Datum des Eingangs: 23.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/345 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 87 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/185 Opferschutz und psychosoziale Prozessbetreuung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 87 vom 1. Dezember 2014: Die Landesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, dass sie dem Opferschutz eine besondere Bedeutung beimessen will. Es soll eine stärkere finanzi- elle Ausstattung von Programmen, Organisationen und Vereinen, die sich dem Schutz und der Unterstützung von Kriminalitätsopfern widmen und ihre Rechte si- chern, geprüft und gegebenenfalls ein zentraler Fond aus Geldstrafen und Geldbu- ßen eingerichtet werden. Dadurch soll es schnellere und unbürokratische Hilfe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten geben. Die Vereine im Bereich des Opfer- schutzes sollen weiter gefördert werden. Auch eine Verbesserung der Mindeststan- dards der psychosozialen Prozessbegleitung für die Opfer von Straftaten wird ange- strebt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Bis wann und mit welchem Inhalt soll die EU-Richtlinie 2012/29/EU über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI gesetzlich verankert und umgesetzt werden? 2. Sollen die sozialpädagogische Opferhilfe und Beratung und die psychosoziale Prozessbegleitung voneinander getrennt werden? 3. Gibt es in der Landesregierung erste Planungsgedanken über das Fortbestehen der gegenwärtigen Opferhilfeangebote und der Umsetzung der psychoso- zialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung im Land Brandenburg? Wenn ja, welche? 4. Wird es zukünftig (in dieser Legislaturperiode) ein flächendeckendes Angebot des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung geben? 5. Welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung gibt es in Brandenburg und werden durch das Land Brandenburg gefördert? (bitte regional unter Berücksichtigung der Kriterien Einzugsbereich und Kapazität aufschlüsseln und Aufgabenbeschreibung beifügen ) 6. Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Angebotsstand? 7. Wie sind bzw. werden deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert? 8. Wie viele Opfer von Straftaten haben welche staatlichen und privaten Angebote des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere die psychosoziale und sozialpädagogische Prozessbegleitung in den Jahren 2009 bis 2014 in Anspruch genommen? (bitte geschlechtsspezifisch, nach Altersgruppen und regionalscharf aufschlüsseln) 9. Aus welchen Gründen bzw. in welchen Fallgestaltungen haben die Opfer von Straftaten diese Angebote in Anspruch genommen? (bitte geschlechtsspezifisch , nach Altersgruppen und regionalscharf aufschlüsseln) 10. Wie gestaltet sich das Verhältnis einer ersten und längerfristigen Inanspruchnahme dieser Angebote? 11. Welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung sind befristet und bis wann? 12. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Angebote und Projekte weiterhin im gleichen Umfang vorgehalten und von den jetzigen Trägern und Betreibern fortgeführt werden sollten? (wenn einzelne Angebote und Projekte nicht mehr fortgeführt werden sollen, bitte begründen) 13. Aus welchen Finanzmitteln finanziert die Landesregierung welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung ? 14. Welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung werden aus Lottomitteln finanziert? 15. Beabsichtigt die Landesregierung entsprechende Mittel für diese Angebote und Projekte in den kommenden Haushalt einzustellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bis wann und mit welchem Inhalt soll die EU-Richtlinie 2012/29/EU über die Mindest- standards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Strafta- ten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI gesetzlich verankert und umgesetzt werden? Zu Frage 1: Die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Ok- tober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI ist bis zum 16. November 2015 umzusetzen. Angesichts dieser Vorgabe hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwischenzeitlich einen ers- ten Entwurf (Referentenentwurf) eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) erarbeitet und den Landesjustizministe- rien zur Stellungnahme vorgelegt. Neben einer gesetzlichen Verankerung der psy- chosozialen Prozessbegleitung sieht der Entwurf in Umsetzung der Richtlinie u. a. folgende Verbesserungen der Rechte von Verletzten im Strafverfahren vor: a) Verankerung der Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit des Zeu- gen, der auch Verletzter ist (§ 48 StPO); b) Erweiterung der Informationsrechte (§ 406d bis 406h StPO) des Verletzten (z. B. zu Zeit und Ort der Hauptverhandlung und zu den gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen); c) schriftliche Anzeigenbestätigung für den Verletzten unter - sofern erforderlich - Hinzuziehung eines sprachlichen Unterstützers (§ 158 StPO); d) Hinzuziehung eines Dolmetschers bei der polizeilichen und staatsanwalt- schaftlichen Vernehmung des Verletzten (§§ 163 und 163a StPO); e) Recht des Nebenklägers auf Übersetzung der zur Ausübung seiner Rechte erforderlichen Dokumente (§ 397 StPO). Frage 2: Sollen die sozialpädagogische Opferhilfe und Beratung und die psychosoziale Pro- zessbegleitung voneinander getrennt werden? Zu Frage 2: Die Trennung zwischen Beratung und Begleitung von Opferzeuginnen und Opfer- zeugen liegt nach einer entsprechenden Empfehlung einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Straf- verfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) zugrunde. Wichtiger Grundsatz ist die strikte Trennung von strafverfahrensbezogener Beratung und Prozessbegleitung von Op- fern, die insbesondere dazu dient, jegliche bewusste oder unbewusste Beeinflussung oder Beeinträchtigung der Zeugenaussage durch die Begleitperson auszuschließen und ihre Neutralität im Verfahren zu wahren. Die Meinungsbildung der Landesregie- rung hierzu ist in Anbetracht des frühen Stadiums des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Gibt es in der Landesregierung erste Planungsgedanken über das Fortbestehen der gegenwärtigen Opferhilfeangebote und der Umsetzung der psychosozialen und sozi- alpädagogischen Prozessbegleitung im Land Brandenburg? Wenn ja, welche? Zu Frage 3: Grundsätzlich wird im Land Brandenburg - ebenso wie in anderen Bundesländern - an den bestehenden Opferhilfestrukturen festgehalten. Ein Rechtsanspruch auf kos- tenfreie Prozessbegleitung soll nach dem Referentenentwurf zukünftig bei besonde- ren Konstellationen, jedenfalls bei kindlichen und jugendlichen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten bestehen, bei Erwachsenen im Falle der besonderen Schutzbe- dürftigkeit gemäß Artikel 22 Absatz 3, Artikel 24 und Erwägungsgrund 38 der Opfer- schutzrichtlinie. Sowohl die inhaltliche Ausgestaltung als auch die alsbaldige Einfüh- rung entsprechen somit europäischen Vorgaben. Frage 4: Wird es zukünftig (in dieser Legislaturperiode) ein flächendeckendes Angebot des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpäda- gogischen Prozessbegleitung geben? Zu Frage 4: Die Landesregierung wird die erforderlichen Strukturen zur Umsetzung von gesetz- lich verankerten Ansprüchen von Opfern, insbesondere im Bereich der psychosozia- len Prozessbegleitung, schaffen bzw. vorhandene Strukturen ausbauen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 3 Bezug genommen. Frage 5: Welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbe- gleitung gibt es in Brandenburg und werden durch das Land Brandenburg gefördert? (bitte regional unter Berücksichtigung der Kriterien Einzugsbereich und Kapazität aufschlüsseln und Aufgabenbeschreibung beifügen) Zu Frage 5: Auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 3464 wird Bezug genommen. Die Beantwortung ist bezüglich der aktuellen Angaben für das Jahr 2014 ergänzt worden. Förderungen durch das MdJEV: „Sozial- Therapeutisches Insti- tut Berlin-Brandenburg – STIBB e.V.“ „Opferhilfe Brandenburg e.V.“ Lotto-Mittel Haushaltsmittel Lotto-Mittel 2009 40.315,87 Euro 160.000,00 Euro 47.808,28 Euro 2010 40.924,11 Euro 210.000,00 Euro 25.000,00 Euro 2011 42.515,11 Euro 207.500,00 Euro 46.164,11 Euro 2012 42.168,76 Euro 207.500,00 Euro 63.137,84 Euro 2013 43.180,75 Euro 213.000,00 Euro 76.846,79 Euro 2014 53.172,80 Euro 213.000,00 Euro 83.908,50 Euro Das MASGF fördert 22 Einrichtungen für Frauen zum Schutz vor Gewalt. Es weist den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich 900.000,00 Euro zur Unterstützung der Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu. Diese Hil- feeinrichtungen umfassen Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsange- bote. Im Zeitraum 2009 bis 2014 betrug die Zuwendung gleichbleibend 50.000,00 Euro für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt; das sind 900.000,00 Euro gesamt. Vo- raussetzung für die Zuwendung ist eine Kofinanzierung in der Regel in Höhe von mindestens 40 % durch Landkreis/kreisfreie Stadt/Kommunen. Diese Angebote bie- ten räumlichen Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder und sie bie- ten psychosoziale und sozialpädagogische Betreuung und Begleitung. Die Opfer werden vor und nach dem Prozesstermin durch die Mitarbeiterinnen der Hilfeeinrich- tungen betreut. Eine weitere Beratungsstelle, die Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeu- tung betreut, wird seit 2011 mit jährlich rund 80.000,00 Euro gefördert. Seit Oktober 2014 können erwachsene Vergewaltigungsopfer an drei Brandenburger Kliniken - dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, dem Klinikum Frankfurt (Oder) und den Ruppiner Kliniken, Neuruppin - sich medizinisch betreuen und beraten sowie vertrau- lich Tatspuren sichern lassen, ohne dass eine Anzeige bei der Polizei erfolgt. Im Kli- nikum Ernst-von Bergmann in Potsdam ist das Projekt einer vertraulichen Spurensi- cherung Mitte Dezember 2014 an den Start gegangen. Das gewonnene Spurenmate- rial wird anonymisiert mehrere Jahre lang sicher aufbewahrt. Erst wenn das Opfer eine Anzeige bei der Polizei erstattet, wird es herausgegeben. Durch das Angebot einer vertraulichen Spurensicherung soll das Opfer Zeit bekommen, um sich frei ent- scheiden zu können, ob es Anzeige erstatten will oder nicht. Wenn gerichtsverwert- bares Spurenmaterial vorliegt, kann auch eine verspätete Anzeige bei der Polizei noch Erfolg versprechend sein. Als Unterstützung für die Arbeit der Opferberatungsstellen, die sich nicht zuletzt auch um die psychischen Folgen für die Opfer von Gewalttaten kümmern, steht ein regio- nal gut verteiltes Netz von psychiatrischen Institutsambulanzen zur Verfügung. Das MASGF hat sich für eine nachhaltige Vernetzung von Opferberatungsstellen und Psychiatrischen Institutsambulanzen eingesetzt, um so für akut traumatisierte Patien- ten schnell und unkompliziert ein niedrigschwelliges Angebot bieten zu können. Der Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg bearbeitet den The- menschwerpunkt Opferschutz und Opferhilfe in seiner ressortübergreifenden Ar- beitsgruppe Opferschutz/Opferhilfe. Ein Teil der ihm zur Verfügung stehenden För- dermittel wird jedes Jahr für Präventionsprojekte zu diesem Themenschwerpunkt verwendet: Im Jahr 2013 wurden für Projekte in diesem Bereich Fördermittel in Höhe von 44.116,00 Euro ausgereicht. Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck Zuwendung pro familia Landesver- band e. V. „Ganz schön aufgeklärt! – Ziggy zeigt Zähne“ Prävention vor sexueller Ge- walt gegen Kinder 21.286,00 Euro Präventionsrat der Stadt Cottbus Woche der Medienkompetenz 4.830,00 Euro Media To Be M2B Cyber-(Mobbing) – Aufgeklärt! Schü- ler der Stadt Cottbus klären auf – 2013 4.000,00 Euro Theater Eukitea gGmbH Gewaltprävention zum Thema „Mob- bing in der Schule" an 20 Branden- burger Schulen 14.000,00 Euro Im Jahr 2014 wurden die folgenden Projekte mit insgesamt 93.283,00 Euro unter- stützt. Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck Zuwendung pro familia Landesver- band e. V. „Ganz schön aufgeklärt! – Ziggy zeigt Zähne“ Prävention vor sexueller Ge- walt gegen Kinder 21.286,00 Euro Media To Be M2B Cyber-(Mobbing) – Aufgeklärt! Schü- ler der Stadt Cottbus klären auf – 2014 3.190,00 Euro Theater Eukitea gGmbH Gewaltprävention zum Thema „Mob- bing in der Schule" an 20 Branden- burger Schulen 15.000,00 Euro Theater Eukitea gGmbH Entwicklung eines mobilen Theater- stücks zur Prävention von Cybermob- bing für Oberschulen im Land Bran- denburg 21.100,00 Euro Theater Scheselong Grenzüberschreitungen/Dating Vio- lence – Ein Workshop über Gewalt, Mobbing und Grenzüberschreitungen unter Jugendlichen 3.000,00 Euro Start gGmbH Social Spot „Julia und KISCHU“ 28.703,00 Euro Sho-Dan-Sha-Kai e. V. Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen 1.004,00 Euro Das Projekt des Vereins Media To Be richtet sich an Schulen der Stadt Cottbus. Die Angebote von pro familia sowie den Theatern können von Schulen im ganzen Land im Rahmen ihrer Präventionsarbeit in Anspruch genommen werden. Frage 6: Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Angebotsstand? Zu Frage 6: Der aktuelle Angebotsstand wird unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 5 heute bereits als gut und umfangreich bewertet. Insbesondere mit der Umsetzung des 3. Opferrechtsreformgesetzes werden allerdings neue Anforderungen im Bereich des Opferschutzes entstehen. Die Landesregierung hat die Bedeutung der ständigen Verbesserung von Opferschutzbelangen im Koalitionsvertrag für die laufende Legis- laturperiode deshalb bereits ausdrücklich hervorgehoben. Sie bewertet auch das ak- tuelle Angebot an Frauenschutzeinrichtungen als ausreichend, bemüht sich aber um mehr Unterstützung durch Bund und Kommunen. Frage 7: Wie sind bzw. werden deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert? Zu Frage 7: Voraussetzung für die Tätigkeit in der Opferberatung ist ein Hochschulstudium der Sozialpädagogik, Pädagogik oder Psychologie und darüber hinaus Zusatzausbildun- gen entsprechend dem Aufgabenbereich der Mitarbeiter(innen). Angesichts der un- terschiedlichen Anforderungen ihrer Tätigkeiten bestehen innerhalb der Vereine und Projekte unterschiedliche Qualifikationen. Hinsichtlich der psychosozialen Prozessbegleitung sind zur Qualitätssicherung sowie zur Begründung und Einhaltung bundeseinheitlicher Standards besondere Qualifika- tionen im fachlichen und persönlichen Bereich vorgesehen. Zudem ist eine interdis- ziplinäre Qualifikation der Mitarbeiter beabsichtigt. Weitere Einzelheiten zur Qualifika- tion und Weiterbildung im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung können dem Bericht der Arbeitsgruppe „Psychosoziale Prozessbegleitung“ des Strafrechts- ausschusses auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Verbraucher- schutz Rheinland-Pfalz entnommen werden (http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Opferschutz/psychosoziale-Prozessbegleitung/ Arbeitsgruppenbericht). Bereits im Erlass vom 18. September 2003 für die Förderung der Frauenhäuser wur- den Qualifizierungsanforderungen für Mitarbeiterinnen festgelegt. Die neuen Förder- grundsätze des MASGF vom 26. August 2014 für die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreis- freien Städte für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder beinhalten im Wesentlichen die gleichen Regelungen. Das MASGF unterstützt die Mitarbeiterinnen der Hilfeeinrichtungen bei jährlichen Fortbildungs- maßnahmen. Für das medizinische Personal in den Kliniken in Frankfurt (Oder), Cottbus, Neurup- pin und Potsdam erfolgten im Zeitraum Mai bis September 2014 Schulungen. The- men waren u. a. die Notwendigkeit einer Einführung einer vertraulichen Beweissiche- rung, der Ablauf einer korrekten Spurensicherung und die Befunddokumentation, die Postexpositionsprophylaxe sowie die Vorstellung der Infektionsambulanz. Eine weite- re Schulung zu Rechtsfragen, wie Schweigepflicht, Offenbarungspflicht und Lebend- begutachtung von Gewaltopfern, erfolgte im Dezember 2014. Frage 8: Wie viele Opfer von Straftaten haben welche staatlichen und privaten Angebote des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere die psychosoziale und sozialpäda- gogische Prozessbegleitung in den Jahren 2009 bis 2014 in Anspruch genommen? (bitte geschlechtsspezifisch, nach Altersgruppen und regionalscharf aufschlüsseln) Zu Frage 8: Die erbetenen Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 9: Aus welchen Gründen bzw. in welchen Fallgestaltungen haben die Opfer von Strafta- ten diese Angebote in Anspruch genommen? (bitte geschlechtsspezifisch, nach Al- tersgruppen und regionalscharf aufschlüsseln) Zu Frage 9: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Wie gestaltet sich das Verhältnis einer ersten und längerfristigen Inanspruchnahme dieser Angebote? Zu Frage 10: Der Landesregierung liegen hierzu ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Frage 11: Welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbe- gleitung sind befristet und bis wann? Zu Frage 11: Seitens des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz werden folgende Projekte befristet gefördert: - Sozial-Therapeutisches Institut Berlin Brandenburg (STIBB e.V.) Projekt: Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten Projektende: 31. Dezember 2014 - Opferhilfe Land Brandenburg e.V. Projekt: Opferberatungsstellen im Land Brandenburg Projektende: 31. Dezember 2014 Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 5 Bezug genommen. Frage 12: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Angebote und Projekte weiterhin im gleichen Umfang vorgehalten und von den jetzigen Trägern und Betreibern fortge- führt werden sollten? (wenn einzelne Angebote und Projekte nicht mehr fortgeführt werden sollen, bitte begründen) Zu Frage 12: Die Landesregierung befürwortet die Fortführung der vorgenannten Projekte. Sie un- ternimmt große Anstrengungen, die Förderung der Frauenhäuser und Frauenschutz- einrichtungen zu verbessern. Beim Angebot der vertraulichen Spurensicherung ist zunächst abzuwarten, wie dieses angenommen wird. Frage 13: Aus welchen Finanzmitteln finanziert die Landesregierung welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbegleitung? Zu Frage 13: Die beiden in der Antwort zu Frage 11 benannten Projekte werden mit Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto gefördert. Der Verein Opferhilfe e.V. erhält zudem eine Förderung aus Mitteln des Haushalts des MdJEV. Frage 14: Welche staatlichen und privaten Angebote und Projekte des Opferschutzes und der Opferhilfe insbesondere der psychosozialen und sozialpädagogischen Prozessbe- gleitung werden aus Lottomitteln finanziert? Zu Frage 14: Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 13 wird Bezug genommen. Frage 15: Beabsichtigt die Landesregierung entsprechende Mittel für diese Angebote und Pro- jekte in den kommenden Haushalt einzustellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu Frage 15: Im Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz sind Fördermittel in Höhe von 235.000,00 Euro eingeplant. Diese Mittel sind für Projekte zur Betreuung und Beratung von Kriminalitätsopfern und des Täter-Opfer-Ausgleichs aus dem Bereich der Gewaltkriminalität vorgesehen. Dabei werden insbesondere die Bereiche Gewalt gegen Kinder, politische Gewalt und Opfer von Sexualstraftaten in den Blick genommen. Zusätzlich sind in Fortführung der Haushaltsplanung für die voraussichtlich im Jahr 2015 in Kraft tretende bundesgesetzliche Verpflichtung zur psychosozialen Prozess- begleitung Fördermittel angemeldet worden.