Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3376 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1348 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3253 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1348 vom 23.12.2015: Sammelrückführungen von Asylsuchenden aus dem Land Brandenburg Laut Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.12.2015 wurden am 15.12.2015 mit einem Sammeltransport 165 abgelehnte Asylsuchende vom Flughafen Schönefeld aus in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Die Sammelrückführung wurde durch die drei Länder Berlin, Brandenburg und Hamburg organisiert. 83 der Asylsuchenden stammten aus dem Land Brandenburg, hierbei handelte es sich um sechs serbische und 77 albanische Staatsangehörige. Etwa 30 von ihnen nutzten der Meldung zufolge den Transport, um freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Die Maßnahmen zur Rückführung seien landesweit in den frühen Morgenstunden angelaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann waren die zurückgeführten Personen im Land Brandenburg jeweils gemeldet? Handelt es sich bei den Personen a) auch um Roma und Angehörige anderer ethnischer Minderheiten? Wenn ja, wie viele? b) auch um Menschen, die zuvor im Besitz einer Duldung waren? Wenn ja, wie viele und für welche Dauer waren die Personen jeweils im Besitz einer Duldung? c) auch um Familien mit Kindern? 2. Wurde vor der Sammelrückführung für jede/n einzelne/n aus Brandenburg stammenden Asylsuchende/n geprüft, ob nach den konkreten Umständen eine Rückführung wegen besonderer Härte aus humanitären Gesichtspunkten unvertretbar ist und hat die Landesregierung auf eine solche Prüfung (z.B. durch Erlass oder Ähnliches) hingewirkt? Wenn nein, warum nicht? 3. Zu welcher konkreten Uhrzeit und an welchem konkreten Ort wurden die Betroffenen in den Morgenstunden des 15.12.2015 jeweils zur Rückführung bewegt? Wurde die Sammelrückführung den Betroffenen zuvor jeweils angekündigt? 4. Wurde vom Instrument der Sicherungshaft Gebrauch gemacht, um die Rückführungen zu ermöglichen? Wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchem (Haft)Grund und in welcher Haftanstalt? Wurde vom Instrument des Ausreisegewahrsams Gebrauch gemacht und wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchem (Haft)Grund und in welcher Haftanstalt? 5. Wie viele Menschen sind für jeweils welche Dauer in der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg untergebracht? (bitte für die vergangenen drei Jahre auflisten) 6. Wie viele Personen und Hilfs- und Unterstützungsorganisationen machten von ihrer gemäß § 62 a Absatz 2, 4 AufenthG auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen bestehenden Zugangsberechtigung zur Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg Gebrauch und wie viele Anträge sind hierzu eingegangen? Wie viele der Anträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden? (bitte für die vergangenen drei Jahre auflisten) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann waren die zurückgeführten Personen im Land Brandenburg jeweils gemeldet? Handelt es sich bei den Personen a) auch um Roma und Angehörige anderer ethnischer Minderheiten? Wenn ja, wie viele? b) auch um Menschen, die zuvor im Besitz einer Duldung waren? Wenn ja, wie viele und für welche Dauer waren die Personen jeweils im Besitz einer Duldung? c) auch um Familien mit Kindern? zu Frage 1: Die zurückgeführten Personen sind im Zeitraum von Mai bis August 2015 nach Deutschland eingereist und haben erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen. zu a) Bei den zurückgeführten sechs Personen aus Serbien handelte es sich bei vier (eine Familie - Mutter mit drei Kindern von 9 – 15 Jahren) um Roma. Die nach Albanien zurückgeführten Personen gehörten keiner ethnischen Minderheit an. zu b) Alle ausgereisten Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Erkenntnisse zum ausländerrechtlichen Werdegang dieser Personen vor, da insoweit eine Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden gegeben ist. zu c) Ja, es handelte sich zum überwiegenden Teil um Familien mit Kindern. Insgesamt wurden 20 Familien mit 40 Kindern zurückgeführt. Frage 2: Wurde vor der Sammelrückführung für jede/n einzelne/n aus Brandenburg stammenden Asylsuchende/n geprüft, ob nach den konkreten Umständen eine Rückführung wegen besonderer Härte aus humanitären Gesichtspunkten unvertretbar ist und hat die Landesregierung auf eine solche Prüfung (z.B. durch Erlass oder Ähnliches ) hingewirkt. Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Die örtlich zuständigen Ausländerbehörden gehen mit Sorgfalt an die Vorbereitung von Rückführungen. Die Ausländerbehörden führen entsprechend § 58 AufenthG mit den ausreisepflichtigen Personen Gespräche zur Vorbereitung der Rückführung, um den Vorrang einer freiwilligen Ausreise zu verdeutlichen. Es können in diesen Gesprächen stets Gründe vorgetragen werden, die einer Rückführung entgegenstehen. So wurden im Vorfeld der Maßnahme noch Personen von der Liste der Rückführungen genommen, als Sachverhalte deutlich wurden, die einer Rückführung entgegenstanden. Frage 3: Zu welcher konkreten Uhrzeit und an welchen konkreten Ort wurden die Betroffenen in den Morgenstunden des 15.12.2015 jeweils zur Rückführung bewegt? Wurden die Sammelrückführungen des Betroffenen zuvor jeweils angekündigt? zu Frage 3: Die Maßnahmen begannen in sechs der sieben Landkreise und kreisfreien Städte ab 06:00 Uhr am ersten Abholpunkt am Wohnheim bzw. vor der Kreisverwaltung . In Frankfurt(O) wurde die Mutter mit dem Kind (Serbien) um 08:00 Uhr zur Stadtverwaltung gebeten. Alle betroffenen ausreisepflichtigen erwachsenen Personen waren darüber belehrt, dass eine Rückführung zeitnah erfolgen wird. Der konkrete Termin wurde entsprechend § 59 Abs. 1 AufenthG nicht bekannt gegeben. Frage 4: Wurde vom Instrument der Sicherungshaft Gebrauch gemacht, um die Rückführungen zu ermöglichen? Wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchem (Haft)Grund und in welcher Haftanstalt? Wurde vom Instrument des Ausreisegewahrsams Gebrauch gemacht und wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchem (Haft)Grund und in welcher Haftanstalt? zu Frage 4: Es wurde weder von dem Instrument der Sicherungshaft noch von dem des Ausreisegewahrsams Gebrauch gemacht. Frage 5: Wie viele Menschen sind für jeweils welche Dauer in der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg untergebracht? (bitte für die vergangenen drei Jahre auflisten) zu Frage 5: In der Abschiebungshafteinrichtung des Landes wurden folgende Haftfälle registriert: 2013: 217 aufgenommene Personen, 24 Tage durchschnittliche Haftdauer 2014: 93 aufgenommene Personen, 20 Tage durchschnittliche Haftdauer 2015: 66 aufgenommene Personen, 16 Tage durchschnittliche Haftdauer Frage 6: Wie viele Personen und Hilfs- und Unterstützungsorganisationen machten von ihrer gemäß § 62a Absatz 2, 4 AufenthG auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen bestehenden Zugangsberechtigung zur Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg Gebrauch und wie viele Anträge sind hierzu eingegangen? Wie viele der Anträge wurde positiv, wie viele negativ beschieden? (bitte für die vergangenen drei Jahre auflisten) zu Frage 6: In der Abschiebungshafteinrichtung werden die Inhaftierten im Rahmen der Seelsorge in der Regel wöchentlich durch Vertreter des Jesuiten- Flüchtlingsdienstes aufgesucht, welcher auch Unterstützungsleistungen (Vermittlung Rechtsanwälte etc.) erbringt. Darüber hinausgehend sind keine Besuche von Hilfsund Unterstützungsorganisationen bekannt geworden. Soweit Angehörige solcher Organisationen gleichwohl Inhaftierte im Rahmen der allgemeinen Besuchsregelung aufgesucht haben sollten, haben sie sich gegenüber der Zentralen Ausländerbehörde nicht als Vertreter dieser Organisationen zu erkennen gegeben. Im Übrigen liegen keine statistischen Daten vor.