Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3433 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1366 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/3311 Gefälschte Drohbriefe für Asylanten Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1366 vom 12.01.2016: Neben Syrern stellen häufig auch Afghanen, die vor den Wirren des Krieges flüchten, Asylanträge. Dabei sei vor allem die Bedrohung durch die radikalen Taliban ein Fluchtgrund. In manchen Fällen besteht sogar ein Drohbrief der Extremisten. Dieser soll helfen, in Europa leichter Asyl zu bekommen. Genau um diese Drohbriefe geht es. Die Nachrichtenagentur AP zitiert einen 35-jährigen Mann, wonach diese Briefe zu 99% eine Fälschung seien. Für die Zahlung von rund 1.000 Euro würden die Taliban einen solchen Brief ausstellen und bescheinigen, dass die gewünschte Person mit den USA kooperierte und nun von den Taliban bestraft werde. Ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestätigte die Existenz solcher Drohbriefe . Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie viele Flüchtlinge kamen mit einem solchen Drohbrief – ob gefälscht oder nicht – in Brandenburg an? 2.) Gedenkt die Landesregierung eine Zweitüberprüfung dieser Flüchtlinge durchzuführen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im November letzten Jahres wurde durch Presseinformationen bekannt , dass in Afghanistan Handel mit gefälschten Drohbriefen der Taliban betrieben wird. Mit diesen Drohbriefen erhoffen sich die Käufer größere Chancen für die Anerkennung als Asylberechtigte in Deutschland. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist die Existenz dieser Briefe bekannt. Es werden aber keine Statistiken darüber geführt. Ohnehin werden solche Briefe beim Asylentscheid immer nur im Gesamtzusammenhang bewertet. Frage 1: Wie viele Flüchtlinge kamen mit einem solchen Drohbrief – ob gefälscht oder nicht – in Brandenburg an? zu Frage 1: Die Landesregierung hat zu möglichen Drohbriefen und Flüchtlingen, die mit solchen angekommen sein sollen, keine Erkenntnisse. Frage 2: Gedenkt die Landesregierung eine Zweitüberprüfung dieser Flüchtlinge durchzuführen? zu Frage 2: Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.