Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3424 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1361 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 6/3294 Errichtung eines Radweges von Siethen nach Gröben im Landkreis Teltow- Fläming Wortlaut der Kleinen Anfrage 1361 vom 08.01.2016: Seit Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger bereits auf die Realisierung des dringend erforderlichen Radweges zwischen Siethen und Gröben. Trotz zahlreicher Vorstöße kommt das Vorhaben nicht voran. Die Stadt Ludwigsfelde und der Ortsbeirat von Gröben setzten sich bereits seit Jahren für den Bau eines Radweges ein. Aufgrund des stark gestiegenen Verkehrsaufkommens stellt das Befahren der Straße für Radfahrer eine sehr erhebliche Gefährdung dar. Die Benutzung für Kinder ist besonders gefährlich. Mit der Realisierung des Vorhabens würde die touristische Infrastruktur der Region und die Verkehrssicherheit erhöht werden sowie der ländliche Raum rund um Ludwigsfelde gestärkt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit des Radweges zwischen Siethen und Gröben? 2. Gab es in der Vergangenheit Gespräche zwischen den Baulastträgern und der Stadt Ludwigsfelde zu diesem Vorhaben, wenn ja, wann und mit welchen Festlegungen ? 3. Gibt es seitens des Landes konkrete Planungen für den Bau des Radweges, wenn ja, wann rechnet die Landesregierung mit dem Bau des Radweges? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die für den Bau erforderlichen finanziellen Mittel ein? 5. Wurde das Verkehrsaufkommen entlang der L 793 zwischen Siethen und dem Abzweig mit der K 7232 bewertet, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 6. Erwägt die Landesregierung die Durchführung alternativer Maßnahmen entlang des entsprechenden Straßenabschnittes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn ja, welche? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit des Radweges zwischen Siethen und Gröben? Zu Frage 1: Mit den für den Neubau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen zur Verfügung stehenden Mitteln gilt es, vorrangig das vorhandene Radwegenetz zu erhalten und bedarfsgerecht zu modernisieren sowie moderat zu erweitern . Neubauabschnitte sollen künftig insbesondere Lücken im Radwegenetz an hoch belasteten Straßen schließen. Gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ ist der Bau eines separaten Radweges bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h (s. auch Antwort zu Frage 6) erst ab einer Verkehrsbelegung von über 4.000 Kfz/24 h sinnvoll. Da die prognostizierte Verkehrsbelegung auf dem Abschnitt zwischen Siethen und dem Knotenpunkt L 793/K 7232 im landesweiten Vergleich sehr gering ist (s. auch Antwort zu Frage 5), sieht die Straßenbauverwaltung für den Bau eines Radweges keine Dringlichkeit. Über mögliche Planungen des Landkreises hat das Land keine Kenntnisse. Frage 2: Gab es in der Vergangenheit Gespräche zwischen den Baulastträgern und der Stadt Ludwigsfelde zu diesem Vorhaben, wenn ja, wann und mit welchen Festlegungen ? Zu Frage 2: Nein. Frage 3: Gibt es seitens des Landes konkrete Planungen für den Bau des Radweges , wenn ja, wann rechnet die Landesregierung mit dem Bau des Radweges? Zu Frage 3: Nein. Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung die für den Bau erforderlichen finanziellen Mittel ein? Zu Frage 4: Da es keine Planungen für das Vorhaben gibt, können keine Aussagen zu Baukosten getroffen werden. Frage 5: Wurde das Verkehrsaufkommen entlang der L 793 zwischen Siethen und dem Abzweig mit der K 7232 bewertet, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Zu Frage 5: Konkrete Zählergebnisse liegen für diesen Abschnitt nicht vor. Prognostiziert wurde für das Jahr 2025 ein Verkehrsaufkommen von 2.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 5%. Frage 6: Erwägt die Landesregierung die Durchführung alternativer Maßnahmen entlang des entsprechenden Straßenabschnittes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn ja, welche? Zu Frage 6: Der Abschnitt zwischen Siethen und dem Knotenpunkt L 793/K 7232 ist bereits mit einem Tempolimit von 70 km/h ausgewiesen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der geringen Verkehrsbelegung nicht vorgesehen.