Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3432 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1359 der Abgeordneten Sven Petke und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/3291 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1305 – Aussagen der Staatssekretärin zur „intensiven“ Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Fluchtursachen der Flüchtlinge Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1359 vom 7. Januar 2016: In der oben genannten Anfrage haben wir Bezug auf die Äußerungen der Staatssekretärin im vom Vizeministerpräsidenten des Landes Brandenburg geführten Ministerium der Finanzen, Frau Daniela Trochowski, genommen. Diese erklärte, dass die Bundesrepublik Deutschland an den Fluchtursachen der Menschen „intensiv beteiligt war und ist“. Die Landesregierung hat die Anfrage nicht beantwortet. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Warum sieht die Landesregierung es nicht als ihre Aufgabe an, konkrete Fragen von Abgeordneten nach der Position der Landesregierung zu aktuellen politischen Themen, die von der Staatssekretärin des Vizeministerpräsidenten des Landes Brandenburg in die Debatte eingebracht werden, zu beantworten? 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland an den aktuellen Fluchtursachen intensiv beteiligt war und ist? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum sieht die Landesregierung es nicht als ihre Aufgabe an, konkrete Fragen von Abgeordneten nach der Position der Landesregierung zu aktuellen politischen Themen, die von der Staatssekretärin des Vizeministerpräsidenten des Landes Brandenburg in die Debatte eingebracht werden, zu beantworten? zu Frage 1: Entgegen der Auffassung der Fragesteller hat die Landesregierung die Ausgangsfrage beantwortet. Die Landesregierung muss sich zu dem Namensbeitrag der Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen keine Meinung bilden: Zeitungsinterviews und Namensbeiträge in Zeitungen und Zeitschriften stehen nicht nur Inha- bern von Regierungsämtern, sondern auch Angehörigen der sie tragenden politischen Parteien und auch der Opposition offen. Sie sind Teil des politischen Wettbewerbs . Dass in dem Namensartikel die Amtsbezeichnung verwendet wird, ist noch kein Indiz für die Inanspruchnahme von Amtsautorität, weil staatliche Funktionsträger ihre Amtsbezeichnung auch in außerdienstlichen Zusammenhängen führen dürfen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris, Rn. 26 m.w.N.). Eine Verpflichtung, sich in Interviews oder eigenen Beiträgen lediglich auf Angelegenheiten der Regierung oder auf die Regierungstätigkeit zu beschränken, gibt es nicht. Der Namensbeitrag ist eindeutig dem politischen Wettbewerb zuzuordnen. Frage 2: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland an den aktuellen Fluchtursachen intensiv beteiligt war und ist? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich keine Meinung zu der Frage der Verantwortung von Fluchtursachen gebildet und wird dies auch nicht tun.