Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3491 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1391 des Abgeordneten Raik Nowka der CDU-Fraktion Drucksache 6/3384 Ein Jahr Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Wortlaut der Kleinen Anfrage 1391 vom 22.01.2016: Zum 1. Januar 2015 hat der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst im Rahmen der Neuerrichtung eines Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit die Arbeit aufgenommen. In der 51. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (5. Wahlperiode) hat das zuständige Ministerium dargelegt, dass für diesen Dienst 29 Sicherheitsfachkräfte und insgesamt 20 Betriebsärzte benötigt werden würden. Die Gewinnung von 29 Sicherheitsfachkräften wurde als problemlos zu bewerkstelligen eingeschätzt. Im Gegensatz dazu sei die Besetzung der Betriebsärzte aufgrund der Arbeitsmarktsituation nur schwer zu gewährleisten. Aus diesem Grund plane das Ministerium ein Stufenverfahren, wonach zunächst erst zwei Mediziner mit der Facharztqualifikation für Arbeitsmedizin zum 1. Januar 2015 in das geplante Zentrum integriert werden sollten. Gleichzeitig hat das Landesamt für Arbeitsschutz für das Jahr 2015 im Haushaltsplan 2015/2016 die Besetzung von 18 neuen Stellen angekündigt (Kapitel 07 130/ Titelgruppe 80). Aus diesem Grund stellt sich nicht nur die Frage welche Stellen besetzt werden konnten, sondern darüber hinaus ist es von Interesse, ob die Aufgaben des Kompetenzzentrums trotz augenscheinlicher Unterbesetzung erfüllt werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung den überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst im Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit zu bündeln? 2. Wie bewertet die Landesregierung, im Nachgang zur Entscheidung für eine interne Lösung, die Synergieeffekte zwischen dem Landesamt und den Aufgaben des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes? 3. Konnten alle Stellen der 29 Sicherheitsfachkräfte seit der Gründung des Kompetenzzentrums besetzt werden? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben sich auf die ausgeschriebenen Stellen an den jeweiligen Standorten beworben? 5. Sind alle Standorte mit einer ausreichenden Anzahl an Fachkräften für Arbeitssicherheit ausgestattet? 6. Konnte das geplante Stufenverfahren für die Stellen der Betriebsärzte umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? 7. Wurden die zusätzlichen 18 Stellen im Bereich der Betriebsärzte mittlerweile erfolgreich besetzt? Wenn nein, warum nicht und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? 8. Wurden die besetzten Stellen mit dem tariflich festgesetzten Lohn, bzw. der in der jeweiligen Ausschreibung verankerten Lohngruppierung, eingestellt? Wenn nein, warum nicht? 9. Konnte die im Personalbereich geplante Verwendung von Umbaubetroffenen und Rotationswilligen internen Mitarbeitern umgesetzt werden? Wenn ja, wie viele landeseigene Fachkräfte konnten für das Kompetenzzentrum gewonnen werden und aus welchen Bereichen kommen diese Mitarbeiter ursprünglich? Wenn nein, warum nicht? 10. Wurden im Aufgabenbereich des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes trotz der Gründung des Kompetenzzentrums Tätigkeiten ausgeschrieben und extern vergeben? Wenn ja, welche Aufgabenbereiche sind hiervon betroffen? 11. Inwiefern wurde aus der Sicht der Landesregierung die, nach der neuen Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2), enge Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt sowie ein Ausgleich von Stunden zwischen diesen beiden gewährleistet? 12. Wie bewertet die Landesregierung die Erfüllung der notwendigen Aufgaben des Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit im Jahr 2015? 13. Trotz Fachkräftemangel ist laut Haushaltsplan für das Jahr 2016 (Kapitel 07 130/ Titelgruppe 80) keine weitere Stellenbesetzung geplant - warum nicht? 14. Welche konkreten Änderungen und Umstrukturierungen sind im Bereich des Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit im Jahr 2016 geplant? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung den überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst im Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit zu bündeln? zu Frage 1: Die Landesregierung bewertet in einer ersten Einschätzung ihre Entscheidung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen für die Beschäftigten des Landes in einem Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit (KSG) zu bündeln, positiv und zielführend. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung, im Nachgang zur Entscheidung für eine interne Lösung, die Synergieeffekte zwischen dem Landesamt und den Aufgaben des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes? zu Frage 2: Die Entscheidung der Landesregierung für eine interne Lösung hat sich hinsichtlich der erwarteten Synergieeffekte bereits bewährt. Das KSG wurde als Organisationseinheit in das Landesamt für Arbeitsschutz (jetzt Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – LAVG) integriert. Es wird aus Effizienzgründen von der Verwaltung des LAVG bezüglich personal- und haushaltsrechtlicher sowie IT-technischer Fragen verwaltungsmäßig unterstützt. Das KSG ist räumlich und technisch von den anderen Abteilungen getrennt und unterliegt in seinen fachlichen Handlungen keinen Weisungen der Amtsleitung. Die fachaufsichtliche Steuerung der Arbeit des KSG obliegt dem Referat „Sicherheit und Gesundheit , Produktsicherheit“ im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Die Diensträume der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (im Weiteren als Fachkräfte bezeichnet) sind an den vorhandenen Standorten des Landesamtes in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Neuruppin eingerichtet worden. Damit wird eine effiziente landesweite sicherheitstechnische Betreuung aller Landesbediensteten sichergestellt. Um Fahraufwände so gering wie möglich zu halten, orientiert sich die Zahl der Fachkräfte an den jeweiligen Standorten an der Zahl der im näheren Umfeld ansässigen Landesbediensteten. Fachbezogene Erfahrungsaustausche, Fortbildungen und die Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren sind auf kurzem Weg gewährleistet . Das Intranet der Arbeitsschutzverwaltung, die umfangreiche Fachliteratur sowie die technische Ausrüstung des Landesamtes können bei Bedarf mitgenutzt werden . Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Fachkräften für Arbeitssicherheit und der landeseigenen betriebsärztlichen Fachkompetenz bei der Beratung und Unterstützung der Dienststellen werden als besonders wertvoll eingeschätzt. Frage 3: Konnten alle Stellen der 29 Sicherheitsfachkräfte seit der Gründung des Kompetenzzentrums besetzt werden? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Das KSG arbeitet derzeit mit 28 Fachkräften für die Landesdienststellen. Im Bereich Potsdam ist noch eine Stelle vakant. Die Stelle soll aus organisatorischen Gründen erst besetzt werden, wenn die Versetzungen aller rotationswilligen Landesbediensteten am Ende ihrer Ausbildung ab März 2016 vollzogen sind. Frage 4: Wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben sich auf die ausgeschriebenen Stellen an den jeweiligen Standorten beworben? zu Frage 4: Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da das Bewerbungsverfahren gemäß der Besetzungsrichtlinie des Landes Brandenburg dreistufig (Umbaubetroffene , Rotationswillige, extern) erfolgte und sich einige Bewerbungen auf mehrere Standorte bezogen. Auf die landesweite externe Ausschreibung gingen insgesamt 172 Bewerbungen (drei von schwerbehinderten Personen) ein. Davon 35 von weiblichen und 137 von männlichen Bewerbern. 100 Bewerbungen erfüllten die ausgeschriebenen Kriterien und gelangten in die Auswahl. Frage 5: Sind alle Standorte mit einer ausreichenden Anzahl an Fachkräften für Arbeitssicherheit ausgestattet? zu Frage 5: Unter Nutzung der Möglichkeiten einer flexiblen Einsatzplanung der Fachkräfte durch das KSG verfügen alle Standorte derzeitig über eine ausreichende sicherheitstechnische Kompetenz. Die Anzahl der erforderlichen Fachkräfte ist jedoch keine feste Größe. Sie ist gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) abhängig von den ermittelten Einsatzzeiten für die Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung der Dienststellen. Die Grundbetreuungszeiten errechnen sich durch Multiplikation der Beschäftigtenzahl mit einem gruppenspezifischen Stundenfaktor. Die betriebsspezifischen Betreuungsleistungen ergeben sich aus den betrieblichen Erfordernissen und der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Dienststelle. Als Prüfgrundlage werden die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Jahresberichte sowie Erfahrungen aus dem Vorjahr herangezogen. Hier macht sich ein weiterer Vorteil des Kompetenzzentrums bemerkbar, da ein hieraus resultierender Mehr- oder Minderbedarf innerhalb der Standorte der Landesverwaltung flexibel ausgeglichen werden kann. Frage 6: Konnte das geplante Stufenverfahren für die Stellen der Betriebsärzte umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Die gemäß Kabinettvorlage geplante Einstellung von zwei Betriebsärzten in den Landesdienst zum 01.01.2015 war zu diesem Termin nicht realisierbar. Aufgrund der Stellenausschreibung gingen sechs Bewerbungen ein, wovon lediglich drei die Voraussetzungen erfüllten. Ein Bewerber zog seine Bewerbung aus persönlichen Grün- den zurück und eine Bewerberin fühlte sich mit dem Aufbau des Betriebsärztlichen Dienstes überfordert. Eine weitere Bewerberin war aufgrund von Kündigungsfristen erst ab dem 01.01.2016 verfügbar. Zur Bewältigung der sich hieraus ergebenden Ausnahmesituation im Jahr 2015 stellte das Landesamt für Arbeitsschutz in Abstimmung mit dem MASGF zeitweise einen Arbeitsmediziner des Gewerbeärztlichen Dienstes für den Aufbau des betriebsärztlichen Dienstes. Dieser übernahm zusätzlich Betriebs-arztaufgaben und sorgte für die dringend erforderliche betriebsärztliche Betreuung in den Dienststellen am Standort Potsdam. Am 04.01.2016 nahm die erste Betriebsärztin im KSG ihre Arbeit auf. Sie wird weiterhin durch den Arbeitsmediziner des Landesamtes unterstützt, bis eine weitere geplante Stellenausschreibung und -besetzung im Laufe des Jahres 2016 erfolgreich abgeschlossen ist. Frage 7: Wurden die zusätzlichen 18 Stellen im Bereich der Betriebsärzte mittlerweile erfolgreich besetzt? Wenn nein, warum nicht und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? zu Frage 7: Der Doppelhaushalt 2015/2016 weist gemäß dem Stufenmodell lediglich zwei Stellen für Betriebsärztinnen bzw. –ärzte aus. Zu deren Besetzung wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die übrigen 16 Stellen waren für Fachkräfte ausgewiesen und wurden besetzt. Frage 8: Wurden die besetzten Stellen mit dem tariflich festgesetzten Lohn, bzw. der in der jeweiligen Ausschreibung verankerten Lohngruppierung, eingestellt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 8: Mit Ausnahme der Betriebsärztin wurden alle Stellen mit der jeweilig ausgeschriebenen Eingruppierung besetzt. Die Stellenausschreibung für die Fachkräfte enthielt die Aussage, dass diese Tätigkeit in Abhängigkeit von vorliegenden persönlichen Voraussetzungen und vom Aufgabenprofil mit einer Eingruppierung bis zu einer Entgeltgruppe 12 bewertet ist. Hintergrund ist, dass das Arbeitssicherheitsgesetz zwischen Sicherheitsingenieuren, Sicherheitstechnikern und Sicherheitsmeistern unterscheidet. Ob der Einsatz eines Ingenieurs, Technikers oder Meisters erforderlich ist, hängt von den besonderen Verhältnissen des Betriebes u.a. von der Betriebsart, den damit verbundenen Gefahren , der Anzahl der Beschäftigten, der Zusammensetzung der Belegschaft, der Betriebsorganisation und den Kenntnissen des Arbeitgebers ab. Das Aufgabenprofil der Dienststellen innerhalb der Landesverwaltung ist so differenziert, dass die Tätigkeiten der Fachkräfte ein unterschiedliches Maß an Schwierigkeit, Selbständigkeit, Bedeutung und Verantwortung nach sich ziehen. Die Eingruppierung der Fachkräfte hängt davon ab, welche Tätigkeitsmerkmale nach Anlage A der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) ihr vorgesehener Einsatz mit sich bringt. Sie bewegt sich zwischen der Entgeltgruppe 10 und der Entgeltgruppe 12 TV-L. Die Gewährung einer Stellenzulage für die Betriebsarztposition wurde erforderlich, da andernfalls finanzielle Verluste im Vergleich zu dem bis dato erzielten Einkommen die Folge gewesen wären und eine Besetzung damit gescheitert wäre. Frage 9: Konnte die im Personalbereich geplante Verwendung von Umbaubetroffenen und Rotationswilligen internen Mitarbeitern umgesetzt werden? Wenn ja, wie viele landeseigene Fachkräfte konnten für das Kompetenzzentrum gewonnen werden und aus welchen Bereichen kommen diese Mitarbeiter ursprünglich? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 9: Im landesverwaltungsinternen Stellenbesetzungsverfahren gingen 42 Bewerbungen ein. 16 davon von Bewerberinnen und 26 von Bewerbern. Davon waren zwei Bewerbungen von schwerbehinderten und zwei von umbaubetroffenen Beschäftigten. Nach Sichtung der Unterlagen und Prüfung der persönlichen Voraussetzungen wurden 23 Bewerberinnen und Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. In Auswertung der Gespräche wurden 17 Beschäftigte für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewählt. Im Anschluss zogen 5 ausgewählte Beschäftigte ihre Bewerbung zurück. Somit sind letztlich 12 Beschäftigte aus der Landesverwaltung als Fachkräfte in das KSG abgeordnet worden. Die Beschäftigten kamen aus Bereichen der Schulverwaltung, der Polizeiverwaltung und der Finanzverwaltung, aus dem Landesbetrieb Straßenwesen, dem Landesbetrieb Forst, dem Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen und der Universität Potsdam. Frage 10: Wurden im Aufgabenbereich des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes trotz der Gründung des Kompetenzzentrums Tätigkeiten ausgeschrieben und extern vergeben? Wenn ja, welche Aufgabenbereiche sind hiervon betroffen? zu Frage 10: Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung wurden keine Leistungen/Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich des sicherheitstechnischen Dienstes des Kompetenzzentrums fallen, extern vergeben. Extern vergeben wurden, wie in der Kabinettentscheidung vorgesehen, die erforderlichen betriebsärztlichen Leistungen für Dienststellen , die gemäß Stufenmodell noch nicht betriebsärztlich durch das KSG betreut werden. Frage 11: Inwiefern wurde aus der Sicht der Landesregierung die nach der neuen Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) enge Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt sowie ein Ausgleich von Stunden zwischen diesen beiden gewährleistet? zu Frage 11: Auch wenn die betriebsärztliche Kompetenz des Kompetenzzentrums aus Kapazitätsgründen nicht vollumfänglich, wie in der DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben, eingesetzt werden konnte, funktionierte die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsarzt und den Fachkräften gut. Die Abstimmung von Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist für die vom KSG vollständig betreuten Dienststellen erfolgt. Frage 12: Wie bewertet die Landesregierung die Erfüllung der notwendigen Aufgaben des Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit im Jahr 2015? zu Frage 12: Die notwendigen Aufgaben des Kompetenzzentrums konnten erst im Jahresverlauf 2015 vollständig umgesetzt werden. Entgegen der ursprünglichen Annahme, alle Stellen mit rotationswilligen Beschäftigten besetzen zu können, konnten nur 12 rotationswillige Landesbedienstete als Fachkräfte gewonnen werden. Daher mussten die verbleibenden Stellen extern besetzt werden. Während des Zeitraumes der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2015 bedurften die im Haushalt neu ausgebrachten Stellen einer Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Diese erfolgte Anfang März 2015. Danach konnten die Planstellen- und Stellen dann schrittweise vollständig besetzt werden. Darüber hinaus war der partielle Einsatz der rotationswilligen Landesbediensteten, die ihre Ausbildung zur Fachkraft seit Oktober 2014 absolvieren, erst ab Februar 2015 möglich. Frage 13: Trotz Fachkräftemangel ist laut Haushaltsplan für das Jahr 2016 (Kapitel 07 130/ Titelgruppe 80) keine weitere Stellenbesetzung geplant - warum nicht? zu Frage 13: Die Kabinettentscheidung 845/14 gibt den Stellenhaushalt gemäß dem vorgesehenen Stufenmodell vor. Für die erforderlichen betriebsärztlichen Leistungen sollten Verträge mit externen Dienstleistern bis 31.12.2016 und einer Verlängerungsoption bis zu weiteren zwei Jahren abgeschlossen werden. Eine vorzeitige Planung von Betriebsarztstellen für 2016 war daher nicht möglich. Frage 14: Welche konkreten Änderungen und Umstrukturierungen sind im Bereich des Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit im Jahr 2016 geplant? zu Frage 14: Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, besteht die Absicht, in 2016 eine nochmalige Ausschreibung für die zweite Betriebsarztstelle gemäß Stufenkonzept durchzuführen und diese Stelle im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens zu besetzen. Wie in der Antwort zu Frage 3 beschrieben, wird 2016 die noch nicht besetzte Stelle einer Fachkraft ausgeschrieben und besetzt. Weiterhin wird nach erfolgten Umbaumaßnahmen die Einrichtung des Betriebsarztzentrums und die räumliche Zusammenführung mit den am Standort Potsdam tätigen Fachkräften auf der Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 103 geplant.