Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3371 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1336 des Abgeordneten Frank Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/3225 Auswirkungen des späteren Eröffnungstermins des BER auf Unternehmen Ende dieses Jahres läuft die Frist ab, in dem die Unternehmen, die von einer Verschiebung des Eröffnungstermins am Flughafen BER betroffen sind, Schadenersatzforderungen stellten können. Ich frage die Landesregierung: 1. Prüft die Landesregierung die Option, die Frist für die Schadenersatzforderung für die Unternehmen zu verlängern? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung von der Verschiebung der Eröffnung des Flughafen BER direkt betroffen? 3. Wie wird mit den bereits abgeschlossenen Mietverträgen umgegangen? Haben diese Bestand? Wenn ja, zu welchen Konditionen? 4. Wie viele Unternehmen haben bisher eine Klage auf Schadensersatz wegen der Verschiebung der Eröffnung eingereicht? 5. Wie viele Unternehmen haben über die vom Ministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtete Kontaktadresse unternehmenshilfe@mwe.brandenburg.de oder auf anderem Wege Anfragen an die Landesregierung gerichtet und um Hilfestellung gebeten? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Prüft die Landesregierung die Option, die Frist für die Schadenersatzforderung für die Unternehmen zu verlängern? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 1: Fristen für die Verjährung von Schadensersatzforderungen der Unternehmen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und können allgemeingültig nur durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Soweit im Übrigen einzelvertragliche Absprachen oder einseitige Erklärungen über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung denkbar sind, liegen diese in ausschließlicher Verantwortung der FBB. Frage 2: Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung von der Verschiebung der Eröffnung des Flughafen BER direkt betroffen? Zu Frage 2: Nach Auskunft der FBB wurden mit 79 Unternehmen Verträge über Einzelhandel, Gastronomie, Automatenbetrieb, Autovermietung, Parkraumbewirtschaftung und sonstige Dienstleistungen sowie Werbestandorte am BER abgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Unternehmen betroffen sind. Frage 3: Wie wird mit den bereits abgeschlossenen Mietverträgen umgegangen? Haben diese Bestand? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Zu Frage 3: Nach Auskunft der FBB gelten die Mietverträge weiterhin zu denselben Konditionen, wie vereinbart. Frage 4: Wie viele Unternehmen haben bisher eine Klage auf Schadensersatz wegen der Verschiebung der Eröffnung eingereicht? Zu Frage 4: Nach Auskunft der FBB lagen zum 31.12.2015 fünf Klagen vor. Frage 5: Wie viele Unternehmen haben über die vom Ministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtete Kontaktadresse unternehmenshilfe@mwe.brandenburg.de oder auf anderem Wege Anfragen an die Landesregierung gerichtet und um Hilfestellung gebeten ? Zu Frage 5: Insgesamt haben sich 11 Unternehmen mit der Bitte um Unterstützung an das MWE gewandt. Falls auf anderem Wege entsprechende Anfragen an die Landesregierung gerichtet wurden, sind diese an das MWE weitergeleitet worden.