Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3425 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1377 der Abgeordneten Britta Müller SPD–Fraktion Drucksache 6/3350 Förderstopp zur Reaktivierung des Historischen Stammastes der Heidekrautbahn (RB 27) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1377 vom 19.01.2016: Mit Schreiben vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) wird der Niederbarnimer Eisenbahn AG mitgeteilt, dass im MIL im Jahr 2015 entschieden wurde, die Fördermaßnahme : „Förderung des brandenburgischen Teils der NEB-Stammstrecke Abzweig Schönwalde-Berlin“, nicht weiter im mittelfristigen Förderprogramm zu belassen . Begründet würde dies mit der Unklarheit bei der Streckenführung und sich überholendem Kostenstand. Vor diesen Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Zeithorizont erfasst das mittelfristige Förderprogramm des MIL? 2. Zu welchen Folgen führt die Streichung des Projektes aus dem mittelfristigen Förderprogramm für das Vorhaben der Reaktivierung dieser Strecke? 3. Wann wird eine erneute Betrachtung und Einschätzung zur Kosten-Nutzen- Analyse durch das MIL vorgenommen? 4. Wie bewertet das MIL die Streichung aus dem mittelfristigen Förderprogramm im Kontext zu den verkehrspolitischem Ziel der Länder Brandenburg und Berlin, die Heidekrautbahn (RB27) weiter in die Stadt zu führen und dadurch ihre verkehrliche Bedeutung – sowohl im werktäglichen Verkehr Richtung Berlin als auch im Ausflugsverkehr am Wochenende- weiter zu stärken? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Zeithorizont erfasst das mittelfristige Förderprogramm des MIL? Zu Frage 1: Das derzeit gültige mittelfristige ÖPNV-Förderprogramm umfasst den Zeitraum 2015 bis 2018. Frage 2: Zu welchen Folgen führt die Streichung des Projektes aus dem mittelfristigen Förderprogramm für das Vorhaben der Reaktivierung dieser Strecke? Frage 3: Wann wird eine erneute Betrachtung und Einschätzung zur Kosten-Nutzen- Analyse durch das MIL vorgenommen? Frage 4: Wie bewertet das MIL die Streichung aus dem mittelfristigen Förderprogramm im Kontext zu den verkehrspolitischem Ziel der Länder Brandenburg und Berlin , die Heidekrautbahn (RB27) weiter in die Stadt zu führen und dadurch ihre verkehrliche Bedeutung – sowohl im werktäglichen Verkehr Richtung Berlin als auch im Ausflugsverkehr am Wochenende- weiter zu stärken? Zu Fragen 2 bis 4: Die Niederbarnimer Eisenbahn betreibt auf der Heidekrautbahn die Regionalbahnlinie 27 zwischen Groß-Schönebeck und Berlin-Karow. In Berlin- Karow besteht S-Bahn-Anschluss. Seit einigen Jahren wird über die Reaktivierung der alten Stammbahnstrecke der Heidekrautbahn diskutiert. Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Jahr 2010 eine gemeinsame Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) durchgeführt, in der verschiedene Varianten der Anbindung über die heutige Streckenführung und über die Stammbahnstrecke untersucht wurden. Im Ergebnis der Untersuchung hat sich gezeigt, dass mit Blick auf die beiden Varianten die Bündelung des gesamten Verkehrsangebotes auf einer Strecke weiterverfolgt werden sollte, also entweder eine Linienführung über Schönerlinde oder über Berlin- Wilhelmsruh nach Gesundbrunnen. Die Reaktivierung der Stammstrecke über Wilhelmsruh für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erzeugt nach der NKU verkehrliche Vorteile entlang des mit hohen Investitionskosten zu reaktivierenden Abschnitts der Stammstrecke. Die Verlängerung der heutigen Linienführung über Karow hinaus nach Gesundbrunnen bietet verkehrliche Vorteile für alle derzeit bedienten Orte der Heidekrautbahn und lässt sich ohne wesentliche zusätzliche Investitionskosten nach dem seitens der DB Netz AG geplanten Umbau des Karower Kreuzes umsetzen . Neben den Investitionen im Abschnitt Schönwalde-Wilhelmsruh ist innerhalb von Berlin zusätzlich die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) derzeit vorgesehene Ertüchtigung der Nordbahn zwischen Wilhelmsruh und Gesundbrunnen Voraussetzung für die Reaktivierung der Stammstrecke. Gegenwärtig wird der BVWP neu aufgestellt , so dass erst im Nachgang zur Entscheidung des Bundes eine abschließende Bewertung der Varianten erfolgen kann. Die Entscheidungsreife für eine mögliche Förderung ist damit nicht gegeben. Außerdem führt der VBB im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg gegenwärtig Korridoruntersuchungen zu den Nahverkehrsstrecken im Stadt-Umlandbereich durch. In Zuge der Abwägung zwischen verkehrlichen Anforderungen und verfügbaren Ressourcen wird dann über eine Rang- und Reihenfolge von Maßnahmen zu entscheiden sein. Bis dahin geht das Land Brandenburg von einer Bedienung der heutigen Linienführung über Schönerlinde aus.