Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3290 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1316 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3144 Wie weiter mit dem Goldenen Plan – Sportstättenförderung? Wortlaut der Kleinen Anfrage 1316 vom 07.12.2015: Die Förderung der Sporteinrichtungen in ländlichen Räumen sollte über das LEADER Programm erfolgen. Dieses Programm ist dafür ausgelegt die Entwicklung in ländlichen Gebieten zu befördern und vorrangig Arbeitsplätze zu schaffen bzw. Innovation oder Wertschöpfung zu steigern. Für den Teil der Sportstätten (Goldener Plan) war zusätzlich zum Budget der LAG eine mögliche Fördersumme für die jeweilige Gebietskulisse angekündigt worden. Da es bei den Sportplätzen, Sporteinrichtungen, Vereinsplätzen usw. einen riesigen Reparaturstau gibt, wurden während der Antragsvorbereitung neben den Gemeinden auch der Kreissportbund und der Landessportbund in das sehr aufwendige Verfahren einbezogen. Bei den Sportlern wurden große Erwartungen geweckt, sie hoffen, dass ihre Einrichtungen nun endlich saniert werden können. Besonders weil immer öfter die finanzielle Hilfe durch die Kommunen absinkt bzw. ausbleibt, da Sporteinrichtungen zu den freiwilligen Aufgaben zählen. Zwischenzeitlich wurden die LAGn informiert, dass keine zusätzlichen Mittel bzw. nicht ausreichend Mittel für die Sportstätten zur Verfügung gestellt werden und das Antragsverfahren dem Auswahlverfahren anderer LEADER Vorhaben mit Wertschöpfung oder Arbeitsplatzschaffung gleichgestellt ist. Unter diesen Bedingungen sind viele Sanierungsvorhaben an Sportstätten nicht möglich, die Sportler und die ländlichen Kommunen sind tief enttäuscht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Lösung sieht die Landesregierung, die vorbereiteten und durch den Landessportbund bereits Anfang 2015 befürworteten Anträge für Sportanlagen einer Förderung zuzuführen? 2. Wieviel Anträge auf Förderung sind durch die Änderung des Verfahrens im November nicht mehr im Bewilligungsrahmen der einzelnen LAGn? (Bitte alle auflisten!) 3. Wird an einer für die Sportstätten tauglichen Regelung/Förderung gearbeitet und wann soll diese zur Verfügung stehen? 4. Welches Budget soll dieses Programm enthalten und wie ist das Budget auf die einzelne Kreis- und Stadtsportbünde aufgeteilt? 5. Ist es angedacht, dass die Abwicklung weiterhin über die LAGn und das LEA- DER Programm erfolgen soll? 6. Welche Argumentationshilfen wurden den Regionalmanagern zur Erklärung der Situation in den einzelnen Regionen zur Verfügung gestellt? In der offiziellen Bekanntmachung des Landes und der Erklärung des Chefs der Staatskanzlei in der Enquetekommission am 06.11.2015 wird auf Förderung aus dem LEADER Programm verwiesen, auch wird ausführlich dargestellt, dass die LAGn eigenständig über die Förderungen entscheiden. In diesem Bereich ist die Entscheidung der LAG entzogen worden. Wie wird also sichergestellt, dass das Vertrauen zwischen Antragsteller, der LAG und den Regionalmanagern nicht zerstört wird? 7. Sind die Mittel des Goldenen Planes Brandenburg für den ländlichen Raum ausschließlich aus Leader-Mitteln und damit vollständig aus EU-Geldern finanziert ? 8. Warum werden die Budgets des GPB den LAG vorenthalten bzw. nicht sofort zugeteilt? Was war der Grund für dieses intransparente Verfahren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Lösung sieht die Landesregierung, die vorbereiteten und durch den Landessportbund bereits Anfang 2015 befürworteten Anträge für Sportanlagen einer Förderung zuzuführen? Frage 2: Wieviel Anträge auf Förderung sind durch die Änderung des Verfahrens im November nicht mehr im Bewilligungsrahmen der einzelnen LAGn? (Bitte alle auflisten !) Frage 3: Wird an einer für die Sportstätten tauglichen Regelung/Förderung gearbeitet und wann soll diese zur Verfügung stehen? Frage 4: Welches Budget soll dieses Programm enthalten und wie ist das Budget auf die einzelne Kreis- und Stadtsportbünde aufgeteilt? Frage 6: Welche Argumentationshilfen wurden den Regionalmanagern zur Erklärung der Situation in den einzelnen Regionen zur Verfügung gestellt? In der offiziellen Bekanntmachung des Landes und der Erklärung des Chefs der Staatskanzlei in der Enquetekommission am 06.11.2015 wird auf Förderung aus dem LEADER Programm verwiesen, auch wird ausführlich dargestellt, dass die LAGn eigenständig über die Förderungen entscheiden. In diesem Bereich ist die Entscheidung der LAG entzogen worden. Wie wird also sichergestellt, dass das Vertrauen zwischen Antragsteller , der LAG und den Regionalmanagern nicht zerstört wird? Frage 8: Warum werden die Budgets des GPB den LAG vorenthalten bzw. nicht sofort zugeteilt? Was war der Grund für dieses intransparente Verfahren? Zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 6 und 8: Entsprechend der Vereinbarung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) mit dem Landessportbund Brandenburg (LSB) vom 8. Juli 2014 fördert die Landesregierung im Umfang wie in der zurückliegenden Förderperiode investive Vorhaben für Sportvereine auf dem Lande. Unterstützt werden Vorhaben mit multifunktionaler Nutzung für das dörfliche Gemein- schaftsleben. Auf regionaler Ebene wurden Abstimmungen zu den anzuwendenden Verfahren zwischen dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), den LEADER-Aktionsgruppen (LAGen), den Sportbünden der Landkreise und kreisfreien Städte und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten geführt. Das Verfahren ist so gewählt, dass der Einsatz von EU-Mitteln des ELER möglich ist. Dazu sind die von der EU vorgegebenen Regeln einzuhalten. Danach haben die LAGen, wie bei allen LEADER-geförderten Vorhaben auch, über die Projekte des Goldenen Planes Ost zu befinden. Das geplante Unterstützungsvolumen in Höhe von 14 Mio € wird den LAGen zusätzlich zu den bereitgestellten Budgets für die einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt. Es ist das Anliegen der LAGen, grundsätzlich alle abgestimmten Vorhaben zu bevoten und in der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde zu unterstützen. Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung der förderrechtlichen Bedingungen für die Bewilligung. Angaben zur Zahl von Vorhaben, die die Vorgaben des Förderverfahrens nicht erfüllen, liegen dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) nicht vor. Frage 5: Ist es angedacht, dass die Abwicklung weiterhin über die LAG‘ n und das LEADER Programm erfolgen soll? Zu Frage 5: Ja. Frage 7: Sind die Mittel des Goldenen Planes Brandenburg für den ländlichen Raum ausschließlich aus Leader-Mitteln und damit vollständig aus EU-Geldern finanziert? Zu Frage 7: Wesentliche Grundlage der Förderung ist die Finanzierung mit EU- Mitteln des ELER. Insbesondere für die Vereine des Breitensports wird die nationale Kofinanzierung durch Mittel des MLUL gesichert.