Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3329 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1323 der Abgeordneten Christina Schade und Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/3184 Netzeingriffe Wortlaut der Kleinen Anfrage 1323 vom 14.12.2015: Im Zuge des Ausbaus regenerativer und damit volatiler Energieerzeugung steigen die Phasen der Stromproduktion ohne sinnvolle Nutzung, d.h. die Stromerzeugung läuft ins Leere. Damit steigen auch die Netzeingriffe. Je höher der Anteil der regenativen Energien an der Stromerzeugung wird, desto höher sind die Schwankungen, die reguliert werden müssen. Waren es 2005 noch unter 10 Netzeingriffe (Netz- und Sicherungsmaßnahmen) pro Jahr, sind es aktuell ca. 6.000 und werden z.B. bei einer Verdoppelung der Windenergieanlagen, dem Ziel der Landesregierung, voraussichtlich die Marke von 17.000 übersteigen. Damit gehen Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber an die Energieunternehmen wegen notwendiger Abregelungen sowie Nebenkosten für die Netzeingriffe, die von den Stromverbrauchern übernommen werden, einher. Dabei übersteigen die Nebenkosten die Höhe der Entschädigungszahlungen . Beide Kostenarten, die den Stromverbrauchern zusätzlich als Teil des Netzentgeltes auferlegt werden, werden 2015 mehr als 500 Mio. € und 2020 mehr als 1 Mrd. € betragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der jeweilige Anteil, den die Brandenburger Stromkunden aufbringen müssen, an den o. g. deutschlandweiten Zahlungen i.H.v. ca. 500 Mio. € bzw. ca. 1 Mrd. €? 2. Wie hoch ist der Betrag der jeweiligen Netzentgelte zu den Zahlungen zu 1. für den Endkunden? 3. Hält die Landesregierung es für sozial zumutbar, die Verbraucher mit weiter steigenden Kosten aus der regenerativen Energieerzeugung zu belasten? 4. Sieht die Landesregierung die Netzstabilität durch Netzeingriffe in Gefahr? 5. Gibt es für die Landesregierung eine Obergrenze für die Anzahl von Netzeingriffen , deren Überschreitung bezüglich der Netzstabilität nicht mehr vertretbar ist? Wenn nein, erbitten wir eine stichhaltige technisch saubere Begründung, warum zigtausende von notwendigen stabilitätssichernden Maßnahmen, die zuvor niemals nötig waren, nicht zur Verminderung der Stabilität des Netzes führen. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der jeweilige Anteil, den die Brandenburger Stromkunden aufbringen müssen, an den o. g deutschlandweiten Zahlungen i.H.v. ca. 500 Mio. € bzw. ca. 1 Mrd. €? zu Frage 1: Nach dem Quartalsbericht der Bundesnetzagentur zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen vom 7. September 2015, abrufbar unter http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesn etzagentur/Publikationen/Berichte/2015/Quartalsbericht2015.pdf, betragen die geschätzten Entschädigungsansprüche von Anlagenbetreibern (Übertragungsnetz - und Verteilernetzbetreiber) nach § 15 EEG für die ersten beiden Quartale des Jahres 2015 insgesamt 149,2 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf Brandenburg Entschädigungszahlungen in Höhe von 28,6 Mio. Euro. Die Kosten für Redispatchmaßnahmen im ersten Halbjahr 2015 sind nicht nach Bundesländern dargestellt . Die vorläufig von den Netzbetreibern geschätzten Kosten für Redispatchmaßnahmen betragen für die ersten sechs Monate des Jahres 2015 253 Mio. Euro. Für das Jahr 2020 ist aus Sicht der Landesregierung keine ausreichend plausible und somit zuverlässige Kostenschätzung für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen möglich. Frage 2: Wie hoch ist der Betrag der jeweiligen Netzentgelte zu den Zahlungen zu 1. für den Endkunden? zu Frage 2: Die entstandenen Entschädigungszahlungen für Einspeisemanagementmaßnahmen nach §§ 14, 15 EEG werden über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern getragen und führen nach Darstellung der Bundesnetzagentur (vgl. Monitoringbericht 2015, S. 112) durchschnittlich zu jährlichen Kosten von etwa 1,65 Euro pro Letztverbraucher . Bei Letztverbrauchern in Regionen, die besonders vom Einspeisemanagement betroffen sind, wird dieser Wert etwas höher ausfallen. Frage 3: Hält die Landesregierung es für sozial zumutbar, die Verbraucher mit weiter steigenden Kosten aus der regenerativen Energieerzeugung zu belasten? zu Frage 3: Die Energiewende fordert finanzielle Anstrengungen von privaten Haushalten und Unternehmen. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für einen fairen Lastenausgleich zwischen allen Verbrauchern, d.h. der Industrie und den Privatkunden sowie zwischen den Bundesländern ein. Die Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes hat auch dazu geführt, dass zum ersten Mal seit über zehn Jahren zum Anfang des Jahres 2015 die Strompreise für Haushaltskunden gefallen sind. Frage 4: Sieht die Landesregierung die Netzstabilität durch Netzeingriffe in Gefahr? zu Frage 4: Nein. Frage 5: Gibt es für die Landesregierung eine Obergrenze für die Anzahl von Netzeingriffen, deren Überschreitung bezüglich der Netzstabilität nicht mehr vertretbar ist? Wenn nein, erbitten wir eine stichhaltige technisch saubere Begründung, warum zigtausende von notwendigen stabilitätssichernden Maßnahmen, die zuvor niemals nötig waren , nicht zur Verminderung der Stabilität des Netzes führen. zu Frage 5: Nein. Netzeingriffe dienen dazu, die Stabilität des Netzes zu gewährleisten. Von daher ist die der Frage zugrundeliegende Annahme, Netzeingriffe würden die Stabilität des Netzes gefährden, unzutreffend.