Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3328 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1306 der Abgeordneten Sven Petke und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/3120 Initiative des Ministeriums der Finanzen zur Erhöhung der Steuern Wortlaut der Kleinen Anfrage 1306 vom 3. Dezember 2015: In einem Namensbeitrag in der Frankfurter Rundschau vom 23. November 2015 erklärt Frau Staatssekretärin Daniela Trochowski, dass für die Integration von Flüchtlingen zusätzliche Mittel benötigt werden und daher höhere Steuern für Firmen unausweichlich seien. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Steuereinnahmen Brandenburgs in den Jahren 2009 bis 2015 entwickelt (bitte tabellarische Übersicht nach Jahresscheiben)? 2. Wie werden sich die Steuereinnahmen Brandenburgs in den Jahren 2016 bis 2020 nach der aktuellen Steuerschätzung entwickeln (bitte tabellarische Übersicht nach Jahresscheiben)? 3. Wie bewertet die Landesregierung angesichts dieser Zahlen die Forderung der Staatssekretärin nach unausweichlichen Steuererhöhungen? 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Körperschaftsteuersatz in Deutschland angehoben werden muss? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat sie diesbezüglich unternommen (Bundesratsinitiative)? 5. Wie ist die Position der Landesregierung bei der aktuellen Novellierung des Erbschaftssteuergesetzes? Welche Vorschläge hat die Landesregierung wann und durch wen bisher in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht? 6. Entspricht es der Auffassung der Landesregierung, dass eine Senkung jedweder Ausgaben im Landeshaushalt in der aktuellen Lage in jedem Fall ausgeschlossen wird? Wenn nein, wo sieht die Landesregierung Konsolidierungsspielräume ? 7. Nach Auffassung der Staatssekretärin könnte eine Nettokreditaufnahme sachlich gerechtfertigt sein. Finanzminister Christian Görke erklärt bisher, die Her- ausforderungen möglichst ohne neue Schulden zu meistern. Hat sich die Landesregierung in der Zwischenzeit darauf verständigt, ob neue Schulden zur Finanzierung der Herausforderungen notwendig sein werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Steuereinnahmen Brandenburgs in den Jahren 2009 bis 2015 entwickelt (bitte tabellarische Übersicht nach Jahresscheiben)? zu Frage 1: Die Entwicklung der Steuereinnahmen Brandenburgs in den Jahren 2009 bis 2015 ist der Tabelle zu entnehmen. Dargestellt sind die reinen Steuereinnahmen, d.h. Hauptgruppe (HGr.) 0 ohne Obergruppe (OGr.) 09. Die Angabe für 2015 entspricht dem Ansatz des Haushaltsjahres 2015 und basiert auf der November-Steuerschätzung 2014. Ergänzend sind für den betrachteten Zeitraum die Zuweisungen von anderen Ländern nach Artikel 107 Abs. 2 des Grundgesetzes (Länderfinanzausgleich) und die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) dargestellt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung der Steuereinnahmen stehen. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (Ansatz ) Steuern in Mio. EUR 4.99 9,0 5.123 ,2 5.511 ,7 5.787 ,3 6.201 ,8 6.142 ,5 6.561, 1 Länderfinanzausgleich 522, 9 437,5 413,2 528,0 522,4 515,0 506,2 Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 203, 2 180,2 185,1 232,0 220,8 222,4 224,1 Gesamt 5.72 5,1 5.740 ,9 6.110 ,0 6.547 ,3 6.945 ,0 6.879 ,9 7.291, 4 Zur Bewertung der Einnahmenentwicklung des Landes ist darüber hinaus von Bedeutung , dass im gleichen Zeitraum von 2009 bis 2015 die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft nach § 11 Abs. 3 FAG um 637,3 Mio. EUR zurückgegangen sind. Jahr 2009 2010 2011 2012 201 3 201 4 2015 (Ansatz ) Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 3 FAG 1.362, 5 1.252, 6 1.150, 1 1.040, 2 937, 6 827, 8 725,2 Frage 2: Wie werden sich die Steuereinnahmen Brandenburgs in den Jahren 2016 bis 2020 nach der aktuellen Steuerschätzung entwickeln (bitte tabellarische Übersicht nach Jahresscheiben)? zu Frage 2: Die nach der aktuellen Steuerschätzung vom November 2015 prognostizierte Entwicklung der Steuereinnahmen Brandenburgs in den Jahren 2016 bis 2020 ist der Tabelle zu entnehmen. Dargestellt sind die reinen Steuereinnahmen, d.h. HGr. 0 ohne OGr. 09. Bei den Angaben für 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Auslaufens des Finanzausgleichsgesetzes zum 31. Dezember 2019 und der noch laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ für Zwecke der Steuerschätzung die Rechtslage 2019 in Bezug auf die Aufteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden auch im Jahr 2020 angewendet wurde. In der Tabelle sind wiederum zusätzlich die Zuweisungen von anderen Ländern nach Artikel 107 Abs. 2 des Grundgesetzes (Länderfinanzausgleich) und die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) dargestellt. Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 Steuern in Mio. EUR 6.928,7 7.127,6 7.379,8 7.573,2 7.808,9 Länderfinanzausgleich 480,0 498,1 497,4 500,0 503,6 Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 217,1 226,2 228,9 232,4 236,7 Gesamt 7.625,8 7.851,9 8.106,1 8.305,6 8.549,2 Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft nach § 11 Abs. 3 FAG werden sich im Zeitraum von 2016 bis 2020 um weitere 315,0 Mio. EUR reduzieren. Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 3 FAG 615,3 512,8 402,9 300,3 300,3 Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung angesichts dieser Zahlen die Forderung der Staatssekretärin nach unausweichlichen Steuererhöhungen? zu Frage 3: Wie in der Vorbemerkung der Fragestellung zutreffend festgestellt wird, handelt es sich bei der Veröffentlichung in der Frankfurter Rundschau vom 23.11.2015 um einen Namensartikel. Die Landesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, sich zu den in Namensartikeln getroffenen Aussagen zu äußern oder diese zu bewerten. Frage 4: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Körperschaftsteuersatz in Deutschland angehoben werden muss? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat sie diesbezüglich unternommen (Bundesratsinitiative)? zu Frage 4: Die Landesregierung befürwortet nicht eine gesonderte Anhebung des Körperschaftsteuersatzes . Im Sinne einer belastungsgleichen und rechtsformneutralen Besteuerung kommt eine Anhebung des Körperschaftsteuersatzes nur im Rahmen eines steuerlichen Gesamtpakets zur moderaten Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer in Betracht. Die entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg (BR-Drs. 192/13) zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer, die u.a. auch eine geringe Anhebung des Körperschaftsteuersatzes vorsah, fand bislang keine politische Mehrheit. Darüber hinaus wurden keine weiteren konkreten Maßnahmen unternommen. Frage 5: Wie ist die Position der Landesregierung bei der aktuellen Novellierung des Erbschaftssteuergesetzes ? Welche Vorschläge hat die Landesregierung wann und durch wen bisher in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht? zu Frage 5: Brandenburg hat in der 918. Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates am 10. September 2015 einen Entschließungsantrag eingebracht. Danach sollte der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer durch eine weitergehende Reform neu zu regeln, die den vom Bundesverfassungsgericht gestellten verfassungsrechtlichen und sozialstaatlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird sowie einen Beitrag zur Beseitigung der bestehenden ungleichen Vermögensverteilung und zur Herstellung von Chancengleichheit in der Gesellschaft leistet. Dieser Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit. Des Weiteren gab die Landesregierung in der 936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015 mit gleicher Zielrichtung eine Protokollerklärung ab. Darin wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aktuelle Erbschaftsteuerreform Möglichkeiten zur Umverteilung ungenutzt lässt. Das Erbschaftsvolumen hat sich zwischen 2007 und 2014 von rund 33 Milliarden Euro auf mehr als 108 Milliarden Euro verdreifacht. Demgegenüber blieb das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer konstant bei rund 5,0 Milliarden Euro. Frage 6: Entspricht es der Auffassung der Landesregierung, dass eine Senkung jedweder Ausgaben im Landeshaushalt in der aktuellen Lage in jedem Fall ausgeschlossen wird? Wenn nein, wo sieht die Landesregierung Konsolidierungsspielräume? zu Frage 6: Die Landesregierung wird im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 die Ausgabepositionen dahingehend überprüfen, ob diese einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten können. Das Ergebnis dieser Prüfungen bleibt abzuwarten. Frage 7: Nach Auffassung der Staatssekretärin könnte eine Nettokreditaufnahme sachlich gerechtfertigt sein. Finanzminister Christian Görke erklärt bisher, die Herausforderungen möglichst ohne neue Schulden zu meistern. Hat sich die Landesregierung in der Zwischenzeit darauf verständigt, ob neue Schulden zur Finanzierung der Herausforderungen notwendig sein werden? zu Frage 7: Die Landesregierung hält weiterhin an ihrem finanzpolitischen Kurs einer Haushaltskonsolidierung mit sozialem Augenmaß fest. Die Notwendigkeit einer Nettokreditaufnahme in künftigen Jahren liegt dann vor, wenn keine anderen Möglichkeiten der Schließung einer vorhandenen Deckungslücke bestehen. Ob dies z. B. im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang bislang keine Beschlüsse gefasst .