Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3368 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1331 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3220 Vergabepraxis für Fischereirechte in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1331 vom 17.12.2015: Mit dem Beschluss (5/3929) bekräftigte der Landtag, dass die Nachhaltige Fischerei und Fischzucht ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum und wichtiger Partner zur Erreichung von Naturschutzzielen ist. Um die Potenziale des Fischereiwesens im Land Brandenburg zu heben wurde die Landesregierung 2011 aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Erwerbsbetrieben in Fischerei und Fischzucht eine nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern und Teichen ermöglichen. Es bestehen Fragen zur Umsetzung dieser Beschlüsse, insbesondere was die Ausstattung der Erwerbsfischerei mit Fischereirechten auf landeseigenen Gewässerflächen betrifft. Ich frage die Landesregierung: I. Maßnahmen zur Entwicklung nachhaltiger Bewirtschaftung 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Beschluss 5/3929 zur Stärkung der Fischerei aktiv unternommen? 2. Wie und wie häufig kontrolliert die Landesregierung die nachhaltige Nutzung der verpachteten Gewässer bzw. in welcher Art und Weise weisen die Pächter gegenüber dem Land Brandenburg die nachhaltige Nutzung der verpachteten Gewässer nach? II. Vergabepraxis 3. Wer ist im Land Brandenburg berechtigt, Fischereirechte zu pachten? Sind neben dem Landesanglerverband Brandenburg e.V. auch andere gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung und Ausübung des Angelns berechtigt, Fischereirechte zu pachten? Gibt es darüber hinaus Pachtberechtigte? (Wenn ja, bitte mit aufführen.) 4. Welche Auflagen müssen Pächter einhalten, um Fischereirechte auf landeseigenen Gewässerflächen zu erhalten? 5. Wie werden die Belange des Naturschutzes bei der Pachtvergabe berücksichtigt? 6. Wurden die Kriterien für eine Verpachtung seit dem Beschluss 5/3929 auf eine nachhaltige Bewirtschaftung überarbeitet? 7. Wie werden Pachtberechtigte über die zur Vergabe anstehenden Fischereirechte des Landes Brandenburg informiert? Wie werden mögliche Pächter, welche nicht im Landesanglerverband Brandenburg e.V. organisiert sind, über die Ausschreibungen von Pachtangeboten informiert? 8. Für wie viele Gewässer im Eigentum des Landes Brandenburg (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar) wurden in den letzten 10 Jahren Fischereirechte an folgende Berechtigte verpachtet?: i)ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen, ii) Landesanglerverband Brandenburg e.V., iii) gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung und Ausübung des Angelns, die nicht im Landesanglerverband Brandenburg organisiert sind, iv) ggf. weitere. (Bitte die Gewässerflächen mit Koppelfischereirechten und Flächen in Naturschutzgebieten gesondert ausweisen.) 9. Für wie viele Brandenburgische Gewässer (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar), welche nicht Eigentum des Landes Brandenburg sind, wurden in den letzten 10 Jahren Fischereirechte an folgende Berechtigte verpachtet?: i) ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen, ii) Landesanglerverband Brandenburg e.V., iii) gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung und Ausübung des Angelns, die nicht im Landesanglerverband Brandenburg organisiert sind, iv) ggf. weitere 10. In welcher Höhe hat die Landesregierung von 2004 – 2015 Einnahmen durch die Fischereiabgabe erzielt? Bitte nach Anglern, Berufsfischern und ggf. weiteren Gruppen aufschlüsseln. 11. Wie viele Gewässer des Landes Brandenburg (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar), bei denen die Fischereirechte seit 1993 mindestens 12 Jahre an ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen verpachtet waren, sind seit 1995 an den Landesanglerverband Brandenburg e.V. verpachtet worden? 12. Legt die Landesregierung die Höhe der Fischentnahme auf Pachtgewässern fest, um nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter zu vermeiden? 13. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung Brandenburg zur Flächensicherung für ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen? III. Hintergrundinformationen 14. Wie viele Gewässer (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar) befinden sich derzeit im Eigentum des Landes Brandenburg? 15. Wie viele AnglerInnen gibt es im Land Brandenburg? Wie viele sind davon im Landesanglerverband Brandenburg e.V. organisiert? 16. Wie viele Betriebe der Erwerbsfischerei im Haupt- und Nebenerwerb gibt es im Land Brandenburg (Angaben für die 2011 – 2014)? 17. Wie viele Arbeitsplätze sichert die Erwerbsfischerei im Land Brandenburg (Angaben für die Jahre 2011 – 2014)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Beschluss 5/3929 zur Stärkung der Fischerei aktiv unternommen? Zu Frage 1: Die Landesregierung gewährleistet stabile Pachtbedingungen auf den im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Landes stehenden Gewässerflächen. Nach ihrer Auffassung ist das eine wesentliche Grundlage für die mit dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) verfolgten Zwecke der Wiederherstellung leistungs - und wettbewerbsfähiger Fischereibetriebe und der Förderung der Ausübung der Angelfischerei. Die Landesregierung hat sich in diesem Zusammenhang auch aktiv für die Sicherung der fischereilichen Nutzungen auf den Gewässern der vom Bund übernommenen Seenpakte eingesetzt. Weiterhin hat die Landesregierung Rahmenbedingungen für eine breite und gezielte finanzielle Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur geschaffen, welche u. a. eine Ausschöpfung der im Rahmen des Europäischen Fischereifonds EFF zur Verfügung gestellten Mittel von 98,7 % ermöglicht haben. Aufbauend auf den gewonnenen Erfahrungen der vergangenen Förderperiode soll dieses Instrumentarium auch in der aktuellen Förderperiode mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds fortgesetzt werden. Aus Sicht der Landesregierung ist auch die Fischereiabgabe ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der Fischerei. Diese hat sich insbesondere mit Blick auf die Unterstützung von Forschungsprojekten und fischereibiologischen Maßnahmen wie etwa der Massenfischentnahme, des Fischbesatzes und der Wiedereinbürgerung von Fischarten bewährt. Die Landesregierung hat darüber hinaus seit dem genannten Beschluss im Jahr 2013 eine neue Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und 2015 erstmals eine Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Castor fiber) erlassen. Frage 2: Wie und wie häufig kontrolliert die Landesregierung die nachhaltige Nutzung der verpachteten Gewässer bzw. in welcher Art und Weise weisen die Pächter gegenüber dem Land Brandenburg die nachhaltige Nutzung der verpachteten Gewässer nach? Zu Frage 2: Die Landesregierung orientiert sich bezüglich der Sicherung einer nachhaltigen fischereilichen Gewässerbewirtschaftung an den entsprechenden wissenschaftlichen und fischereirechtlichen Standards. Dazu wird im Gegensatz zu der für die Bewirtschaftung mariner Fischbestände typischen Steuerung über Entnahmequoten in der Binnenfischerei der Ansatz über beschränkende Regelungen im Fischereirecht (BbgFischG, BbgFischO etc.) gewählt. So sind z. B. Mindestmaße und Schonzeiten der wichtigsten fischereilichen Zielarten bewährte Instrumente, um der Überfischung von Beständen vorzubeugen. Daneben wurde das Institut für Binnenfischerei e. V. Potsam-Sacrow (IfB) in den vergangenen Jahren mit der Abschätzung des fischereilichen Ertragspotenzials ausgewählter und maßgeblicher landeseigener Gewässer und einem Vergleich mit den realisierten Fangmengen beauftragt, um stichprobenhaft eine nachhaltige, der guten fachlichen Praxis entsprechende Bestandsbewirtschaftung zu überprüfen. Frage 3: Wer ist im Land Brandenburg berechtigt, Fischereirechte zu pachten? Sind neben dem Landesanglerverband Brandenburg e.V. auch andere gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung und Ausübung des Angelns berechtigt, Fischereirechte zu pachten? Gibt es darüber hinaus Pachtberechtigte? (Wenn ja, bitte mit aufführen.) Zu Frage 3: Die Landesregierung verweist auf die Regelungen gemäß § 10 Absatz 3 in Verbindung mit § 17 Absatz 2 BbgFischG. Frage 4: Welche Auflagen müssen Pächter einhalten, um Fischereirechte auf landeseigenen Gewässerflächen zu erhalten? Zu Frage 4: Pächter müssen die nach § 10 Absatz 3 in Verbindung mit § 17 Absatz 2 BbgFischG erforderliche Qualifikation vorweisen, über die zur fischereilichen Bewirtschaftung erforderliche Ausrüstung verfügen und in der Region präsent sein. Bedingungen, die zur Versagung oder Einziehung des erforderlichen Fischereischeines führen, dürfen nicht vorliegen. Frage 5: Wie werden die Belange des Naturschutzes bei der Pachtvergabe berücksichtigt? Zu Frage 5: In sensiblen Gebieten erfolgt vor Verpachtung eine Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzverwaltungen. Die Belange des Naturschutzes sind vom Pächter zu beachten. Frage 6: Wurden die Kriterien für eine Verpachtung seit dem Beschluss 5/3929 auf eine nachhaltige Bewirtschaftung überarbeitet? Zu Frage 6: Nein. Nach Auffassung der Landesregierung besteht ein entsprechendes Erfordernis bislang nicht, da mit der Verpachtung und den dazu angewandten Kriterien den Bestimmungen zum Gesetzeszweck gemäß § 1 BbgFischG und dem Inhalt des Fischereirechts sowie der Hegepflicht gemäß § 3 BbgFischG Rechnung getragen wird. Frage 7: Wie werden Pachtberechtigte über die zur Vergabe anstehenden Fischereirechte des Landes Brandenburg informiert? Wie werden mögliche Pächter, welche nicht im Landesanglerverband Brandenburg e.V. organisiert sind, über die Ausschreibungen von Pachtangeboten informiert? Zu Frage 7: Die örtlich zuständigen unteren Fischereibehörden sowie die landesweit tätigen Fischerei- und Angelvereinigungen werden frühzeitig über die Verpachtungsabsicht mit der Bitte informiert, potenzielle Pachtinteressenten an das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zur Antragstellung zu verweisen. Frage 8: Für wie viele Gewässer im Eigentum des Landes Brandenburg (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar) wurden in den letzten 10 Jahren Fischereirechte an folgende Berechtigte verpachtet?: i) ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen, ii) Landesanglerverband Brandenburg e.V., iii) gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung und Ausübung des Angelns, die nicht im Landesanglerverband Brandenburg organisiert sind, iv) ggf. weitere. (Bitte die Gewässerflächen mit Koppelfischereirechten und Flächen in Naturschutzgebieten gesondert ausweisen.) Zu Frage 8: In den letzten 10 Jahren wurden durch das Land Brandenburg im Mittel Fischereiausübungsrechte wie folgt verpachtet: Tab. 1 Pächter/-gruppe Anzahl Gewässer verpachtete Gewässerfläche in ha Erwerbsfischer und deren Vereinigungen 325 23.587 Landesanglerverband Brandenburg e.V. 172 3.699 andere gemeinnützige Angelvereine 6 80 weitere 1 100 Eine Ausweisung anteiliger Koppelfischerei- bzw. Naturschutzflächen ist nicht möglich, da eine solche statistische Erfassung nicht erfolgt. Frage 9: Für wie viele Brandenburgische Gewässer (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar), welche nicht Eigentum des Landes Brandenburg sind, wurden in den letzten 10 Jahren Fischereirechte an folgende Berechtigte verpachtet?: i) ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen, ii) Landesanglerverband Brandenburg e.V., iii) gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung und Ausübung des Angelns, die nicht im Landesanglerverband Brandenburg organisiert sind, iv) ggf. weitere Zu Frage 9: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Frage 10: In welcher Höhe hat die Landesregierung von 2004 – 2015 Einnahmen durch die Fischereiabgabe erzielt? Bitte nach Anglern, Berufsfischern und ggf. weiteren Gruppen aufschlüsseln. Zu Frage 10: Die vom Land Brandenburg in den Jahren 2004 bis 2015 mit der Fischereiabgabe erzielten Einnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Bei der Vereinnahmung erfolgt keine statistische Erfassung der Zuordnung zu bestimmten Gruppen. Tab. 2 Jahr Einnahmen in € 2004 584.737,44 2005 1.620.001,66 2006 558.701,00 2007 794.840,50 2008 762.379,00 2009 852.051,00 2010 2.130.190,50 2011 973.991,00 2012 921.348,47 2013 846.485,00 2014 946.858,00 2015 1.832.010,00 Frage 11: Wie viele Gewässer des Landes Brandenburg (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar), bei denen die Fischereirechte seit 1993 mindestens 12 Jahre an ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen verpachtet waren, sind seit 1995 an den Landesanglerverband Brandenburg e.V. verpachtet worden? Zu Frage 11: Eine entsprechende Statistik wird in der Landesverwaltung nicht geführt. In Bezug auf die im Landeseigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Landes stehenden Gewässerflächen geht die Landesregierung davon aus, dass der angefragte Sachverhalt eine seltene Ausnahme darstellt. Frage 12: Legt die Landesregierung die Höhe der Fischentnahme auf Pachtgewässern fest, um nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter zu vermeiden? Zu Frage 12: Nein. Frage 13: Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung Brandenburg zur Flächensicherung für ErwerbsfischerInnen und deren Vereinigungen? Zu Frage 13: Bei auslaufenden Fischereipachtverträgen schließt das LELF auf Antrag Anschlussverträge mit den bisherigen Erwerbsfischerinnen und -fischern und deren Vereinigungen ab, wenn diese sich bislang vertragskonform verhalten haben. Bei einem Pächterwechsel erfolgt die Neuvergabe unter Anwendung der in der Antwort zur Frage 7 erläuterten Verfahrensweise und mit Beteiligung der Fischereipachtempfehlungskommission . Diese nach Vorgabe des zuständigen Fachministeriums und anlassbezogen vom LELF einberufene Kommission gewährleistet die paritätische Wahrnehmung der Interessen von Erwerbs- und Angelfischerei. Des Weiteren wird im Zuge von Gewässerübertragungen an Brandenburger Kommunen die Fortführung und Verlängerung bestehender Fischereipachtverhältnisse angestrebt. Das Recht zur kommunalen Selbstbestimmung bleibt unter Beachtung des Bbg- FischG unberührt. Frage 14: Wie viele Gewässer (Anzahl und Gesamtfläche in Hektar) befinden sich derzeit im Eigentum des Landes Brandenburg? Zu Frage 14: Konkrete Zahlenangaben sind aufgrund der Vielschichtigkeit der Datengrundlage und sich fortlaufend ändernder Flächenzuordnungen und Eigentumsstände nicht möglich. Derzeit stehen hunderte von Gewässern und Gewässerteilen im Eigentum des Landes Brandenburg. Dazu zählen auch die mit den Seenpaketen übernommenen Flächen , die aufgrund der beabsichtigten Übertragung an die Kommunen überwiegend nur kurzzeitig dem Land zugeordnet sind. Darüber hinaus wird eine Reihe von Gewässerflächen auf der Grundlage des Vermögenszuordnungsgesetzes verwaltet. Das LELF hatte im Jahr 2015 landeseigene bzw. in der Verfügungsbefugnis des Landes stehende Fischereiausübungsrechte für ca. 500 Gewässer mit einer Gesamtfläche von etwa 27.000 Hektar in einem Vertragsverhältnis. Frage 15: Wie viele AnglerInnen gibt es im Land Brandenburg? Wie viele sind davon im Landesanglerverband Brandenburg e.V. organisiert? Zu Frage 15: Entsprechend dem aktuellen Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur 2014 wurden in Brandenburg ca. 140.000 Anglerinnen und Angler gezählt. Der Landesanglerverband Brandenburg e. V. hat für diesen Zeitraum eine Mitgliederzahl von 76.656 angegeben. Frage 16: Wie viele Betriebe der Erwerbsfischerei im Haupt- und Nebenerwerb gibt es im Land Brandenburg (Angaben für die 2011 – 2014)? Zu Frage 16: Bezüglich dieser Angaben erfolgt keine statistische Erfassung. Die Landesregierung geht aufgrund näherungsweiser Angaben davon aus, dass sich die Anzahl der Betriebe der Erwerbsfischerei im Haupterwerb seit 2011 im Bereich zwischen 125 und 135 stabilisiert hat. Für den Bereich der Nebenerwerbs- und Hobbyfischerei ist nach Schätzungen von etwa 250 bis 350 Personen auszugehen, die die Fischerei außerhalb des Haupterwerbs mit allen zugelassen Fischfanggeräten oder im Rahmen der Aquakultur ausüben. Frage 17: Wie viele Arbeitsplätze sichert die Erwerbsfischerei im Land Brandenburg (Angaben für die Jahre 2011 – 2014)? Zu Frage 17: Angaben zur genauen Anzahl liegen der Landesregierung nicht vor. Schätzungsweise ist für den angefragten Zeitraum von etwa jeweils 700 Beschäftigten im Vollerwerb auszugehen.