Datum des Eingangs: 22.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/330 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 72 des Abgeordneten Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 6/162 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 28 DS 6/55 zum Thema "Mobbing bei der Polizei Brandenburg" Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 72 vom 25.11.2014: In der Kleinen Anfrage (DS 6/55) hat die Landesregierung in Frage 16 die Fehlzeitenstatistik bezüglich der Durchschnittswerte der täglichen krankheitsbedingten Fehltage der Polizistinnen und Polizisten mit einem Jahreswert angegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben wegen Krankheit in den Jahren 2010 bis 2014 täglich im Dienst gefehlt? (Bitte Auflistung nach den einzelnen Monaten der letzten fünf Jahre) 2. Wie erklärt sich die LR 800 Dauerkranke und lediglich drei anerkannte Mobbingfälle? 3. Personalräte sind von Amtswegen verpflichtet, Beschwerden bezüglich Mobbings (mit Einverständnis des Betroffenen) unverzüglich dem Dienststellenleiter mitzuteilen, damit dieser Maßnahmen ergreift. Warum liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse vor? 4. Warum erfolgt keine statistische Erfassung von Mobbingbeschwerden bezüglich eines modernen und bedarfsgerechten Gesundheitsmanagements? 5. Schätzt die Landesregierung die Dienstvereinbarung über Mobbing aus dem Jahr 2001 noch als zeitgemäß ein? 6. Was versteht die Landesregierung bezogen auf Frage 12 der Antwort DS 6/55 unter „bedarfsorientierter“ Fortbildung bei den sog. „Mobbingbeauftragten“ konkret? 7. Welche konkreten Beschwerdemöglichkeiten gibt es über die Mobbingbeauftragten für Polizeibeamte? Gibt es eine übergeordnete Schiedsstelle? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben wegen Krankheit in den Jahren 2010 bis 2014 täglich im Dienst gefehlt? (Bitte Auflistung nach den einzelnen Monaten der letzten fünf Jahre) zu Frage 1: Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 28, Landtagsdrucksache 6/55, Frage 16 verwiesen. Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Durchschnittswerte, die rechnerisch auf der Fehlzeitenquote eines jeweiligen Jahres beruhen. Die Fehlzeitenquote ist ein statistischer Wert, welcher sich, wie angegeben, jeweils ausschließlich auf ein Kalenderjahr bezieht. Frage 2: Wie erklärt sich die LR 800 Dauerkranke und lediglich drei anerkannte Mobbingfälle? zu Frage 2: Es gibt in der Brandenburger Polizei keine 800 Dauerkranke. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 28, Landtagsdrucksache 6/55, zu Frage 16 wurde dargelegt, dass im Jahr 2013 rechnerisch 800 Bedienstete aufgrund von Krankheit täglich im Dienst fehlten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in die Berechnung alle krankheitsbedingten Fehltage eines Kalenderjahres unabhängig von der Krankheitsdauer und damit einschließlich sämtlicher Lang- sowie Kurzzeiterkrankungen einbezogen wurden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 28, Frage 18, verwiesen. Frage 3: Personalräte sind von Amtswegen verpflichtet, Beschwerden bezüglich Mobbings (mit Einverständnis des Betroffenen) unverzüglich dem Dienststellenleiter mitzuteilen, damit dieser Maßnahmen ergreift. Warum liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse vor? zu Frage 3: Es gehört zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretungen, Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie der Personalvertretung berechtigt erscheinen, sich gemeinsam mit der Dienststelle um Abhilfe zu bemühen. Entsprechende Aktivitäten der Personalvertretungen werden statistisch nicht erfasst. Frage 4: Warum erfolgt keine statistische Erfassung von Mobbingbeschwerden bezüglich eines modernen und bedarfsgerechten Gesundheitsmanagements? zu Frage 4: Für eine solche Statistik besteht kein Bedarf. Es werden alle Fälle statistisch erfasst, in denen sich der Mobbingverdacht bestätigt. Modernes und bedarfsgerechtes Gesundheitsmanagement schafft keinen Anlass für zusätzliche statistische Erhebungen. Frage 5: Schätzt die Landesregierung die Dienstvereinbarung über Mobbing aus dem Jahr 2001 noch als zeitgemäß ein? zu Frage 5: Ja. Frage 6: Was versteht die Landesregierung bezogen auf Frage 12 der Antwort DS 6/55 unter „bedarfsorientierter“ Fortbildung bei den sog. „Mobbingbeauftragten“ konkret? zu Frage 6: Die Mobbingbeauftragten werden zur Wahrnahme ihrer Aufgaben in erforderlichem Maße dienstlich fortgebildet. Das erforderliche Maß richtet sich nach dem Grad individueller Vorkenntnisse. Frage 7: Welche konkreten Beschwerdemöglichkeiten gibt es über die Mobbingbeauftragten für Polizeibeamte? Gibt es eine übergeordnete Schiedsstelle? zu Frage 7: Die Mobbingbeauftragten sind Teil der Dienststelle. Insoweit wären Beschwerden an die jeweilige Dienststellenleiterin oder den jeweiligen Dienststellenleiter zu richten.