Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3299 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1304 des Abgeordneten Thomas Domres der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3114 Bürgerwindparks Wortlaut der Kleinen Anfrage 1304 vom 02.12.2015: Bürgerenergieanlagen gewinnen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sie sind Ausdruck der Energiewende von unten. Dezentrale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien schafft Voraussetzungen für bürgerliches Engagement vor Ort. Bürgerinnen und Bürger engagieren sich durch finanzielle und konzeptionelle Beteiligung und werden so Investoren in eigener Sache. Gleichzeitig ist darin aber auch ein Ausgleich für die Eingriffe in die gewohnte Lebensumwelt der Bevölkerung zu sehen – mit der Auswirkung, dass die Akzeptanz für solche Lösungen zunimmt. Seit Mitte 2012 wurde im Rahmen des Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien auch die Finanzierung von Investitionen in Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Windkraftanlagen, so genannter Bürgerwindparks, von der Investitionsbank des Landes Brandenburg gefördert. Dieses Förderprogramm ist zum 30.September 2015 eingestellt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Förderprogramm Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien hinsichtlich der Zielerreichung, Effizienz und Wirksamkeit? 2. Welche Gründe haben zur Einstellung des Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien geführt? 3. Wie viele so genannte Bürgerwindparks sind im Rahmen des Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien gefördert worden? 4. Welche Projekte sind darüber hinaus im Rahmen des Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien gefördert worden? 5. Ist das Förderprogramm Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien ersatzlos ausgelaufen oder kann auf alternative Förderprogramme auf Bundesebene verwiesen werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 5: Bei dem angesprochenen Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien handelt es sich nicht um ein mit Landesmitteln finanziertes Förderprogramm des Landes Brandenburg , sondern um eine eigene, in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegte Fördermaßnahme der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der ILB. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung das Förderprogramm Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien hinsichtlich der Zielerreichung, Effizienz und Wirksamkeit? zu Frage 1: Mit dem Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien hat die ILB einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Landesregierung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien geleistet. Das in Rede stehende Kreditprogramm sah hinsichtlich der Anzahl der zu fördernden Projekte keine Obergrenzen vor. Somit fehlt auch die Grundlage zur Bewertung einer „Zielerreichung“. Zur Effizienz des Kreditprogramms bzw. des Kreditprozesses liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Wirksamkeit dieses Kreditprogrammes wird durch die Anzahl der unterstützen Vorhaben deutlich. Insgesamt wurden Darlehen in Höhe von 340 Millionen Euro für 40 Windkraftanlagenprojekte ausgereicht. Unter den geförderten Vorhaben befand sich auch ein Bürgerwindpark mit einem Darlehensvolumen von 3,3 Millionen Euro. Bezogen auf die insgesamt ausgereichten Darlehen muss die Nachfrage nach der Förderung von Bürgerwindparks als vergleichsweise gering bewertet werden. Frage 2: Welche Gründe haben zur Einstellung des Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien geführt? Frage 5: Ist das Förderprogramm Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien ersatzlos ausgelaufen oder kann auf alternative Förderprogramme auf Bundesebene verwiesen werden ? zu den Fragen 2 und 5: Das Förderprogramm ist zum 1. Oktober 2015 ausgelaufen, es wurde nicht eingestellt . Von einer Neuauflage des Brandenburg-Kredites Erneuerbare Energien wurde seitens der ILB abgesehen, nachdem zunehmend verbesserte Alternativen für die Finanzierung von Windkraftanlagen verfügbar waren. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf attraktive Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW verwiesen, die in den letzten Wochen noch zusätzlich verbessert worden sind. Daneben können zur gezielten Finanzierung von Bürgerwindparks unter Beachtung der Fördervoraussetzungen Anträge bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Diese Vorhaben können durch die ILB mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum begleitet werden. Frage 3: Wie viele so genannte Bürgerwindparks sind im Rahmen des Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien gefördert worden? zu Frage 3: Im Rahmen Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien ist nach Auskunft der ILB ein Bürgerwindpark mit einem zugesagten Kreditvolumen von 3,3 Millionen Euro gefördert worden. Frage 4: Welche Projekte sind darüber hinaus im Rahmen des Förderprogramms Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien gefördert worden? zu Frage 4: Nach Auskunft der ILB wurden im Rahmen des Förderprogramms Brandenburg- Kredit Erneuerbare Energien neben der Finanzierung von Windkraftanlagen keine weiteren Projekte gefördert.