Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3326 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1310 des Abgeordneten René Wilke der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3131 Auflagen der Kommunalaufsicht Wortlaut der Kleinen Anfrage 1310 vom 04.12.2015: In der Antwort auf meine dringliche Anfrage in der Landtagssitzung am 19.11.2015 führte der Innenminister die Gründe für eine mögliche Auflage der Kommunalaufsicht zur Senkung der sogenannten freiwilligen Leistungen auf 6,5 Prozent aus. Dabei erklärte er, dass meine Fragestellung Ursache und Wirkung der Maßnahme der Kommunalaufsicht verwechsle. Die Ursache für diese Auflage sei die schlechte Haushaltsführung der Stadt Frankfurt (Oder). Ein Nachdenken über diese Maßnahme sei notwendig, weil es der Stadt in den vergangenen Jahren nicht gelungen sei Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Eine abschließende Prüfung und Entscheidung sei jedoch noch nicht erfolgt. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Geht die Landesregierung davon aus, dass die defizitären Haushalte der Stadt Frankfurt (Oder) vor allem selbstverschuldet waren? 2. Falls ja: Wie kommt die Landesregierung zu der Annahme, dass die defizitären Haushalte der Stadt Frankfurt (Oder) selbstverschuldet seien? 3. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich haushälterisch fähige und konsolidierungswillige KommunalpolitikerInnen vor allem in den Landkreisen und in Potsdam versammelt haben, während weniger fähige und konsolidierungsunwillige KommunalpolitikerInnen vor allem in den kreisfreien Städten zu finden sind? 4. Inwieweit erkennt die Landesregierung als Grund für die defizitären Haushalte der Städte Cottbus, Brandenburg/Havel, Frankfurt (Oder) an, dass strukturelle Probleme in der Ausfinanzierung von Kreisfreien Städten ein wesentlicher Grund für die Überschuldung sind? 5. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des Symmetriegutachtens des Finanzministeriums, in welchem eine Anpassung der Hauptansatzstaffel für Kreisfreie Städte empfohlen wird? 6. In der Begründung der Verwaltungsstrukturreform wird u.a. angeführt, dass eine Einkreisung der kreisfreien Städte notwendig sei, weil selbige derzeit Lasten zu tragen hätten (außerordentlich hohe Soziallasten, kreisliche Aufgaben, die der Einwohnerzahl unangemessen sind), die für die hohe Verschuldung ursächlich verantwortlich seien. Zugleich wird betont, dass es durch eine Einkreisung wieder möglich werden soll, sogenannte freiwillige Aufgaben zu finanzieren. Was trifft zu: Waren die kreisfreien Städte bis dato mit ihren Aufgaben überlastet und müssen deshalb eingekreist werden, um von "überfordernden" Aufgaben entlastet zu werden oder ist es den kreisfreien Städten bis dato vor allem selbstverschuldet nicht gelungen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen, weshalb strengere Auflagen der Kommunalaufsicht notwendig seien? 7. Falls aus Sicht der Landesregierung letzteres zutrifft: Womit begründet sich dann die Notwendigkeit der Einkreisung? 8. Falls ersteres zutrifft: Hält die Landesregierung vor diesem Hintergrund eine Gefährdung von Strukturen, Angeboten und Einrichtungen, die durch eine Kreisgebietsreform wieder finanzierbar und damit erhalten werden sollen, für angemessen ? 9. Warum sieht sich die Kommunalaufsicht gezwungen über eine solche Auflage nachzudenken, wenn zugleich eine Haushaltsgenehmigung in Aussicht gestellt wurde, deren Voraussetzung die glaubwürdige Darstellung des Haushaltsausgleichs bis 2018 ist? 10. Der Anteil sogenannter freiwilliger Leistungen der Stadt Frankfurt (Oder) beträgt nach Angaben der Kämmerei derzeit unter 6,5 Prozent. Die Stadt tritt damit selbstständig den Beweis an, Ausgaben zu begrenzen. Zugleich ist es der Stadt - für den Fall von Einnahmeverschlechterungen - wichtig einen Puffer (derzeit 7 Prozent Auflage) zu behalten, um bei finanziellen Schwankungen nicht sofort gezwungen zu sein, strukturelle Konsequenzen in Form von Schließungen ziehen zu müssen. Wie bewertet die Landesregierung die Sinnhaftigkeit dieser Auflage, angesichts der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt (Oder) derzeit bei 6,48 Prozent Anteil sogenannter freiwilliger Ausgaben liegt? 11. Hält die Landesregierung die prozentuale Höhe von sogenannten freiwilligen Leistungen für ein geeignetes Steuerungsinstrument, obwohl die konkrete Ausgabenhöhe damit - je nach Einnahmesituation der Kommune - im höchsten Maße anfällig für Schwankungen ist? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Geht die Landesregierung davon aus, dass die defizitären Haushalte der Stadt Frankfurt (Oder) vor allem selbstverschuldet waren? Frage 2: Falls ja: Wie kommt die Landesregierung zu der Annahme, dass die defizitären Haushalte der Stadt Frankfurt (Oder) selbstverschuldet seien? zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die über Jahre defizitäre Haushaltssituation der Stadt Frankfurt (Oder) vielfältige Ursachen hat. Zu Beginn der 90-iger Jahre war die Stadt von einem tiefgreifenden Strukturwandel betroffen. Durch die damit einhergehende Deindustrialisierung waren erhebliche Einschnitte auf den Wirtschafts - und Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Infolgedessen hat die Stadt ganz erhebliche Bevölkerungsverluste hinnehmen müssen, so dass die gesamte Stadt- und Infrastrukturentwicklung auf den demografischen Wandel ausgerichtet werden musste. Diese Anpassungsprozesse sind teilweise bis heute noch nicht abgeschlossen und nur mit erheblichen finanziellen Anstrengungen, die auch von Seiten des Landes geleistet werden, zu meistern. Darüber hinaus vertritt die Landesregierung aber auch die Auffassung, dass die Stadt Frankfurt(Oder) noch über eigene Konsolidierungspotenziale verfügt, deren Hebung zur Überwindungen ihrer prekären Haushaltssituation ganz entscheidend beitragen kann. Dies belegen u. a. Ergebnisse der von der Stadt selbst in Auftrag gegebenen externen Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. („Externe Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den Dezernaten im Rahmen des Projekts Zukunft Stadtverwaltung Frankfurt(Oder) - Personalentwicklung “ – Ergebnisbericht vom 9. Dezember 2013 der BSL Managementberatung und Abschlussbericht des IMAKA Instituts für Management GmbH zur Abt. Allgemeine Verwaltung und Abt. Jugend, Familie, Soziale Dienste vom September 2013) Frage 3: Geht die Landesregierung davon aus, dass sich haushälterisch fähige und konsolidierungswillige KommunalpolitikerInnen vor allem in den Landkreisen und in Potsdam versammelt haben, während weniger fähige und konsolidierungsunwillige KommunalpolitikerInnen vor allem in den kreisfreien Städten zu finden sind? zu Frage 3: Eine Bewertung der kommunalen Mandatsträger im Land Brandenburg nahm und nimmt die Landesregierung grundsätzlich nicht vor. Frage 4: Inwieweit erkennt die Landesregierung als Grund für die defizitären Haushalte der Städte Cottbus, Brandenburg/Havel, Frankfurt (Oder) an, dass strukturelle Probleme in der Ausfinanzierung von kreisfreien Städten ein wesentlicher Grund für die Über- schuldung ist? zu Frage 4: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des Symmetriegutachtens des Finanzministeriums, in welchem eine Anpassung der Hauptansatzstaffel für kreisfreie Städte empfohlen wird? zu Frage 5: Das FiFo-Institut Köln hat den kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg im Auftrag des Ministeriums der Finanzen begutachtet. Das Gutachten vom März 2015 trifft auch Aussagen zur Hauptansatzstaffel der Gemeinden und Städte. Die dort festgestellte Option für eine Erhöhung der Hauptansatzstaffel der kreisfreien Städte lässt keine Schlussfolgerung im Hinblick auf eine mögliche Unterfinanzierung der kreisfreien Städte zu. Auf die Antworten der Landesregierung auf die Frage 9 der Kleinen Anfrage 747 (Landtagsdrucksache 6/2106) und auf die Mündliche Anfrage 239 (Landtag Brandenburg – Plenarprotokoll 6/14 vom 8. Juli 2015, Seite 1214) wird verwiesen . Frage 6: In der Begründung der Verwaltungsstrukturreform wird u.a. angeführt, dass eine Einkreisung der kreisfreien Städte notwendig sei, weil selbige derzeit Lasten zu tragen hätten (außerordentlich hohe Soziallasten, kreisliche Aufgaben, die der Einwohnerzahl unangemessen sind), die für die hohe Verschuldung ursächlich verantwortlich seien. Zugleich wird betont, dass es durch eine Einkreisung wieder möglich werden soll, sogenannte freiwillige Aufgaben zu finanzieren. Was trifft zu: Waren die kreisfreien Städte bis dato mit ihren Aufgaben überlastet und müssen deshalb eingekreist werden, um von "überfordernden" Aufgaben entlastet zu werden oder ist es den kreisfreien Städten bis dato vor allem selbstverschuldet nicht gelungen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen, weshalb strengere Auflagen der Kommunalaufsicht notwendig seien? zu Frage 6: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus ist im Leitbildentwurf der Landesregierung das Ziel formuliert, dass die kreisfreien Städte in der Lage sein müssen, dauerhaft die kreislichen Aufgaben wirtschaftlich zu erledigen, ohne dass die Wahrnehmung ihrer gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben darunter leidet. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass ein erheblicher und über Jahre andauernder Bevölkerungsverlust die wirtschaftliche Aufgabenerledigung zunehmend erschwert. Die soziodemographische Bevölkerungsstruktur trägt zusätzlich zu relativ höheren Ausgaben pro Einwohner bei. Kreisfreie Städte sind nicht per se durch eine unwirtschaftliche Aufgabenerledigung gekennzeichnet . Bei einer ausreichenden Einwohnerzahl – nach Auffassung der Landesregierung bei einer Mindesteinwohnerzahl von 175.000 - ist die Erledigung von kreislichen und gemeindlichen Aufgaben innerhalb einer Verwaltung durchaus wirt- schaftlich und effizient. Wird diese Mindesteinwohnerzahl jedoch deutlich unterschritten , ist nach Auffassung der Landesregierung eine dauerhafte wirtschaftliche Aufgabenerledigung der kommunalen Gebietskörperschaften gegenüber denen, die diese Mindesteinwohnerzahl erreichen bzw. überschreiten, trotz eigener Sparanstrengungen nicht möglich. Frage 7: Falls aus Sicht der Landesregierung letzteres zutrifft: Womit begründet sich dann die Notwendigkeit der Einkreisung? Frage 8: Falls ersteres zutrifft: Hält die Landesregierung vor diesem Hintergrund eine Gefährdung von Strukturen, Angeboten und Einrichtungen, die durch eine Kreisgebietsreform wieder finanzierbar und damit erhalten werden sollen, für angemessen? zu den Fragen 7 und 8: Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4 wird verwiesen. Frage 9: Warum sieht sich die Kommunalaufsicht gezwungen über eine solche Auflage nachzudenken , wenn zugleich eine Haushaltsgenehmigung in Aussicht gestellt wurde, deren Voraussetzung die glaubwürdige Darstellung des Haushaltsausgleichs bis 2018 ist? Frage 10: Der Anteil sogenannter freiwilliger Leistungen der Stadt Frankfurt (Oder) beträgt nach Angaben der Kämmerei derzeit unter 6,5 Prozent. Die Stadt tritt damit selbstständig den Beweis an, Ausgaben zu begrenzen. Zugleich ist es der Stadt - für den Fall von Einnahmeverschlechterungen - wichtig einen Puffer (derzeit 7 Prozent Auflage) zu behalten, um bei finanziellen Schwankungen nicht sofort gezwungen zu sein, strukturelle Konsequenzen in Form von Schließungen ziehen zu müssen. Wie bewertet die Landesregierung die Sinnhaftigkeit dieser Auflage, angesichts der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt (Oder) derzeit bei 6,48 Prozent Anteil sogenannter freiwilliger Ausgaben liegt? Frage 11: Hält die Landesregierung die prozentuale Höhe von sogenannten freiwilligen Leistungen für ein geeignetes Steuerungsinstrument, obwohl die konkrete Ausgabenhöhe damit - je nach Einnahmesituation der Kommune - im höchsten Maße anfällig für Schwankungen ist? zu den Fragen 9 bis 11: Gemäß Ziffer 2.4 des Runderlasses des Ministeriums des Innern und für Kommunales Nr. 1/2013 vom 24. Juli 2013 kann nach pflichtgemäßen Ermessen auch ein Haushaltssicherungskonzept genehmigt werden, bei dem das Zieljahr für das Wiedererreichen des gesetzlichen Haushaltsausgleichs nach § 63 Abs. 4 BbgKVerf außerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums liegt. Genehmigungsvorausset- zung hierfür ist jedoch der Nachweis des überragenden Konsolidierungswillens. Die Bewertungsmaßstäbe für die Feststellung eines überragenden Konsolidierungswillens sind sehr streng und umfassen das gesamte wirtschaftliche Haushaltsgebahren der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft. Dazu gehört auch zwingend die Begrenzung der freiwilligen Leistungen auf einen festzulegenden Prozentsatz des Gesamtbetrages der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit für das lfd. Haushaltsjahr sowie für die künftigen Haushaltsjahre, damit rechtzeitig entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Dies heißt aber auch im Umkehrschluss , dass wenn dieser Wert in den künftigen Haushaltsjahren nicht eingehalten werden kann, die Stadt Frankfurt (Oder) im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entscheiden muss, welche Maßnahmen sie zur Begrenzung des Umfangs der freiwilligen Leistungen ergreift. Dies hält die Landesregierung für ein geeignetes Steuerungselement, um den gesetzlichen Haushaltsausgleich trotz und gerade wegen den Schwankungen bei den kommunalen Erträgen sicher zu stellen.