaut der Kleinen Anfrage 1314 vom 07.12.2015 An der Innenseite der Tankverkleidungen von vier verschiedenen EasyJets- Maschinen haben Beamte in Frankreich arabische Sprayereien, Graffitis, mit klarem islamistischem Inhalt entdeckt (Jewish Press v. 28.11.2015). Auch in Amsterdam war eine Maschine der EL AL betroffen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Sind solche Graffitis an Maschinen an Flugzeugen an dem Flughafen Schönefeld festgestellt worden? 2. Unterliegt das Tank- und Wartungspersonal einer besonderen Sicherheitsprüfung ? 3. Kann ausgeschlossen werden, dass Islamisten an dem Flughafen beschäftigt werden bzw. wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine Islamisten sich im Sicherheitsbereich des Flughafens aufhalten können, insbesondere als Leiharbeiter oder Aushilfskraft? 4. Nimmt die Landesregierung diese Vorkommnisse ernst, um die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen Schönefeld zu erhöhen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind solche Graffitis an Maschinen an Flugzeugen an dem Flughafen Schönefeld festgestellt worden? Zu Frage 1: Es ist weder der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH noch der Landesregierung bzw. der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg bekannt , dass an Flugzeugen, die auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld starten bzw. landen oder für bestimmte Zeiträume abgestellt sind, solche „Graffitis“ festgestellt wurden. Frage 2: Unterliegt das Tank- und Wartungspersonal einer besonderen Sicherheitsprüfung ? Frage 3: Kann ausgeschlossen werden, dass Islamisten an dem Flughafen beschäftigt werden bzw. wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine Islamisten sich im Sicherheitsbereich des Flughafens aufhalten können, insbesondere als Leiharbeiter oder Aushilfskraft? Zu Fragen 2 und 3: Das gesamte Personal, das auf dem Vorfeld, also im Sicherheitsbereich des Flughafens, Aufgaben wahrnimmt, unterliegt der Zuverlässigkeitsüberpüfung gem. § 7 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen europäischer Luftsicherheitsvorschriften. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Berechtigung des Zugangs zum Flughafensicherheitsbereich. Frage 4: Nimmt die Landesregierung diese Vorkommnisse ernst, um die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen Schönefeld zu erhöhen? Zu Frage 4: Im Rahmen einer kontinuierlichen Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden werden alle Vorkommnisse lokal und ggf. auch auf Bundesebene fortlaufend bewertet und erforderlichenfalls bestehende Regelungen und Verfahren angepasst.