Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3457 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1358 des Abgeordneten Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/3285 Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Wortlaut der Kleinen Anfrage 1358 vom 06.01.2016 : Die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt stellt einen wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft dar. Dafür gilt es zunächst einmal Qualifikationen zu erfassen, Nachqualifizierungen anzubieten und die Flüchtlinge entsprechend zu beraten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der in Brandenburg lebenden Flüchtlinge befinden sich derzeit in Ausbildungsverhältnissen, in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen? (Bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen.) 2. In welchen Branchen und Bereichen befinden sich derzeit Flüchtlinge in Ausbildungsverhältnissen , in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen? (Bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen.) 3. In welchen Branchen und Bereichen sieht die Landesregierung derzeit besonders viel Potenzial, um Flüchtlinge in Arbeit oder in Ausbildungsverhältnisse zu bringen? 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Willkommensinitiativen der Verbände und der Kammern? 5. Wie viele „Willkommenslotsen“ gibt es bereits in Brandenburg? Wie viele sind noch geplant? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine bessere Vernetzung von Wirtschaft und Politik zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erreichen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der in Brandenburg lebenden Flüchtlinge befinden sich derzeit in Ausbildungsverhält-nissen, in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen? (Bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen.) Frage 2: In welchen Branchen und Bereichen befinden sich derzeit Flüchtlinge in Ausbildungsverhältnissen, in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen? (Bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen.) zu Frage 1 und 2: Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Flüchtlinge können in den Arbeitsmarktstatistiken nicht direkt erkannt werden. Es können aber hilfsweise Auswertungen nach der Staatsangehörigkeit vorgenommen werden. Dazu wurde das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern“ oder kurz „Asylzugangsländer“ gebildet. Als Asylzugangsländer werden die Länder betrachtet, die in den letzten Jahren jeweils zu den zehn Ländern mit den meisten Asylanträgen gehörten. Im Einzelnen handelt es sich um Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation, Ukraine , Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbeziehenden mit den aufgelisteten Nationalitäten darf aber nicht mit der Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden. Denn in den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der aktuellen Migration gesehen werden können. Die Abgrenzung von Ausländerinnen und Ausländern aus Zuwanderungsländern ist naturgemäß nur eine Näherung an das aktuelle Wanderungsgeschehen, weil einerseits Ausländerinnen und Ausländer aus Zuwanderungsländern schon lange im Lande leben können und andererseits auch Ausländerinnen und Ausländer aus anderen Ländern erst vor kurzem neu zugewandert sein können. Eingedenk dieser methodischen Vorbemerkung wird auf die tabellarischen Übersichten in der Anlage verwiesen. Diese legen nahe, dass eine relevante Arbeitsmarktintegration insbesondere im Gastgewerbe sowie im Gesundheits - und Sozialwesen zu verzeichnen ist. Frage 3: In welchen Branchen und Bereichen sieht die Landesregierung derzeit besonders viel Potenzial, um Flüchtlinge in Arbeit oder in Ausbildungsverhältnisse zu bringen? zu Frage 3: Ob die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen gelingt, hängt einerseits von ihren Sprachkompetenzen und andererseits von ihren fachlichen Qualifikationen ab. Bezüglich letzterer gibt es derzeit keine systematischen Erkenntnisse. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat kürzlich einen Bericht (Aktueller Bericht 1514: Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt: Der Stand im September 2015) veröffentlicht, wonach die berufliche Qualifikation der Flüchtlinge deutlich geringer sei als bei anderen Ausländergruppen, aber angesichts des geringen Durchschnittsalters ein erhebliches Potenzial bestünde, das durch Investitionen in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden könne. Des Weiteren stellt der Bericht fest, dass Ausländerinnen und Ausländer aus den Kriegs- und Bürgerkriegsländern noch sehr viel stärker als ausländische Beschäftigte insgesamt im Hotel- und Gastgewerbe und den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen vertreten seien. Umgekehrt fände eine Beschäftigung weit unterdurchschnittlich im Verarbeitenden Gewerbe und der Bauwirtschaft statt. Frage 4: Wie unterstützt die Landesregierung die Willkommensinitiativen der Verbände und der Kammern? zu Frage 4: Die Landesregierung fördert mit finanziellen Mitteln die Arbeit ehrenamtlicher Willkommensinitiativen , die sich auf vielfältige Art für Geflüchtete und Asylsuchende engagieren . z.B sind Willkommensinitiativen durch Hilfe beim Erlernen der deutschen Sprache, Sport- und Freizeitaktivitäten, die Einrichtung von Fahrradwerkstätten oder Begegnungscafés, die Organisation von Willkommens-Veranstaltungen und vieles mehr unterstützend für Flüchtlinge aktiv. Eine gesonderte finanzielle Unterstützung für Willkommensinitiativen der Verbände und Kammern wird geprüft. Sowohl das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als auch das Ministerium für Wirtschaft und Energie arbeiten aber aktiv bei dem von der Industrie- und Handelskammer Potsdam ins Leben gerufenen „Bündnis für Beschäftigung“ mit. Frage 5: Wie viele „Willkommenslotsen“ gibt es bereits in Brandenburg? Wie viele sind noch geplant? zu Frage 5: Anträge auf Förderung von „Willkommenslotsen“ aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Europäischen Sozialfonds können noch bis zum 15.02.2016 über den Zentralverband des Deutschen Handwerks gestellt werden . Somit können erst nach Ablauf der Antragsfrist und des sich anschließenden Bewilligungsverfahrens Aussagen zur Anzahl der Willkommenslotsen in Brandenburg getroffen werden. Der Landesregierung liegen nur Informationen zu einer geplanten Antragstellung der drei Brandenburgischen Handwerkskammern für die Förderung von „Willkommenslotsen“ vor. Antragsberechtigt sind neben den Handwerkskammern die Industrie- und Handelskammern , Kammern der Freien Berufe sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung bzw. Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist (wie z.B. Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden, oder Innungen als Körperschaften öffentlichen Rechts). Frage 6: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine bessere Vernetzung von Wirtschaft und Politik zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erreichen? zu Frage 6: Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen des Bündnisses für Brandenburg gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, den zugelassenen kommunalen Trägern sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern eine Initiative zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu ergreifen. Zu den Details einer solchen Initiative finden derzeit Abstimmungen statt.