Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3378 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1344 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3249 Rechtsextreme Kinder- und Jugendarbeit – Zeltlager des „Sturmvogel“ in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1344 vom 23.12.2015: Presseveröffentlichungen zufolge fand im Sommer 2015 in Grabow (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) ein Sommerlager des völkisch orientierten „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“ mit 70 Teilnehmenden statt (A. Röpke im „Blick nach Rechts“ vom 25. November). Vor Ort und eingebunden gewesen seien dort unter anderem bekannte Holocaustleugner, Funktionäre des NPD-Ordnungsdienstes sowie Personen, die mit der 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) in Verbindung standen. Die Organisation des „Sturmvogel“ hat ihre Wurzeln in der 1994 verbotenen neonazistischen „Wiking Jugend“. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Organisation „Sturmvogel“ und ihre Aktivitäten ? 2. Wird die Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet? 3. Welche Aktivitäten hat der Sturmvogel im Land Brandenburg seit dem Jahr 2009 entfaltet? Wie groß ist die Mitgliedschaft und die Anhängerschaft im Land? 4. Bestehen Verbindungen zwischen dem „Sturmvogel“ und ehemaligen oder aktuellen Angehörigen von rechtsextremen Jugendverbänden wie der „Heimattreuen Deutschen Jugend“, der „Wiking-Jugend“ oder der „IG Fahrten und Lager“? Bestehen Verbindungen zu anderen rechtsextremen Organisationen wie der NPD und ihrer Jugendorganisation JN? 5. Sieht die Landesregierung in den Aktivitäten des „Sturmvogel“ Anhaltspunkte für eine Fortführung von Aktivitäten im Sinne der HDJ? 6. Welche Erkenntnisse gibt es über ein eventuelles Engagement von „Sturmvogel“- Angehörigen in Kinder- und Jugendeinrichtungen (Sozialarbeit, Jugendtreffs, Kitas etc.) und in Ehrenämtern (DRK, Feuerwehr etc.)? 7. Liegen Anhaltspunkte vor, dass es bei Aktivitäten des „Sturmvogel“ zu Gefährdungen des Kindeswohls gekommen ist? 8. Welche Erkenntnisse liegen vor über andere völkische oder extrem rechte Aktivitäten auf dem Anwesen, auf dem das diesjährige „Sturmvogel“-Sommerlager stattfand ? 9. Bestehen Verbindungen zwischen dem Anwesen bzw. seinem Betreiber und Organisationen wie dem „Bund für Gotterkenntnis – Die Ludendorffer“, der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ oder der „Germanischen Glaubens-Gemeinschaft“? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Organisation „Sturmvogel“ und ihre Aktivitäten? zu Frage 1: Die Organisation „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“ ging in den 80er Jahren als Abspaltung aus der 1994 verbotenen neonazistischen „Wiking-Jugend“ (WJ) hervor. Personelle Verknüpfungen gab es mit dem „Ring Nationaler Frauen“, der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“, den „Republikanern“ und der rechtsextremistischen „Initiative Gesamtdeutschland“. Es gibt Hinweise, dass der „Sturmvogel“ weiterhin Lager für Jugendliche und auch Kinder durchführt. Hinter diesen völkischnationalen Jugendlagern verbirgt sich oft eine rechtsextreme Parallelwelt. Frage 2: Wird die Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet? zu Frage 2: Derzeit ist der „Sturmvogel“ bundesweit kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse liegen keine Anhaltspunkte für eine Fortführung der verbotenen „Wiking-Jugend“ (WJ) vor. Die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde verfolgt die Entwicklung weiter mit großer Aufmerksamkeit, um zu prüfen, ob die Grenze zur verfassungsfeindlichen Bestrebung überschritten wird. Frage 3: Welche Aktivitäten hat der Sturmvogel im Land Brandenburg seit dem Jahr 2009 entfaltet? Wie groß ist die Mitgliedschaft und die Anhängerschaft im Land? zu Frage 3: Im Land Brandenburg wurden bislang mit Ausnahme des Sommerlagers, das in der ersten Augustwoche 2015 stattgefunden hat, keine Aktivitäten des „Sturmvogel “ bekannt. Über die Größe der Mitgliedschaft und die Anhängerschaft liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Bestehen Verbindungen zwischen dem „Sturmvogel“ und ehemaligen oder aktuellen Angehörigen von rechtsextremen Jugendverbänden wie der „Heimattreuen Deutschen Jugend“, der „Wiking-Jugend“ oder der „IG Fahrten und Lager“? Bestehen Verbindungen zu anderen rechtsextremen Organisationen wie der NPD und ihrer Jugendorganisation JN? zu Frage 4: Es liegen vereinzelte Hinweise auf Zusammenhänge zu sonstigen rechtsextremistischen Organisationen vor. So sollen Personen, die Bezüge zu der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und der NPD hatten, am genannten Sommerlager 2015 teilgenommen haben. Frage 5: Sieht die Landesregierung in den Aktivitäten des „Sturmvogel“ Anhaltspunkte für eine Fortführung von Aktivitäten im Sinne der HDJ? zu Frage 5: Die Landesregierung hat zurzeit keine konkreten Anhaltspunkte, dass der „Sturmvogel“ Aktivitäten im Sinne der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend “ (HDJ) fortführt. Seit dem Verbot der HDJ könnte der „Sturmvogel“ als Alternative für entsprechende Aktivitäten dienen. Da aber bislang in den letzten Jahren im Land Brandenburg nur das genannte Sommerlager 2015 bekannt wurde, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich. Frage 6: Welche Erkenntnisse gibt es über ein eventuelles Engagement von „Sturmvogel“-Angehörigen in Kinder- und Jugendeinrichtungen (Sozialarbeit, Jugendtreffs, Kitas etc.) und in Ehrenämtern (DRK, Feuerwehr etc.)? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Liegen Anhaltspunkte vor, dass es bei Aktivitäten des „Sturmvogel“ zu Gefährdungen des Kindeswohls gekommen ist? zu Frage 7: Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor. Frage 8: Welche Erkenntnisse liegen vor über andere völkische oder extrem rechte Aktivitäten auf dem Anwesen, auf dem das diesjährige „Sturmvogel“-Sommerlager stattfand? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 9: Bestehen Verbindungen zwischen dem Anwesen bzw. seinem Betreiber und Organisationen wie dem „Bund für Gotterkenntnis – Die Ludendorffer“, der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ oder der „Germanischen Glaubens-Gemeinschaft“? zu Frage 9: Abgesehen von dem Hinweis in der Presseveröffentlichung „Blick nach Rechts“ vom 25. November 2015, wonach der Betreiber des Anwesens in Grabow im Jahr 2007 ein Ostertreffen des „Bund für Gotterkenntnis“ besucht haben soll, liegen der Landesregierung keine Informationen über Verbindungen zwischen dem Anwesen bzw. seinem Betreiber und den genannten Organisationen vor.