Datum des Eingangs: 22.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/341 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 85 der Abgeordneten Marie Luise von Halem Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/183 Baulicher Zustand der Schulgebäude im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 85 vom 28.11.2014: Immer wieder werden hohe Sanierungsrückstände im Bereich der Schulgebäude re- klamiert. Im Koalitionsvertrag wird gar von einem Investitionsstau gesprochen. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung 80 Millionen Euro in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse über notwendige Sanierungen an den Schulgebäuden im Land Brandenburg? Wenn ja, welche? 2. Wie soll das zusätzliche Investitionsförderprogramm im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur, welches im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, aussehen? Nach welchen Kriterien sollen die Mittel vergeben werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung Kenntnisse über notwendige Sanierungen an den Schulgebäuden im Land Brandenburg? Wenn ja, welche? Zu Frage 1: Dem Ministerium für Bildung Jugend und Sport (MBJS) liegen keine systematischen Erkenntnisse zu notwendigen Sanierungen an Schulgebäuden im Land Brandenburg vor. Gemäß § 99 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verwaltet der Schulträger seine Schulträgerangelegenheiten in eigener Verantwor- tung und als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Insbesondere stellt er Schulanla- gen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel. Das MBJS sowie das Landesamt für Schule und Lehrerbildung üben gemäß § 131 BbgSchulG nur eine Rechtsaufsicht über die Schulträger aus. Gemäß § 130 Abs. 1 BbgSchulG umfasst die Rechtsaufsicht auch die Verwaltung und Unterhaltung von Schulen durch den Schulträger und beinhaltet gemäß § 112 i.V.m. § 120 der Kom- munalverfassung ein Unterrichtungsrecht. Diese Rechtsaufsicht wird anlassbezogen ausgeübt. Frage 2: Wie soll das zusätzliche Investitionsförderprogramm im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur, welches im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, aussehen? Nach welchen Kriterien sollen die Mittel vergeben werden? Zu Frage 2: Der Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages (2014 - 2019) sieht das Investitionsprogramm zur Förderung der kommunalen Bildungsinfra- struktur ab 2016 vor. Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung ist natur- gemäß noch nicht abgeschlossen.