Datum des Eingangs: 22.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/340 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 80 des Abgeordneten Sven Schröder AfD-Fraktion Drucksache 6/176 Betreuung von Kindern aus dem Asylbewerberheim Garzau im Hort der Grundschule der Gemeinde Rehfelde Wortlaut der Kleinen Anfrage 80 vom 28.11.2014: Die Gemeinde Rehfelde (Lkrs. MOL) hat derzeit 25 Kinder von Asylbewerberfamilien aus dem Asylbewerberheim Garzau im Hort der Grundschule zu betreuen. Diese Aufgabe kann jedoch nur unzureichend erfüllt werden, da es sich um Kinder mehrerer Nationalitäten handelt, von denen keines die deutsche Sprache versteht oder spricht. Erschwerend kommt hinzu, dass der Betreuungsschlüssel in der Gemeinde nur bei 0,8: 20 liegt. 155 Kinder insgesamt besuchen den Hort, davon 25 aus Asylbewerberfamilien . Der Hortplätze sind auf insgesamt 160 begrenzt. Um die Asylbewerberkinder, die eine intensivere Zuwendung hinsichtlich Sprachförderung und Erlernens der deutschen Sprache benötigen sowie aufgrund der Notwendigkeit psychologischer Einzelfallintensivbetreuung, zumindest ausreichendund um gleichzeitig die Betreuung der deutschen Kinder zu gewährleisten, ist das Personal in dem betreffenden Hort aufzustocken. Ich frage die Landesregierung: 1. Kennt die Landesregierung die Erfordernisse für eine ausreichende, aber den Umständen entsprechend besonderen Betreuung der Asylbewerberkinder aus Garzau in der Gemeinde Rehfelde? 2. Falls Kenntnis über den Fall besteht: bis wann spätestens wird für den Rehfelder Hort mindestens eine zusätzliche Betreuerstelle, die mit einer mehrsprachigen (Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch) und sozialpädagogisch qualifizierten Person ausschließlich für die integrativen Maßnahmen zugunsten der Kinder der Asylbewerber des betreffenden Heimes Garzau eingerichtet (bitte benennen Sie Monat und Jahr)? 3. Wer ist der Kostenträger der o.g. zusätzlichen Betreuerstelle? 4. Welche Zuschüsse erhält die Gemeinde Rehfelde zu der neu zu schaffenden Betreuerstelle, falls sie die Kostenträgerin sein sollte? 5. In welcher Höhe werden die Zuschüsse gewährt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kennt die Landesregierung die Erfordernisse für eine ausreichende, aber den Umständen entsprechend besonderen Betreuung der Asylbewerberkinder aus Garzau in der Gemeinde Rehfelde? Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass im Hort Rehfelde Kinder aus der Gemeinschaftsunterkunft in Garzau betreut werden und dies besondere Anforderungen mit sich bringt. Frage 2: Falls Kenntnis über den Fall besteht: bis wann spätestens wird für den Rehfelder Hort mindestens eine zusätzliche Betreuerstelle, die mit einer mehrsprachigen (Englisch , Französisch, Russisch, Arabisch) und sozialpädagogisch qualifizierten Person ausschließlich für die integrativen Maßnahmen zugunsten der Kinder der Asylbewerber des betreffenden Heimes Garzau eingerichtet (bitte benennen Sie Monat und Jahr)? Frage 3: Wer ist der Kostenträger der o.g. zusätzlichen Betreuerstelle? Frage 4: Welche Zuschüsse erhält die Gemeinde Rehfelde zu der neu zu schaffenden Betreuerstelle , falls sie die Kostenträgerin sein sollte? Frage 5: In welcher Höhe werden die Zuschüsse gewährt? Zu den Fragen 2 bis 5: Die Kindertagesbetreuung ist eine pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, deren Umsetzung vom Land gefördert wird. § 10 des Kita-Gesetzes regelt die Mindestpersonalausstattung , für die ein Träger in Abhängigkeit von Kinderzahl, Alter der Kinder und Betreuungszeit sorgen muss. Kräfte mit Migrationshintergrund können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10 Abs. 4 der Kita-Personalverordnung auch dann beschäftigt und anteilig auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet (und damit weitgehend refinanziert) werden, wenn sie nicht über einen Abschluss als pädagogische Fachkraft verfügen. Die Finanzierung folgt den Vorgaben des § 16 Kita-Gesetz und umfasst die Landeszuschüsse, die Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, den Beitrag der Gemeinden sowie bei freien Trägern ggf. Eigenanteile. Beschäftigt ein Träger über die Mindestpersonalausstattung hinausgehend Personal, so trägt er in der Regel die Kosten selbst; es kann jedoch auch – je nach den regionalen Gegebenheiten – Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geben. Da die Gemeinde Rehfelde selbst Träger des Hortes ist, obliegen Einstellun- gen – ob zur Erfüllung des Mindestpersonalschlüssels oder darüber hinaus – grundsätzlich ihrer Verantwortung.