Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3454 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1365 der Abgeordneten Birgit Bessin und Herrn Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/3310 Weiterbildung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1365 vom 12.01.2016: Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung sind die öffentlichen Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen von 1995 bis 2012 um 41 Prozent gesunken. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass hiervon besonders Geringqualifizierte und atypisch Beschäftigte betroffen sind, da diese Weiterbildungsmaßnahmen nicht selbst finanzieren können. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Programme zur Förderung der Weiterbildung hat das Land Brandenburg seit 2010 aufgelegt? 2. Welche Erfolge konnten durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen erzielt werden? 3. In welcher Höhe hat das Land Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2015 von Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe)? 4. In welcher Höhe wurden für Weiterbildungsmaßnahmen Bundes- und EU- Mittel beantragt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe)? 5. Wie hat die Landesregierung die Weiterbildung von Geringqualifizierten und atypisch Beschäftigten gefördert? 6. Wie will die Landesregierung die Weiterbildung von Geringqualifizierten und atypisch Beschäftigten in Zukunft fördern? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die benannte Studie der Bertelsmann-Stiftung (Policy Brief 12/2015 „Wenn Weiterbildung so wichtig ist…“) beschäftigt sich mit der Weiterbildungsbeteiligung und Weiterbildungsfinanzierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Kontext betrieblicher und beruflicher Qualifizierung. Demzufolge bezieht sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf berufliche und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Land Brandenburg. Frage 1: Welche Programme zur Förderung der Weiterbildung hat das Land Brandenburg seit 2010 aufgelegt? zu Frage 1: Die Programme des Landes zur Weiterbildungsförderung zielen einerseits auf den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die Bewältigung betrieblicher Qualifikationsbedarfe zur Sicherung bzw. zum Aufbau von Arbeitsplätzen. Für die Förderung von beruflichen und betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen im Land Brandenburg stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. In den ESF-Förderperioden 2007- 2013 sowie 2014-2020 wurden bzw. werden folgende Maßnahmen gefördert: Beruflich-betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ESF-Förderperiode 2007- 2013: Grundbildung für Erwachsene INNOPUNKT-Initiative „Nachhaltige Zugangswege für Geringqualifizierte in Beschäftigung“ Richtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen KMU in Qualifizierungsnetzwerken und Arbeitgeberzusammenschlüssen im Land Brandenburg (Kooperationsrichtlinie ) Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg (Kompetenzentwicklungsrichtlinie ) Individuelle Qualifizierung für Beschäftigte (Bildungsscheck) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung – Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung von Beschäftigten und in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie – gebündelte Nachfolgeförderung der vorangegangenen Kompetenzentwicklungsrichtlinie und des Bildungsschecks) Beruflich-betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ESF-Förderperiode 2014- 2020: Alphabetisierung und Grundbildung für Erwachsene Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie ) Frage 2: Welche Erfolge konnten durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen erzielt werden? zu Frage 2: Nach Angaben des IAB-Betriebspanels 2014, Länderbericht Brandenburg zur „Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg“ hat sich seit dem Jahr 2003 der Anteil der Betriebe mit Weiterbildungsmaßnahmen im Land nahezu kontinuierlich erhöht. Der Anteil ist seitdem von unter 35 Prozent auf 55 Prozent im Jahr 2014 stark gestiegen. Dies entspricht dem ostdeutschen Durchschnitt und liegt über dem Durchschnittswert für die westdeutschen Länder mit 53 Prozent. Ebenfalls konnte bei der Beteiligung der Beschäftigten an betrieblicher Weiterbildung eine sehr gute Beteiligung erreicht werden. Lag die Weiterbildungsbeteiligung in Brandenburg im Jahr 2001 noch bei 19 Prozent, ist die Weiterbildungsquote der Beschäftigten seitdem ebenfalls relevant gestiegen. In 2014 lag ihr Anteil bereits bei 37 Prozent und entsprach somit dem Durchschnitt Ostdeutschlands und lag über dem westdeutschen Durchschnitt mit 34 Prozent. Zu dieser positiven Entwicklung haben die ESFgeförderten Programme zur beruflichen und betrieblichen Weiterbildung des Landes beigetragen. Frage 3: In welcher Höhe hat das Land Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2015 Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe)? Frage 4: In welcher Höhe wurden für Weiterbildungsmaßnahmen Bundes- und EU- Mittel beantragt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe)? zu den Fragen 3 und 4: Der Landesregierung liegen nur Informationen zu den beantragten Mitteln für Weiterbildungsmaßnahmen , gefördert mit Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg vor. Der Umfang der dafür bereitgestellten und bewilligten Mittel ist den Tabellen zu entnehmen: Jahr: Bereitstellung in Euro 2010 10.689.262,75 2011 11.208.008,25 2012 7.415.725,25 2013 4.996.598,00 2014 4.181.978,00 2015 4.153.714,00 Jahr Zuwendung gesamt in Euro 2010 3.692.649,46 2011 2.931.818,70 2012 2.541.761,78 2013 3.026.746,51 2014 3.350.398,41 2015 735.991,271 Inwieweit durch Unternehmen, Bildungsträger und andere Einrichtungen sowie Beschäftigte Fördermittel für Weiterbildungsmaßnahmen beim Bund und bei der EU beantragt wurden, ist dem Land nicht bekannt. Frage 5: Wie hat die Landesregierung die Weiterbildung von Geringqualifizierten und atypisch Beschäftigten gefördert? zu Frage 5: In der ESF-Förderperiode 2007-2013 hat das Land im Rahmen der Modellförderung die INNOPUNKT-Initiative „Nachhaltige Zugangswege für Geringqualifizierte in Beschäftigung “ durchgeführt. Darüber hinaus standen die Programme des Landes zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung von Beschäftigten sowie zur betrieblichen Qualifizierung auch für die Zielgruppe der Geringqualifizierten und atypisch Beschäftigten zur Verfügung. Eine gezielte Förderung dieser beiden Zielgruppen erfolgt durch die jeweiligen Programme der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Sozialgesetzbuches III und wird daher nicht gesondert durch das Land vorgehalten. Frage 6: Wie will die Landesregierung die Weiterbildung von Geringqualifizierten und atypisch Beschäftigten in Zukunft fördern? zu Frage 6: Mit der neuen Weiterbildungsrichtlinie in der ESF-Förderperiode 2014- 2020 ist die Inanspruchnahme von Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung (Bildungsscheck ) von atypisch Beschäftigten und Beschäftigten mit geringen Qualifikationen ebenfalls möglich. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stellt nun keine Förderbedingung mehr dar, daher können z. B. nun auch Minijobber eine Weiterbildungsförderung beantragen. Mit der neuen Weiterbildungsrichtlinie können auch Projekte gefördert werden, die die Entwicklung und Begleitung kooperativer modellhafter Weiterbildungsmaßnahmen zum Ziel haben. Diese müssen sich spezifischen Themenbereichen zuordnen lassen, darunter auch Kompetenzentwicklung, die sich überwiegend an Geringqualifizierte und atypisch Beschäftigte richtet.