Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3379 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1343 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3248 Anträge von PolizeibeamtInnen auf Lebensarbeitszeitverlängerung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1343 vom 23.12.2015: Am 19.11.2015 hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales eine zeitliche Verschiebung von 53 kw- Vermerken im Polizeibereich mit Fälligkeit 31.12.2015 auf den 30.06.2016 beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales vom 10.12.2015 führte Innenminister Karl- Heinz Schröter aus, dass die Stellen unter anderem durch ehemalige Feldjäger der Bundeswehr bewirtschaftet werden sollen. Zudem seien auch einige Anträge auf Lebensarbeitszeitverlängerung eingegangen. Gemäß § 45 Absatz 3 Landesbeamtengesetz kann, wenn ein besonderes dienstliches Interesse an der Fortführung der Dienstgeschäfte besteht, auf Antrag der/des Beamtin/en oder mit deren/dessen Zustimmung der Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Dauer über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Es ist davon auszugehen, dass es einige Polizeibeamtinnen und -beamte gibt, die sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, ihren Dienst über die Altersgrenze hinaus zu verrichten und an einer Lebensarbeitszeitverlängerung interessiert sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge von Polizeibeamtinnen und -beamten auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind beim Ministerium für Inneres und Kommunales im Jahr 2015 eingegangen? Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten haben gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales seit dem 1. Januar 2015 ihre Bereitschaft hierzu erklärt? Bei wie vielen Polizeibeamtinnen- und beamten wurde diese Bereitschaft abgefragt? 2. Wie viele der unter 1. genannten Anträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden? 3. Mit welcher Begründung wurden die unter 2. genannten Anträge auf Lebensarbeitszeitverlängerung jeweils negativ beschieden? 4. Werden bisher im Jahr 2015 gestellte, aber abgelehnte Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor dem Hintergrund der im Eingangstext erwähnten Entscheidung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erneut überprüft? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufgrund der Personal- und Stellensituation konnte bis November 2015 nur in ganz wenigen Ausnahmefällen von der Möglichkeit, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, Gebrauch gemacht werden. Nachdem der Minister der Finanzen auf Antrag des Ministers des Innern und für Kommunales gemäß § 13 Abs. 2 Haushaltsgesetz (HG) die Fälligkeit von 53 Kw-Vermerken zum 31.12.2015 zunächst auf den 30.06.2016 verschoben hat, haben sich für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit stellenwirtschaftliche Spielräume ergeben. Frage 1: Wie viele Anträge von Polizeibeamtinnen und -beamten auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind beim Ministerium für Inneres und Kommunales im Jahr 2015 eingegangen? Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten haben gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales seit dem 1. Januar 2015 ihre Bereitschaft hierzu erklärt? Bei wie vielen Polizeibeamtinnen- und beamten wurde diese Bereitschaft abgefragt? zu Frage 1: Beim Ministerium für Inneres und Kommunales haben im Jahr 2015 in der Zeit vom 1. Januar bis Ende November 27 Polizeibeamtinnen und -beamte ihre Bereitschaft zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch entsprechende Anträge erklärt. Aufgrund der dargestellten Entwicklung wurde im Dezember 2015 bei 86 Polizeibeamtinnen und -beamten, die in dem Zeitraum vom Dezember 2015 bis März 2016 planmäßig in den Ruhestand treten, die Bereitschaft zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit abgefragt. Trotz der Kurzfristigkeit der Abfrage im Dezember 2015 haben 20 Polizeibeamtinnen und -beamte ihre Bereitschaft zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit erklärt. Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Anträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden? zu Frage 2: Die in der Zeit von Januar bis November 2015 gestellten Anträge wurden aufgrund der o. g. Situation negativ beschieden bzw. die Polizeibeamtinnen und - beamten erhielten einen Zwischenbescheid, weil der planmäßige Eintritt in den Ruhestand erst 2016 erfolgen wird und somit eine Änderung der stellenwirtschaftlichen Situation noch abgewartet werden konnte. Bei den 20 Polizeibeamtinnen und - beamten, die ihre Bereitschaft zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit erklärt haben, wurde in neun Fällen bereits die Lebensarbeitszeit verlängert und in weiteren zehn Fällen ist ebenfalls eine Verlängerung beabsichtigt. Lediglich einem Antrag kann aus gesundheitlichen Gründen nicht entsprochen werden. Frage 3: Mit welcher Begründung wurden die unter 2. genannten Anträge auf Lebensarbeitszeitverlängerung jeweils negativ beschieden? zu Frage 3: Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit wurden bis November 2015 aus stellenwirtschaftlichen Gründen negativ bzw. durch Zwischenbescheid beschieden . Frage 4: Werden bisher im Jahr 2015 gestellte, aber abgelehnte Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor dem Hintergrund der im Eingangstext erwähnten Entscheidung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erneut überprüft? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Ja, bereits im Jahr 2015 gestellte, aber abgelehnte Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit wurden nach Verschiebung der kw-Vermerke erneut überprüft, sofern der planmäßige Eintritt in den Ruhestand noch nicht erfolgt war. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Antworten verwiesen. Wenn der Eintritt in den Ruhestand bereits erfolgt ist, ist eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit rechtlich nicht mehr möglich.