Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3298 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1312 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3133 Sogenannte Reichsbürger in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1312 vom 04.12.2015: Sogenannte Reichsbürger sprechen der Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Souveränität ab und vertreten die Auffassung, dass sie das „Deutsche Reiche“ als „Reichsregierung“ vertreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationen werden nach Kenntnis der Landesregierung den sogenannten „Reichsbürgern“ zugeordnet? 2. Wie viele Personen in Brandenburg werden den sogenannten „Reichsbürgern“ zugeordnet? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten getrennt aufführen !) 3. Welche Überschneidungen mit anderen Strukturen, Organisationen bzw. Parteien der extremen Rechten sind der Landesregierung bekannt? 4. Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Aktivitäten sogenannter „Reichsbürger“ sind der Landesregierung seit 2010 bekannt? (Bitte einzeln nach Datum, Ort, Art der Aktivität und Teilnehmerzahl aufschlüsseln!) 5. Welche Fälle der Vorlage von „Dokumenten“ sogenannter „Reichsbürger“ (bspw. „Reichsführerscheine“, „Reichspersonalausweise o.ä.) sind der Landesregierung bekannt? 6. Welche Ermittlungsverfahren gegen sogenannte „Reichsbürger“ wurden nach Erkenntnissen der Landesregierung seit 2010 in Brandenburg eingeleitet? (Bitte Auflistung nach Datum, Delikt, Ort und Ausgang!) 7. Wie schätzt die Landesregierung die sogenannte „Reichsbürgerbewegung“ ein? Gehen von dieser eine Gefährdung der freiheitlich-demokratische Grundordnung aus? Wie beurteilt die Landesregierung das Wirken der sogenannten „Reichsbürger “ und wie schätzt die Landesregierung die Gewaltbereitschaft der Anhänger ein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sammlung von Informationen, insbesondere sach- und personenbezogener Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen , die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Daher konzentriert sich der Verfassungsschutz auf „Reichsbürger“-Milieus, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) vorliegen. Im Rahmen seines Unterrichtungsauftrags befasst sich der Verfassungsschutz allerdings schon seit vielen Jahren mit diesem Milieu und pflegt einen intensiven Austausch mit den betroffenen Kommunal-, Polizei- und Finanzbehörden sowie den Gerichten . Aufgrund des großen Beratungsbedarfs hat der Landespräventionsrat Brandenburg im Jahr 2015 ein Handbuch gefördert, an dem das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung (demos), der Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt und die kommunale Ebene mitgewirkt haben. Dieses Handbuch ergänzt die Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes zum „Reichsbürger“-Milieu im Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung. Eine Auswertung von Briefen und Unterlagen von „Reichsbürgern“, die dem Verfassungsschutz aus einzelnen Regionen Brandenburgs vorliegen, ergab, dass sich die Ansichten von „Reichsbürgern“ an rechtsextremistischen Ideologiefragmenten orientieren . Oft machen sich das die einzelnen Akteure nicht bewusst. Anzutreffen sind Teile der historisch-fiktionalen Gegenerzählung des Rechtsextremismus sowie geschichtsrevisionistische Mythen und Verschwörungsfantasien. Das „Reichsbürger“-Milieu ist überwiegend unstrukturiert in Brandenburg. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass größere Milieuzusammenschlüsse versuchen, einzelne regionale Aktivisten an sich zu binden und das Lager insgesamt zu festigen. Frage 1: Wie viele und welche Organisationen werden nach Kenntnis der Landesregierung den sogenannten „Reichsbürgern“ zugeordnet? zu Frage 1: Im Land Brandenburg existieren die Gruppierungen „Europäische Aktion“ (EA), die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die Gruppierung „Freistaat Preußen“, die aufgrund ihrer programmatisch-ideologischen Richtung dem Reichsbürgermilieu zuge- ordnet werden können. Bei allen drei Gruppierungen handelt es sich um Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG). Daneben existiert eine Grauzone. Dazu gehören regionale, unstrukturierte Milieus, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg anzutreffen sind. Daneben gibt es Einzelpersonen, die als „Milieumanager“ auf Gewinnmaximierung betreiben , indem sie Fantasiepapiere, Bücher, CDs oder Geldanlagen anbieten. Frage 2: Wie viele Personen in Brandenburg werden den sogenannten „Reichsbürgern“ zugeordnet ? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten getrennt aufführen!) zu Frage 2: Der Verfassungsschutz geht von ca. 180 bis 200 Personen im Land Brandenburg aus, die sich diesem Milieu zugehörig fühlen. Eine Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen nicht möglich . Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes unterliegt hier Beschränkungen . Frage 3: Welche Überschneidungen mit anderen Strukturen, Organisationen bzw. Parteien der extremen Rechten sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 3: In der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gibt es Einzelpersonen, die sich auf die dünne Ideologie aus dem „Reichsbürger“-Milieu beziehen und an Veranstaltungen der Szene (z. B. Montagsdemonstrationen) teilnehmen. Gleiches gilt für Einzelpersonen aus der politischen Strömung der Neonationalsozialisten. Bei der NPD lassen sich in offiziellen Verlautbarungen nur noch vereinzelt Bezüge zum Deutschen Reich finden. Für die bereits erwähnte „Europäische Aktion“ (EA) sind dagegen die Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland sei staatsrechtlich nicht legitimiert und das Fernziel der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des „Deutschen Reiches“, entscheidende ideologische Eckpfeiler. Frage 4: Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Aktivitäten sogenannter „Reichsbürger“ sind der Landesregierung seit 2010 bekannt? (Bitte einzeln nach Datum, Ort, Art der Aktivität und Teilnehmerzahl aufschlüsseln!) zu Frage 4: Eine genaue Aufschlüsselung ist aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen nicht möglich. Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes unterliegt hier Beschränkungen. Frage 5: Welche Fälle der Vorlage von „Dokumenten“ sogenannter „Reichsbürger“ (bspw. „Reichsführerscheine“, „Reichspersonalausweise o.ä.) sind der Landesregierung bekannt ? zu Frage 5: Fantasiedokumente gehören zur politischen Identität eines sich zum Milieu zugehörig fühlenden „Reichsbürgers“. Die zahlreichen Vorfälle, bei denen „Reichsbürger“ Fantasiedokumente vorzeigen oder ihren Personalausweis in den Bürgerämtern zurückgeben , werden vom Verfassungsschutz mangels einer rechtlichen Grundlage nicht dokumentiert. Frage 6: Welche Ermittlungsverfahren gegen sogenannte „Reichsbürger“ wurden nach Erkenntnissen der Landesregierung seit 2010 in Brandenburg eingeleitet? (Bitte Auflistung nach Datum, Delikt, Ort und Ausgang!) zu Frage 6: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.01.2010 bis 30.11.2015 (mit Stand vom 08.12.2015) wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ gemeldeten Straftaten berücksichtigt. Da die angefragten Informationen keine meldepflichtigen Daten darstellen und somit katalogisiert nicht recherchefähig sind, wurden im gesamten Datenbestand Freitextrecherchen mit dem Buchstabenfragment „Reich“ durchgeführt. Entsprechende Meldungen wurden anschließend an Hand der Sachverhaltsdarstellung manuell ausgewertet. Die festgestellten Verfahren wurden seitens der Justiz durch weitere dort erinnerliche Verfahren ergänzt. Die Gesamtübersicht der 56 festgestellten Ermittlungsverfahren ist der Anlage zu entnehmen. Insgesamt lässt sich die Aussage treffen, dass mit dem Rechercheergebnis keine abschließende Aussage getroffen werden kann, wie viele sogenannte „Reichsbürger“ tatsächlich straffällig wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Verfahren gegen sog. Reichsbürger geführt werden, ohne dass während des Verfahrens deren sog. Reichsbürgerschaft bekannt geworden wäre. Einzelne Tathandlungen müssen zudem keinen Bezug zu ihrer Rolle als sog. Reichsbürger haben. Schließlich ist auf die vorbeschriebene Vorgehensweise bei der Erhebung und der subjektiven Beurteilung des Status „Reichsbürger“ bei der Erfassung ausdrücklich hinzuweisen. Die aufgeführten Ergebnisse können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die sogenannte „Reichsbürgerbewegung“ ein? Gehen von dieser eine Gefährdung der freiheitlich-demokratische Grundordnung aus? Wie beurteilt die Landesregierung das Wirken der sogenannten „Reichsbürger“ und wie schätzt die Landesregierung die Gewaltbereitschaft der Anhänger ein? zu Frage 7: Das Milieu der „Reichsbürger“ ist differenziert zu betrachten. In Brandenburg gibt es drei rechtsextremistische Gruppierungen, die den demokratischen Verfassungsstaat fundamental verwerfen. Neben Rechtsextremisten bündeln sich in der Szene aber auch Menschen in wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Not, Frustrierte, Neugierige und solche, die das Milieu als Geschäftsmodell entdeckt haben. Nicht jeder Szeneaktivist ist daher automatisch als Rechtsextremist zu werten. Je länger sich die Aktivisten jedoch im Milieu bewegen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich der dort vorherrschende Grundton zu einer Frontstellung gegen die Normen und Spielregeln des demokratischen Verfassungsstaates ausweitet. In diesem Kontext registriert die Verfassungsschutzbehörde, dass die oben aufgeführten Gruppen begonnen haben, gezielt rechtsextremistische Ideologie in den regionalen Milieus zu verbreiten. Hier besteht die Gefahr, dass sich der Aktionismus und die Aggressionen im „Reichsbürger“-Milieu verstärken und es zu Radikalisierungseffekten kommt.