Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3405 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1350 der Abgeordneten Sven Petke und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/3255 Einsparungen durch die von der Landesregierung geplante Verwaltungsstrukturreform Wortlaut der Kleinen Anfrage 1350 vom 23.12.2015: Im Entwurf des Leitbildes zur Verwaltungsstrukturreform begründet die Landesregierung die Notwendigkeit der Reform im Kern mit den veränderten demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Weitere Reformziele werden lediglich abstrakt mit der „Qualität unserer öffentlichen Dienstleistungen“ begründet. Klar ist demnach, dass die Reform nur dann sinnvoll begründet werden kann, wenn eindeutige Einsparziele und Effizienzgewinne dargestellt werden können. Wir fragen die Landesregierung: 1. Erwartet die Landesregierung mit der Verwaltungsstrukturreform Einsparungen? Wenn ja, wo genau und in welchem konkreten Umfang in Euro? 2. Erwartet die Landesregierung mit der Verwaltungsstrukturreform Effizienzgewinne ? Wenn ja, wo genau und in welchem konkreten Umfang in Euro? 3. Wie viel Personal soll auf welchen Ebenen (Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Gemeinden) mit der Reform eingespart werden? 4. Welche Gesamtkosten entstehen für die Verwaltungsstrukturreform (aufgeschlüsselt nach Teilentschuldung, Standardanpassungszuschuss und reformbedingten Einmal-Kosten)? 5. Wie ist die derzeitige Kosten- und Personalstruktur bei den jeweils nach dem Leitbildentwurf in Anlage 2 unter der Funktionalreform I zu übertragenden Aufgabenbereichen 1 bis 20 sowie der Regionalplanung und der Verwaltung der Naturparke ohne Nationalparks und der Biosphärenreservate? 6. Wie wird sich diese Kosten- und Personalstruktur mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform ändern und welche Einsparungen werden jeweils konkret in Euro und Personal erwartet? 7. Welche Ausgabenreduzierungen und Stelleneinsparungen wurden bei den zu übertragenden Aufgabenbereichen 1 bis 20 sowie der Regionalplanung und der Verwaltung der Naturparke ohne Nationalparks und der Biosphärenreservate bereits beschlossen? 8. Zu welchem Anteil wird sich das Land im Rahmen des vorgelegten Leitbildes an der Entschuldung der Kassenkredite der Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen ? 9. Zu welchem Anteil soll die kommunale Verbundmasse zur Entschuldung der Kassenkredite der Landkreise und kreisfreien Städte herangezogen werden? 10. Wie hoch sind die geschätzten Einsparungen in Euro durch die gemäß Leitbild der Landesregierung geplante Einkreisung der kreisfreien Städte? 11. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtbudget der heutigen kreisfreien Städte? 12. Wie genau wird das derzeitige strukturelle Defizit der kreisfreien Stadt Cottbus durch die im Rahmen des vorgelegten Leitbildes der Landesregierung geplante Einkreisung abgebaut? 13. Wie genau wird das derzeitige strukturelle Defizit der kreisfreien Stadt Brandenburg (Havel) durch die im Rahmen des vorgelegten Leitbildes der Landesregierung geplante Einkreisung abgebaut? 14. Wie genau wird das derzeitige strukturelle Defizit der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) durch die im Rahmen des vorgelegten Leitbildes der Landesregierung geplante Einkreisung abgebaut? 15. Welche Auswirkungen hat die Verwaltungsstrukturreform nach dem bisherigen Leitbild auf die vertikale sowie die horizontale Mittelverteilung im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz? 16. Geht die Landesregierung davon aus, dass durch die möglichen Einspareffekte der Reform gemäß Leitbild der Landesregierung und der damit verbundenen größeren Landkreise die Kreisumlagen im Vergleich zur Situation vor der Reform deutlich abgesenkt werden können? 17. Soll der Standardanpassungszuschuss gemäß Leitbild der Landesregierung zeitlich befristet gewährt werden? Wenn ja, wie lange? 18. Umfasst der Standardanpassungszuschuss einen Mehrbelastungsausgleich falls der Arbeitsaufwand nach der Übertragung der Aufgaben vom Land auf die Kommunen ansteigt und dies die Kosten erhöht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Verwaltungsstrukturreform 2019 und den zugehörigen Reformgesetzen ist ein Leitbild zugrunde zu legen. Die Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgelegt. Das Leitbild soll eine hohe demokratische Legitimation besitzen. Daher soll im Rahmen eines breiten öffentlichen Dialogs dieser Entwurf mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, der Wirtschaft sowie Interessensvertretern diskutiert werden. Dies ist ein ergebnisoffener Prozess. Im Anschluss wird der Landtag über den Leitbildentwurf entscheiden. Frage 1: Erwartet die Landesregierung mit der Verwaltungsstrukturreform Einsparungen? Wenn ja, wo genau und in welchem konkreten Umfang in Euro? zu Frage 1: Im Leitbildentwurf der Landesregierung zur Verwaltungsstrukturreform sind unter Punkt 2 die Ziele der Reform genannt. Dort wird ausgeführt, dass es das Ziel der Landesregierung ist, die Verwaltungen vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen zukunftssicher zu machen. Darunter versteht die Landesregierung unter anderem die Sicherung der Leistungsfähigkeit öffentlicher Aufgabenträger, wovon ein Teilaspekt die finanzielle Handlungsfähigkeit ist. Es ist nicht das vordergründige Ziel der Landesregierung Einsparungen mit der Reform zu realisieren. Frage 2: Erwartet die Landesregierung mit der Verwaltungsstrukturreform Effizienzgewinne? Wenn ja, wo genau und in welchem konkreten Umfang in Euro? zu Frage 2: Handlungsleitende Annahme der gesamten Reform ist, dass durch die Realisierung von strukturellen Anpassungen der öffentlichen Aufgabenträger eine auf Dauer gesicherte und leistungsfähige Verwaltung erreicht wird. Dies schließt eine gesteigerte Effektivität und Effizienz ein. In Anlehnung an die Ausführungen in der Vorbemerkung ist eine Bezifferung in Euro nicht möglich. Frage 3: Wie viel Personal soll auf welchen Ebenen (Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Gemeinden ) mit der Reform eingespart werden? zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus kann die Landesregierung zu Personalplanungen auf kommunaler Ebene mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie keine Aussage treffen. Frage 4: Welche Gesamtkosten entstehen für die Verwaltungsstrukturreform (aufgeschlüsselt nach Teilentschuldung, Standardanpassungszuschuss und reformbedingten Einmal- Kosten)? zu Frage 4: Diese Frage kann gegenwärtig nicht beantwortet werden. Der derzeitige Dialogprozess zur Verwaltungsstrukturreform ist ein ergebnisoffener Prozess. Nach Abschluss des Dialogprozesses wird der Landtag ein Leitbild beschließen. Erst danach kann ein Kostenrahmen abgeschätzt werden. Frage 5: Wie ist die derzeitige Kosten- und Personalstruktur bei den jeweils nach dem Leitbildentwurf in Anlage 2 unter der Funktionalreform I zu übertragenden Aufgabenbereichen 1 bis 20 sowie der Regionalplanung und der Verwaltung der Naturparke ohne Nationalparks und der Biosphärenreservate? zu Frage 5: Es wird darauf hingewiesen, dass die im Leitbildentwurf vorgeschlagene Liste an Aufgabenübertragungen nicht abschließend ist und der breite öffentliche Dialog auch zum Aspekt Funktionalreform noch andauert. Insoweit steht der Umfang an Aufgabenkommunalsierungen gegenwärtig noch nicht fest. Über diesen wird der Landtag des Landes Brandenburg Mitte 2016 abschließend entscheiden. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt hinsichtlich der Personalstruktur nur teilweise und hinsichtlich der Kostenstruktur keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 934 (Drucksache 6/2475) näher ausgeführt hat, bedarf es bezüglich einzelner Aufgabenbereiche im und während des breiten öffentlichen Dialogs noch der Präzisierung. Insoweit können für die noch zu konkretisierenden Aufgaben keine Angaben zur Personal - und Kostenstruktur gemacht werden. Dies betrifft Einzelaufgaben in der Anlage 2 des Leitbildentwurfs, die zu den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zählen, deren Konkretisierung noch nicht abgeschlossen ist. Soweit eine Präzisierung von Aufgaben aus der Anlage 2 des Leitbildentwurfs bereits erfolgte, ist in der beigefügten Zusammenstellung der per Stichtag 31.12.2014 ermittelte Personalaufwand in VZE bezogen auf das Haushaltsjahr 2014 angeführt. In Bezug auf die Kostenstruktur bzw. derzeitigen Ausgabenhöhe der zu übertragenen Aufgabenbereiche wird in Bezug auf die bereits konkretisierten Aufgaben ebenfalls auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 934 (Drucksache 6/2475) verwiesen. Es wird auf die zusammenfassende Übersicht verwiesen, die dieser Antwort als Anlage beigefügt ist. Frage 6: Wie wird sich diese Kosten- und Personalstruktur mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform ändern und welche Einsparungen werden jeweils konkret in Euro und Personal erwartet? zu Frage 6: Es wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Frage 7: Welche Ausgabenreduzierungen und Stelleneinsparungen wurden bei den zu übertragenden Aufgabenbereichen 1 bis 20 sowie der Regionalplanung und der Verwaltung der Naturparke ohne Nationalparks und der Biosphärenreservate bereits beschlossen ? zu Frage 7: Vom Landtag Brandenburg wurde mit dem Haushaltsplan 2015/2016 und von der Landesregierung Brandenburg mit der aktualisierten Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung zum 31.12.2018 für mehrere der von der Funktionalreform betroffenen Politikfelder Anpassungen in der Stellenausstattung beschlossen. Es wird im Ergebnis des breiten öffentlichen Dialogs zu ermitteln sein, in welchem Umfang sich diese Anpassungen auf die Ausgabenbilanz auswirken. Frage 8: Zu welchem Anteil wird sich das Land im Rahmen des vorgelegten Leitbildes an der Entschuldung der Kassenkredite der Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen? Frage 9: Zu welchem Anteil soll die kommunale Verbundmasse zur Entschuldung der Kassenkredite der Landkreise und kreisfreien Städte herangezogen werden? zu den Fragen 8 und 9: Die für die Teilentschuldung benötigten finanziellen Mittel sollen solidarisch aus Landesmitteln und der Verbundmasse bereitgestellt werden. Die konkreten Anteile werden am Ende des Reformprozesses bestimmt. Frage 10: Wie hoch sind die geschätzten Einsparungen in Euro durch die gemäß Leitbild der Landesregierung geplante Einkreisung der kreisfreien Städte? zu Frage 10: Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 11: Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtbudget der heutigen kreisfreien Städte? zu Frage 11: Die Höhe des Anteils der Verwaltungskosten am Gesamtbudget der kreisfreien Städte ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 12: Wie genau wird das derzeitige strukturelle Defizit der kreisfreien Stadt Cottbus durch die im Rahmen des vorgelegten Leitbildes der Landesregierung geplante Einkreisung abgebaut? Frage 13: Wie genau wird das derzeitige strukturelle Defizit der kreisfreien Stadt Brandenburg (Havel) durch die im Rahmen des vorgelegten Leitbildes der Landesregierung geplante Einkreisung abgebaut? Frage 14: Wie genau wird das derzeitige strukturelle Defizit der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder ) durch die im Rahmen des vorgelegten Leitbildes der Landesregierung geplante Einkreisung abgebaut? zu den Fragen 12 bis 14: Im Leitbildentwurf der Landesregierung für die Verwaltungsstrukturreform 2019 schlägt die Landesregierung eine Mindesteinwohnerzahl für Landkreise und kreisfreie Städte von 175.000 EW bezogen auf das Jahr 2030 vor. Beschließt der Landtag die im Entwurf vorgestellte Mindesteinwohnerzahl, würde dies zur Einkreisung der Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) führen. Die Landesregierung geht in diesem Falle davon aus, dass die bisher aufgelaufenen Haushaltsdefizite der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder ), die mittels Kassenkredite finanziert werden müssen, durch Aufgabenentzug im Wege der Einkreisung, durch Teilentschuldung sowie auch durch die Hebung der in diesen Städten noch vorhandenen Konsolidierungsreserven bei sparsamer Haushalts - und Wirtschaftsführung dauerhaft abgebaut werden können. Darüber hinaus soll das Entstehen neuer Haushaltsdefizite u. a. durch die Stärkung dieser Städte als Oberzentren, insbesondere im Bereich der kulturellen Einrichtungen , vermieden werden. Frage 15: Welche Auswirkungen hat die Verwaltungsstrukturreform nach dem bisherigen Leitbild auf die vertikale sowie die horizontale Mittelverteilung im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz ? zu Frage 15: Die vertikale Mittelverteilung wird im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz mittels der Verbundquote abgebildet und umfasst den Anteil der Kommunen am Fi- nanzverbund von Land und Kommunen. Dem Entwurf des Leitbildes der Landesregierung zur Verwaltungsstrukturreform sind keine Änderungen der Verbundquote zu entnehmen. Erst nach der Grundentscheidung über die neue Kommunalstruktur kann auf der Grundlage eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens eine Aussage zu den finanziellen und strukturellen Auswirkungen auf die horizontale Mittelverteilung erfolgen . Die vorhandene Struktur der Grundfinanzierung über den kommunalen Finanzausgleich soll unter Berücksichtigung dieser neuen Kommunalstruktur und der Funktionalreform weiterentwickelt werden. Frage 16: Geht die Landesregierung davon aus, dass durch die möglichen Einspareffekte der Reform gemäß Leitbild der Landesregierung und der damit verbundenen größeren Landkreise die Kreisumlagen im Vergleich zur Situation vor der Reform deutlich abgesenkt werden können? zu Frage 16: Die Landesregierung strebt mit der Verwaltungsstrukturreform die Stärkung der Leistungsfähigkeit der kreislichen Ebene an. Sie geht davon aus, dass Landkreise mit einer größeren Einwohnerzahl leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen haben. Wie in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt, ist es nicht das vordergründige Ziel, Einspareffekte zu realisieren. Da mögliche Kreiszuschnitte zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt sind und dies auch Teil des Dialogprozesses ist, kann zu möglichen Senkungen von Kreisumlagen keine Aussage getroffen werden. Frage 17: Soll der Standardanpassungszuschuss gemäß Leitbild der Landesregierung zeitlich befristet gewährt werden? Wenn ja, wie lange? Frage 18: Umfasst der Standardanpassungszuschuss einen Mehrbelastungsausgleich falls der Arbeitsaufwand nach der Übertragung der Aufgaben vom Land auf die Kommunen ansteigt und dies die Kosten erhöht? zu den Fragen 17 und 18: Es wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Darauf bezugnehmend, kann derzeit keine Aussage über die mögliche Ausgestaltung eines Standardanpassungszuschusses getroffen werden. Zusammenstellung zur Antwort auf die Frage 5 der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1350 der Abgeordneten Sven Petke und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Nr. Aufgabe Personal in VZE1 1 Aufgaben aus den Bereichen Ordnungsverwaltung und Personenstandswesen 1,0 2 Bestellung aller Mitglieder der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte < 0,1 3 der schulpsychologische Dienst 29,0 4 Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 11,2 5 Führung der Denkmalliste / Benehmensherstellung 2,6 6 Aufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 7 Einladungs- und Rückmeldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen 2,5 8 Überwachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte 20,1752 9 Vollzugsaufgaben des Naturschutzes Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 10 Genehmigung und Überwachung von Anlagen gemäß der 4. BImSchV – ohne industrielle Anlagen Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 11 Vollzugsaufgaben im Bereich Wasserwirtschaft und Wasserversorgung sowie Abwasserangelegenheiten, Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 12 hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben des Landesbetriebes Forst Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 13 Flurneuordnung Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 14 Vollzugsaufgaben des Verbraucherschutzes < 0,1 15 Grenzveterinärdienst 7,0 16 Straßenverkehrsrechtsangelegenheiten 8,5 17 Genehmigung öffentlicher Bauvorhaben des Bundes und der Länder 1,5 18 Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern < 0,1 19 Bestellung der Meisterprüfungsausschüsse < 0,1 20 Annahme der Erklärung über den Austritt aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsvereinigung 0,5 Regionalplanung (in kommunaler Trägerschaft) kein Personal des Landes tätig Verwaltung der Naturparke Angaben nicht möglich, da Konkretisierung nicht abgeschlossen 1 Die Angaben der Vollzeiteinheiten (VZE) basieren auf Zuarbeiten der einzelnen Fachressorts, in deren Geschäftsbereich die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe derzeit fällt und beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2014. Die VZE-Angaben berücksichtigen dabei ausschließlich das Fachpersonal, welches mit Übergang der Aufgabe dieser folgen würde, ohne Z- Anteil (Querschnittsaufgaben). Die Angaben sind auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. 2 zuzüglich 24 ehrenamtliche Pharmazierätinnen und Pharmazieräte