Datum des Eingangs: 22.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/335 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 68 der Abgeordneten Anja Heinrich CDU-Fraktion Drucksache 6/156 Sanierung des Schöpfwerks Merzdorf Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 6/156 vom 21.11.2014: Die Sanierung des Schöpfwerks Merzdorf in der Pulsnitzniederung ist nicht nur für die landwirtschaftliche Flächennutzung von großer Bedeutung, sondern dient auch dem Hochwasserschutz. So hat die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2999 in Drucksache 5/7728 mitgeteilt, dass das LUGV auf der Grundlage eines Nutzungskonzepts aus dem Jahre 2010 festgestellt hat, „dass der Nutzen für den Hochwasserschutz in der Verkürzung der Überflutungsdauer und dem Schutz von Verkehrswegen liegt und einen Anteil von 10 Prozent am Schöpfwerksbetrieb ausmacht“. Die in der Region ansässigen Landwirtschaftsbetriebe kritisieren, dass eine Sanierung des Schöpfwerks bislang nicht stattfand. Ich frage die Landesregierung: 1. In der o.g. Antwort in Drucksache 5/7728 gab die Landesregierung an, dass die Sanierung des Schöpfwerks Merzdorf durch die Begutachtungskommission des LUGV bis zur Fertigstellung der regionalen Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement Schwarze Elster zurückgestellt wurde. Für den Teileinzugsbereich der Schwarzen Elster liegen die Gefahren- und Risikokarten seit Längerem vor. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der regionalen Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement Schwarze Elster, welches nach EU- und Bundesrecht bis zum 22.12.2015 zu erstellen und zu veröffentlichen ist? (bitte erläutern) 2. Zu welchem Ergebnis kam die Neubewertung der Richtwasserstände auf der Grundlage des hydrologischen Modells für die Pulsnitz von der Landesgrenze zu Sachsen bis zur Mündung in die Schwarze Elster? 3. Werden das Amt Schradenland und die betroffenen 6 Agrarbetriebe seitens des LUGV bzw. der Landesregierung über den Fortschritt der Hochwasserrisikomanagementplanung Schwarze Elster regelmäßig informiert? Wenn ja, wann wurden Gespräche mit dem Amt Schradenland sowie den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben in der Vergangenheit auch zum Schöpfwerk Merzdorf geführt? (bitte auflisten ) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der o.g. Antwort in Drucksache 5/7728 gab die Landesregierung an, dass die Sa- nierung des Schöpfwerks Merzdorf durch die Begutachtungskommission des LUGV bis zur Fertigstellung der regionalen Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikoma- nagement Schwarze Elster zurückgestellt wurde. Für den Teileinzugsbereich der Schwarzen Elster liegen die Gefahren- und Risikokarten seit Längerem vor. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der regionalen Maßnahmenplanung zum Hochwasser- risikomanagement Schwarze Elster, welches nach EU- und Bundesrecht bis zum 22.12.2015 zu erstellen und zu veröffentlichen ist? (bitte erläutern) zu Frage 1: Die regionalen Maßnahmenplanungen im Land Brandenburg, die nicht Bestandteil des EU- und Bundesrechtes zur Umsetzung der EG HWRM-RL sind, stellen infor- melle Planungen zur Untersetzung der HWRMP Elbe bzw. Oder unter Beteiligung der zuständigen Akteure dar. Für die regionale Maßnahmenplanung im Einzugsge- biet der Schwarzen Elster wird im April 2015 ein Entwurf vorliegen. Der Entwurf wird im Anschluss öffentlich diskutiert (siehe Antwort zu Frage 3). Frage 2: Zu welchem Ergebnis kam die Neubewertung der Richtwasserstände auf der Grund- lage des hydrologischen Modells für die Pulsnitz von der Landesgrenze zu Sachsen bis zur Mündung in die Schwarze Elster? Zu Frage 2: Eine Neubewertung von Richtwasserständen des Hochwasser-Alarmpegels Ortrand erfolgte noch nicht. Für die Umsetzung dieser Aufgabe ist eine gesonderte Untersu- chung unter Nutzung der hydraulischen und hydrologischen Grundlagendaten der Hochwasserrisikomanagementplanung erforderlich. Frage 3: Werden das Amt Schradenland und die betroffenen 6 Agrarbetriebe seitens des LUGV bzw. der Landesregierung über den Fortschritt der Hochwasserrisikoma- nagementplanung Schwarze Elster regelmäßig informiert? Wenn ja, wann wurden Gespräche mit dem Amt Schradenland sowie den betroffenen Landwirtschaftsbetrie- ben in der Vergangenheit auch zum Schöpfwerk Merzdorf geführt? (bitte auflisten) Zu Frage 3: In der Region der Schwarzen Elster wurde seitens des MLUL verstärkt über den Hochwasserrisikomanagementprozess informiert. Im Dezember vergangenen Jahres wurden die Hochwassergefahren- und Risikokarten der Schwarzen Elster vorgestellt, im Kreistag und Veranstaltungen mit Regional- und Kommunalvertretern die weiteren Planungsschritte vorgestellt und diskutiert. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung der regionalen Maßnahmenplanung, die unter Einbeziehung der zuständigen Akteure erfolgt. Auf Grund der Größe der Bear- beitungsgebiete und der Komplexität des Hochwasserrisikomanagements erfolgt die Einbeziehung der zuständigen Akteure in zwei Stufen. In Stufe 1 werden derzeitig die Landkreise, die Wasser- und Bodenverbände, die Regionalen Planungsgemeinschaf- ten, ggf. die angrenzenden Bundesländer und die Wasserstraßenschifffahrtsverwal- tung einbezogen. Im Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses wird ein Entwurf der regionalen Maßnahmenplanung erarbeitet. Die 2. Stufe der Beteiligung wird auf der Grundlage dieses Entwurfes mit den Kommunen in 2015 durchgeführt. Landesweit werden 277 Gemeinden durch das LUGV beteiligt. Das entspricht 60 % aller Ge- meinden des Landes Brandenburg. Im Januar 2014 wurden durch die vom LUGV mit der Bearbeitung der regionalen Maßnahmenplanungen beauftragten Ingenieurbüros Fragebögen zum Hochwasser- risikomanagement an die zuständigen Akteure (z. B. Landkreise, Kommunen, IVU- Anlagenbetreiber) versandt. Die Fragebögen enthielten auch Informationen zur regi- onalen Maßnahmenplanung. Die Landwirtschaftsbetriebe können u. a. über die Landwirtschaftsämter der Land- kreise ihre Interessen einbringen. Eine direkte Beteiligung von Landwirtschaftsbetrie- ben wird im Rahmen der für Sommer 2015 geplanten Informations- und Diskussions- veranstaltung der regionalen Maßnahmenplanung möglich sein.