Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3399 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1322 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/3183 Verschiebung der BER-Eröffnung – Auswirkungen für Unternehmen Die Flughafenbetreibergesellschaft FBB wurde bereits von einigen Händlern auf Schadensersatz verklagt, da die Flughafeneröffnung sich deutlich länger als 18 Monate verzögert. Laut Presseinformationen beabsichtigen weitere Unternehmen Klage einzureichen. Ein Anwalt rechnet sogar mit einer Klagewelle bis Ende Dezember 2015. Rechtlich hatte sich die Flughafenbetreibergesellschaft abgesichert. Eine Vertragsklausel in den Mietverträgen handelt von Terminverschiebungen von bis zu 18 Monaten , die von den Mietern hingenommen werden müsse. Andererseits ist auf die Unternehmer mit ihren gemieteten Verkaufsflächen erheblicher Druck von Seiten der Betreibergesellschaft ausgeübt worden. Für den Fall einer nicht pünktlichen Eröffnung der Geschäfte zur Flughafeneröffnung sollen sogar Vertragsstrafen für die Mieter drohen. Ein Unternehmer äußerte sich diesbezüglich: „Es gab knallharte Terminforderungen der Flughafengesellschaft, bis wann wir mit allem fertig sein müssen“. Bisher hatten wenige Mieter Klage auf Schadensersatz eingereicht, weil sie befürchten , bei der Flughafengesellschaft in Ungnade zu fallen und die Mietflächen am BER zu verlieren. (Quelle: Berliner Morgenpost vom 07.12.2015, Seite 13) Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Klagen auf Schadensersatz wurden bis Ende November 2015 eingereicht ? 2. Wie viele Vertragspartner verlieren zum 31.12.2015 die Möglichkeit Klage auf Schadensersatz einzureichen? 3. Entspricht es den Tatsachen, dass die Betreibergesellschaft Druck auf Mieter ausgeübt hat, ihre Geschäftsräume pünktlich zum Eröffnungstermin zu eröffnen? 4. Wenn Druck ausgeübt wurde, war der Betreibergesellschaft zu diesen Zeitpunkten bereits bewusst, dass sich der Eröffnungstermin (wiederholt) verschieben wird? 5. Von welchen Kriterien sind die Vertragsstrafen abhängig? Bitte etwaige Kriterien und deren Auswirkungen auf die Höhe der Vertragsstrafe aufführen. 6. Wurden Vertragsstrafen von Seiten der Betreibergesellschaft gegenüber Mietern geltend gemacht (wenn ja, bitte die Gesamtsumme, Datum und die Anzahl der betroffenen Mieter)? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Klagen auf Schadensersatz wurden bis Ende November 2015 eingereicht? Zu Frage 1: Bis Ende November 2015 haben drei Mieter Schadensersatzklage erhoben. Frage 2: Wie viele Vertragspartner verlieren zum 31.12.2015 die Möglichkeit Klage auf Schadensersatz einzureichen? Zu Frage 2: Nach Auskunft der FBB ist davon auszugehen, dass alle Vertragspartner, die ihren Anspruch nicht bis zum 31.12.15 gegenüber der FBB gerichtlich geltend gemacht haben, danach ihre Ansprüche nicht mehr einklagen können. Frage 3: Entspricht es den Tatsachen, dass die Betreibergesellschaft Druck auf Mieter ausgeübt hat, ihre Geschäftsräume pünktlich zum Eröffnungstermin zu eröffnen? Frage 4: Wenn Druck ausgeübt wurde, war der Betreibergesellschaft zu diesen Zeitpunkten bereits bewusst, dass sich der Eröffnungstermin (wiederholt) verschieben wird? Zu den Fragen 3 und 4: Nach Auskunft der FBB haben die Mieter sich vertraglich verpflichtet, ihre Mietflächen zeitgleich mit der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg in Betrieb zu nehmen. Darauf hat die FBB gemeinsam mit den Mietern hingearbeitet, bis die Verschiebung der Inbetriebnahme erfolgte. Frage 5: Von welchen Kriterien sind die Vertragsstrafen abhängig? Bitte etwaige Kriterien und deren Auswirkungen auf die Höhe der Vertragsstrafe aufführen. Frage 6: Wurden Vertragsstrafen von Seiten der Betreibergesellschaft gegenüber Mietern geltend gemacht (wenn ja, bitte die Gesamtsumme, Datum und die Anzahl der betroffenen Mieter)? Zu den Fragen 5 und 6: Nach Auskunft der FBB regeln die mit den Mietern geschlossenen Verträge grundsätzliche vertragliche Rechte und Pflichten. Die vorgesehenen Vertragsstrafen sind von Art und Umfang der Pflichtverletzung abhängig und sind branchenüblich. Weitere Einzelheiten zu den Vertragsinhalten unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Vertragsparteien. Von Seiten der FBB wurden gegenüber den Mietern keine Vertragsstrafen geltend gemacht.