Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3297 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1318 des Abgeordneten Wolfgang Roick der SPD-Fraktion Drucksache 6/3173 Ablehnung Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald Wortlaut der Kleinen Anfrage 1318 vom 9.12.2015: Der Landtag hat am 24. September 2015 die Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald abgelehnt. Gleichzeitig wurde die Landesregierung aufgefordert, mehrere Ziele umzusetzen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der fünf regionalen Planungsgemeinschaften hinsichtlich der Teilregionalpläne Wind? 2. Wie sind die weiteren Umsetzungsschritte für die Forstverwaltung um die Waldfunktionen zeitnah zu aktualisieren? Welcher Zeitraum wird angestrebt? 3. Wie ist der Stand zur Überarbeitung des Leitfadens für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald? (Es sollten forstfachliche Empfehlungen zu den Waldfunktionen neu aufgenommen werden, die bei der Abwägung durch die Regionalplanung berücksichtigt werden sollen.) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der fünf regionalen Planungsgemeinschaften hinsichtlich der Teilregionalpläne Wind? Zu Frage 1: Der integrierte Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ ist seit dem 30.10.2015 rechtswirksam. Der Regionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Lausitz-Spreewald wurde in der Regionalversammlung am 17.12.2015 als Satzung beschlossen und wird zeitnah zur Genehmigung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) eingereicht werden. Die RPG Uckermark-Barnim hat einen rechtswirksamen Regionalplan „Windnutzung und Rohstoffsicherung und -gewinnung“ (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1150). Die RPG Oderland-Spree hat einen rechtswirksamen Regionalplan „Windenergienutzung “ (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1153). Die RPG Prignitz-Oberhavel hat einen rechtswirksamen Regionalplan „Windenergienutzung “ (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1151). Frage 2: Wie sind die weiteren Umsetzungsschritte für die Forstverwaltung um die Waldfunktionen zeitnah zu aktualisiere? Welcher Zeitraum wird angestrebt? Zu Frage 2: Die weiteren Umsetzungsschritte sehen zunächst die Überarbeitung der Kartierung der Erholungsfunktion der Wälder Brandenburgs bis zum Ende des III. Quartals 2016 und anschließend die Überarbeitung aller übrigen Waldfunktionen bis Ende 2017 vor. Frage 3: Wie ist der Stand zur Überarbeitung des Leitfadens für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald? (Es sollten forstfachliche Empfehlungen zu den Waldfunktionen neu aufgenommen werden, die bei der Abwägung durch die Regionalplanung berücksichtigt werden sollen.) Zu Frage 3: Der Leitfaden, der unter den Gliederungsnummern 2.2.3 und 3.1 bereits Ausführungen zur Berücksichtigung der Waldfunktionen enthält, wurde zum 01.06.2014 zunächst probeweise eingeführt. Er wird – dem o.g. Auftrag des Landtages entsprechend - überarbeitet. Dabei sollen die gewonnenen Erfahrungen bei dessen bisheriger Anwendung ebenso einfließen, wie die Ergebnisse der Überarbeitung der Waldfunktionen (vgl. Antwort auf Frage 2).