Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3414 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1354 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3278 Nachfrage: Entstandene Schäden und Kosten durch Manöver der Bundeswehr Wortlaut der Kleinen Anfrage 1354 vom 05.01.2016: Am 5. Juni 2015 fuhren ca. 180 Fahrzeuge der Bundeswehr, ein Großteil davon Schützenpanzer auf Ketten, bei einem Manöver durch Brandenburg. Auf ihrem Weg über die A9, A10, B5, L17 und B102 in die Colbitz-Letzlinger Heide (Sachsen-Anhalt) verursachten sie dabei laut Medienberichten erhebliche Schäden am Straßenbelag sowie an Bordsteinen und Verkehrsinseln. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist mittlerweile die genaue Summe der Kosten bekannt, die die Beseitigung der Schäden, die durch die Bundeswehr bei ihrem im Juni 2015 durchgeführten Manövers verursacht wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Kosten verursacht ? Wenn nein, auf welche Kostenhöhe beläuft sich die aktuelle Schätzung? 2. Welcher zeitliche Aufwand ist den MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung entstanden ? 3. Sind die Schäden mittlerweile beseitigt bzw. bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt werden können? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten ? Welche Maßnahmen sind noch in Planung? 5. Wurden die durch die Beseitigung der Schäden verursachten Kosten der Bundeswehr bereits in Rechnung gestellt? In welcher Höhe erfolgten wann Zahlungen der Bundeswehr an wen zur Begleichung der Beseitigung der für das Manöver im Juni 2015 bzw. der durch den Verlegungsmarsch im November 2014 entstandenen Kosten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Ist mittlerweile die genaue Summe der Kosten bekannt, die die Beseitigung der Schäden, die durch die Bundeswehr bei ihrem im Juni 2015 durchgeführten Manövers verursacht wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Kosten verursacht ? Wenn nein, auf welche Kostenhöhe beläuft sich die aktuelle Schätzung? Zu Frage 1: Die mit Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 903 genannte Kostenschätzung ist noch aktuell, da die Schäden auf Grund der Winterperiode noch nicht ausgeschrieben und nicht behoben sind. Konkrete Angaben können erst nach Abrechnung aller erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen. Frage 2: Welcher zeitliche Aufwand ist den MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung entstanden? Zu Frage 2: Die Aufwendungen des Landesbetriebes Straßenwesen für die Erfassung der Schäden wurden in der Antwort zu Frage 2 b der Kleinen Anfrage 903 benannt . Die Erstellung der Ausschreibung der Leistungen wird gegenwärtig vorbereitet , so dass hier noch kein konkreter Aufwand benannt werden kann. Der Aufwand der Kommunen ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 3: Sind die Schäden mittlerweile beseitigt bzw. bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt werden können? Zu Frage 3: Durch die jeweilige Straßenmeisterei wurden als Sofortmaßnahmen Schäden beseitigt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigten (z.B. Beseitigung herausgerissene Bitumenfüllung, die sich auf der Fahrbahn abgelagert hatte). Die weiteren notwendigen Leistungen werden in Abstimmung mit den Kommunen abschnittsweise ausgeschrieben. Die Beseitigung der Schäden ist im Jahr 2016 vorgesehen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Welche Maßnahmen sind noch in Planung? Zu Frage 4: Grundsätzlich werden die Straßen des Militärstraßengrundnetzes gemäß den Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) errichtet. Daneben erfolgt bei größeren Baumaßnahmen eine Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Bezüglich der Erteilung von Auflagen im Rahmen des Genehmigungsprozesses des jeweiligen Marsches verweise ich auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 720. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Frage 5: Wurden die durch die Beseitigung der Schäden verursachten Kosten der Bundeswehr bereits in Rechnung gestellt? In welcher Höhe erfolgten wann Zahlungen der Bundeswehr an wen zur Begleichung der Beseitigung der für das Manöver im Juni 2015 bzw. der durch den Verlegungsmarsch im November 2014 entstandenen Kosten? Zu Frage 5: Die geschätzten Kosten wurden der Bundeswehr angezeigt. Eine Abrechnung der notwendigen Leistungen erfolgt erst nach dem Abschluss der Instandsetzung .