Datum des Eingangs: 22.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/337 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 71 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/161 Geschichtsunterricht an Brandenburger Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 71 vom 24.11.2014: Profunde Kenntnis der Geschichte ist ein wesentlicher Teil von Bildung. Fundierter Geschichtsunterricht ist Voraussetzung für das Verständnis unserer Gegenwart, aber vor allem auch für einen kritischen Umgang mit der Vergangenheit unseres Landes. Auch der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg" hat dies ausdrücklich festgestellt. Lehrer wie Schüler klagen indes darüber, dass Geschichte in Brandenburg nicht in der nötigen Tiefe unterrichtet werde – so ein Berichte der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 07.11.2014. Vor diesem Hintergrund verwundert ein Bericht der Potsdamer Neuesten Nachrichten vom 17.11.2014, wonach die vom Landesinstitut für Schule und Medien BerlinBrandenburg geplanten Rahmenlehrpläne ab dem Schuljahr 2015/16 Geschichte in den Jahrgangsstufen 5 und 6 als eigenständiges Fach nicht länger vorsehen würden. Stattdessen solle Geschichte Teil des Faches „Gesellschaftswissenschaften“ werden , das auch Themen der Geografie und der politischen Bildung umfasse. Für die Sekundarstufe I sei ferner eine Kürzung der Wochenstunden geplant. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Bedeutung des Geschichts- unterrichts an Brandenburger Schulen? 2. In welcher Form plant die Landesregierung das Fach Geschichte in den Rahmen- lehrplänen ab 2015/16 zu unterrichten? (Bitte nach Jahrgangstufen und Schulformen aufschlüsseln) 3. Welche anderen Bundesländer planen ähnliche Umstellungen der Rahmenlehrpläne ? 4. In welchem Umfang (Wochenstunden) soll Geschichte in der Sekundarstufe I unterrichtet werden? (Bitte nach Jahrgangstufen und Schulformen aufschlüsseln) 5. Welche historischen Themen werden in den geplanten Rahmenlehrplänen vorgesehen ? (Bitte Themen für jede Jahrgangsstufe angeben) 6. In welchem Umfang und in welcher Form sollen diese Themen unterrichtet werden ? (Bitte mit Richtwerten für Unterrichtsstunden pro Thema angeben) 7. Welche Fachabschlüsse müssen Lehrkräfte vorweisen können, um das geplante Fach Gesellschaftswissenschaften zu unterrichten? 8. Unter welchen Voraussetzungen werden die neuen Rahmenpläne gelten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine Stundenkürzung für das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I (siehe in der Einleitung des Fragestellers) stand nie in Rede. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Bedeutung des Geschichtsunterrichts an Brandenburger Schulen? Zu Frage 1: Das historische Lernen ist grundsätzlich ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung. Frage 2: In welcher Form plant die Landesregierung das Fach Geschichte in den Rahmenlehrplänen ab 2015/16 zu unterrichten? (Bitte nach Jahrgangstufen und Schulformen aufschlüsseln) Zu Frage 2: In der Grundschule werden für die Jahrgangsstufen 5/6 die drei Fächer Geschichte, Geografie und Politische Bildung in einem Fach Gesellschaftswissenschaften zusammengeführt . Wie die Kompetenzen ausweisen, werden dabei Grundlagen für das historische Lernen gelegt. Durch die Bündelung der bislang einstündigen Fächer kann der gesamte Bereich gestärkt werden. Zudem können Themen fachübergreifend , global und aus verschiedenen Perspektiven behandelt werdenFN1. Die Landesregierung setzt mit der Einführung des Faches Gesellschaftswissenschaften einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (Stärkung der DemokratieerziehungFN 2) aus dem Jahr 2009 um. Zu den dort geforderten Maßnahmen gehört u. a. die „Förderung eines fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterrichts (…) in der Primar- und Sekundarstufe I“. In der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 bis 10) wird Geschichte derzeit und in Zukunft in allen allgemeinbildenden Schulen als eigenständiges Unterrichtsfach unterrichtet (Gesamtschule, Oberschule und Gymnasium). FN1 Vergleiche die Presseinformation des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28.11.2014: „Neuer Rahmenlehrplan für die Schulen in Berlin und Brandenburg - öffentliche Beteiligung online gestartet, Bildungssenatorin Scheeres und Bildungsminister Baaske geben Startschuss für Anhörung.“ FN2 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009. Es ist beabsichtigt, den neuen Rahmenlehrplan ab dem Schuljahr 2016/2017 einzuführen . Frage 3: Welche anderen Bundesländer planen ähnliche Umstellungen der Rahmenlehrpläne ? Zu Frage 3: Systematische Kenntnisse zu den Planungen anderer Bundesländer im Bereich der Entwicklung der Rahmenlehrpläne liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: In welchem Umfang (Wochenstunden) soll Geschichte in der Sekundarstufe I unterrichtet werden? (Bitte nach Jahrgangstufen und Schulformen aufschlüsseln). Zu Frage 4: Den Umfang der Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I regelt die Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek IV ); die Verordnung regelt in § 11 die Geltung der Kontingentstundentafel, in deren Rahmen jede Schule Schwerpunkte bilden kann. Die Kontingentstundentafel für Gesamtschule und Oberschule lautet wie folgt: Die Kontingentstundentafel für das Gymnasium lautet wie folgt: Frage 5: Welche historischen Themen werden in den geplanten Rahmenlehrplänen vorgesehen ? (Bitte Themen für jede Jahrgangsstufe angeben) Zu Frage 5: Die Anhörungsfassungen der Fachpläne für Gesellschaftswissenschaften (Jahrgangsstufen 5/6) und Geschichte (Jahrgangsstufen 7 bis 10) sind als Volltext und mit allen Themen für alle Jahrgangsstufen unter folgendem Link öffentlich einzusehen: http://www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/11680.html Frage 6: In welchem Umfang und in welcher Form sollen diese Themen unterrichtet werden? (Bitte mit Richtwerten für Unterrichtsstunden pro Thema angeben) Zu Frage 6: Der Umfang, in dem die Themenfelder und Themen unterrichtet werden, wird durch die Fachkonferenzen sowie die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen und damit durch die schuleigene Planung entschieden. Beide Fachpläne (Gesellschaftswissenschaften und Geschichte) geben obligatorische wie auch wahlobligatorische Themen vor. Die Ausführlichkeit der inhaltlichen Angaben in den Fachplänen verdeutlicht das Gewicht der jeweiligen Themen. Für die Realisierbarkeit der Fachpläne können in der Auswahl der Inhalte Schwerpunkte gesetzt werden (vgl. die entsprechenden CTeile ). Damit werden notwendige Anpassungen (z. B. an unterschiedliche Stundenvolumina ) in den Schulen möglich. Die Anhörungsfassungen geben grundsätzlich keine Richtwerte über Unterrichtsstunden bei einzelnen Themen vor. Vorgaben zu zentralen fachdidaktischen Prinzipien , also der vom Fragesteller erfragten Form, die im gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht wie im Geschichtsunterricht Geltung haben sollen, finden sich in den Kapiteln C1 der Anhörungsfassung. In Abstimmung damit und in pädagogischer Freiheit entscheidet die Lehrkraft über die konkrete Gestaltung des Unterrichts. Frage 7: Welche Fachabschlüsse müssen Lehrkräfte vorweisen können, um das geplante Fach Gesellschaftswissenschaften zu unterrichten? Zu Frage 7: Um das geplante Fach Gesellschaftswissenschaften zu unterrichten, müssen Lehrkräfte Studienleistungen in mindestens einem Fach der Gesellschaftswissenschaften vorweisen. Frage 8: Unter welchen Voraussetzungen werden die neuen Rahmenpläne gelten? Zu Frage 8: Im Rahmen der vom 28.11.2014 bis zum 27.03.1015 terminierten Anhörungsphase haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich mit dem neuen Rahmenlehrplan und mit dem Fachteil „Gesellschaftswissenschaften“ auseinanderzusetzen. Nach der Anhörungsphase werden die verschiedenen Fachexpertisen ausgewertet, und es ist dann zu entscheiden, welche Änderungen, auch im Fachteil Gesellschaftswissenschaften , vorgenommen werden müssen. Zurzeit geht die Landesregierung davon aus, dass der neue Rahmenlehrplan ab Schuljahr 2015/2016 den Schulen zur Verfügung steht und ab dem Schuljahr 2016/2017 in Kraft treten wird. In einzelnen Bereichen werden auch Übergangsregelungen greifen.