Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3428 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1352 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3276 Kommunale MandatsträgerInnen extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien und Wählervereinigungen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1352 vom 05.01.2016: Mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Brandenburg errangen auch Vertreterinnen und Vertreter extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien kommunale Mandate. Im Dezember 2015 fanden unter anderem Prozesse gegen Mandatsträger der NPD aus dem Barnim und dem Havelland wegen Volksverhetzung und Körperverletzung statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der aktuellen kommunalen MandatsträgerInnen in Brandenburg gehören mit Stand 31.12.2015 zu einer extrem rechten oder rechtspopulistischen Partei (bspw: NPD, dritter Weg, Die Rechte, AfD) oder Wählervereinigung? Gibt es MandatsträgerInnen anderer Parteien oder Vereinigungen, die der extremen Rechten zuzuordnen sind? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! 2. Wie viele dieser Personen im Sinne von Frage 1 sind nach Kenntnis der Landesregierung in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? Bei wie vielen Personen gibt es aktuell Ermittlungsverfahren bzw. Verurteilungen, die noch nicht rechtskräftig sind? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden, Delikt und Stand des Verfahrens aufschlüsseln! 3. Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen und noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen, endeten jeweils mit Freiheitsstrafen , mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen oder mit sonstigen Maßregeln? 4. Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen und noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen, gehen auf Straftaten zurück , die der politisch motivierten Kriminalität aus dem Phänomenbereich Rechts zuzurechnen waren? 5. Welchen Deliktbereichen waren die den in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten zuzuordnen (bitte nach einzelnen Straftatbeständen, Vorschriften des Strafgesetzbuchs und Anzahl aufschlüsseln )? 6. Wie bewertet die Landesregierung gegebenenfalls eine Häufung der rechtskräftigen Verurteilungen jener extrem rechten Mandatsträger auch hinsichtlich einer demokratischen Eignung als verantwortlicher Teil kommunaler Selbstverwaltung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Anmerkung: Zum gleichen Thema hat die Abgeordnete Andrea Johlige (Fraktion Die Linke) erst im letzten Jahr die Kleine Anfrage 538 – Kommunale MandatsträgerInnen extrem rechter Parteien und Wählervereinigungen – gestellt (Landtagsdrucksache 6/1211 vom 21.04.2015). Frage 1: Wie viele der aktuellen kommunalen MandatsträgerInnen in Brandenburg gehören mit Stand 31.12.2015 zu einer extrem rechten oder rechtspopulistischen Partei (bspw: NPD, dritter Weg, Die Rechte, AfD) oder Wählervereinigung? Gibt es MandatsträgerInnen anderer Parteien oder Vereinigungen, die der extremen Rechten zuzuordnen sind? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! zu Frage 1: Bei den Kommunalwahlen am 25.05.2014 erzielte die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in zwölf Kreistagen insgesamt 19 Kreistagssitze, einen Sitz in den Stadtverordnetenversammlungen kreisfreier Städte und 29 Sitze in den Vertretungen der kreisangehörigen Gemeinden. Darunter sind Vertreter der Partei „Die Rechte“ und neonationalsozialistischer „Freier Kräfte“, die auf den Listen der NPD antraten und einen Sitz erhielten. Unter den Mandatsträgern befinden sich auch solche, die mehrere Kommunalmandate wahrnehmen. Die Zahl der errungenen Mandate (49) war damit höher als die Zahl der Mandatsträger (38). Einer der Mandatsträger in Henningsdorf (Oberhavel) ist inzwischen aus der NPD ausgetreten, behielt aber sein Mandat. Dies war eine vorbeugende Maßnahme, um der NPD nicht zu schaden, denn gegen ihn liegt eine Anzeige wegen Volksverhetzung vor. In Joachimsthal (Barnim) ist ein Mandatsträger der NPD verzogen, sein Sitz in der Stadtverordnetenversammlung wurde nicht nachbesetzt. NPD-Sitze im Kreistag: BAR (1 Sitz) / LDS (2 Sitze) / EE (1 Sitz) / HVL (2 Sitze) / MOL (1 Sitz – Mandatsträger Mitglied Partei „Die Rechte“) / OHV (2 Sitze) / OSL (2 Sitze) / LOS (2 Sitze) / PM (1 Sitz) / SPN (2 Sitze) / TF (1 Sitz) / UM (2 Sitze) NPD-Sitze in kreisfreier Stadt: Cottbus (1 Sitz) NPD-Sitze in kreisangehörigen Gemeinden: BAR (3 Sitze; Bernau, Joachimsthal - Mandatsträger 2015 verzogen und Sitz in Stadtverordnetenversammlung unbesetzt, Panketal) LDS (5 Sitze; Heidesee, Halbe, Königs Wusterhausen, Märkisch-Buchholz, Schulzendorf ) HVL (4 Sitze; Brieselang, Nauen, Rathenow, Schönwalde-Glien) OHV (7 Sitze; Fürstenberg, Hennigsdorf - Mandatsträger wegen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren inzwischen aus der NPD ausgetreten -, Kremmen, Mühlenbecker Land, Oberkrämer, Oranienburg - 2 Mandate -, Velten) OSL (1 Sitz; Lauchhammer) LOS (2 Sitze; Spreenhagen, Storkow) OPR (1 Sitz; Neuruppin) PM (1 Sitz; Bad Belzig) SPN (1 Sitz; Guben) TF (1 Sitz; Luckenwalde) UM (2 Sitze; Prenzlau, Schwedt/Oder) Zum Ergebnis und zur Bewertung der Kommunalwahlergebnisse 2014 im Hinblick auf rechtsextremistische Parteien wird zudem auf den Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg für das Jahr 2014 verwiesen. Frage 2: Wie viele dieser Personen im Sinne von Frage 1 sind nach Kenntnis der Landesregierung in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? Bei wie vielen Personen gibt es aktuell Ermittlungsverfahren bzw. Verurteilungen, die noch nicht rechtskräftig sind? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden , Delikt und Stand des Verfahrens aufschlüsseln! Frage 3: Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen und noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen, endeten jeweils mit Freiheitsstrafen , mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen oder mit sonstigen Maßregeln? Frage 4: Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen und noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen, gehen auf Straftaten zurück, die der politisch motivierten Kriminalität aus dem Phänomenbereich Rechts zuzurechnen waren? Frage 5: Welchen Deliktbereichen waren die den in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten zuzuordnen (bitte nach einzelnen Straftatbeständen, Vorschriften des Strafgesetzbuchs und Anzahl aufschlüsseln )? zu den Fragen 2, 3, 4 und 5: Auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 4 und 5 der Landtagsdrucksache 6/1487 vom 26.05.2015, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 538 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion Die Linke), Landtagsdrucksache 6/1211 vom 21.04.2015 - Kommunale MandatsträgerInnen extrem rechter Parteien und Wählervereinigungen - wird verwiesen. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung gegebenenfalls eine Häufung der rechtskräftigen Verurteilungen jener extrem rechten Mandatsträger auch hinsichtlich einer demokratischen Eignung als verantwortlicher Teil kommunaler Selbstverwaltung? zu Frage 6: Auf die Antwort zu der Fragen 6 der Landtagsdrucksache 6/1487 vom 26.05.2015, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 538 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion Die Linke), Landtagsdrucksache 6/1211 vom 21.04.2015 - Kommunale MandatsträgerInnen extrem rechter Parteien und Wählervereinigungen - wird verwiesen.