Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3493 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1381 der Abgeordneten Inka Gossmann-Reetz der SPD-Fraktion Drucksache 6/3363 Verstrickungen der Gruppierung ‚BraMM‘ – „Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung“ zur rechtsextremistischen Szene Wortlaut der Kleinen Anfrage 1381 vom 20.01.2016: Seit ihrem Bestehen hat die Gruppierung‚ BraMM‘ mehrfach Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen zum Thema Meinungsfreiheit und Mitbestimmung an unterschiedlichen Orten im Land Brandenburg organisiert. Die Landesregierung hat bereits zu Beginn des Jahres 2015 erklärt, dass die Initiatoren einiger Veranstaltungen der rechtspopulistischen Partei „Die Republikaner“ angehören. Zudem haben hieran zahlreiche Angehörige der rechtsextremistischen Szene teilgenommen, weshalb „von einer rechtsextremistischen Beeinflussung“ der Gruppierung auszugehen sei (Vgl. Drs. 6/673). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Struktur und Organisation der Gruppierung ‚BraMM‘ im Land Brandenburg vor? 2. Wie viele Angehörige und Sympathisanten ordnet sie der Gruppierung zu? 3. Wie viele dieser Personen ordnet sie der rechtsextremistischen Szene zu und woher stammen diese? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten) 4. Welche Verbindungen der Gruppierung ‚BraMM‘ zur rechtsextremistischen Szene sind der Landesregierung darüber hinaus bekannt? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Straftaten im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Gruppierung vor? Wenn ja, welche? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Struktur und Organisation der Gruppierung ‚BraMM‘ im Land Brandenburg vor? Frage 2: Wie viele Angehörige und Sympathisanten ordnet sie der Gruppierung zu? Frage 3: Wie viele dieser Personen ordnet sie der rechtsextremistischen Szene zu und woher stammen diese? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten) zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Gruppierung ‚BraMM‘ – „Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung “ stellt eine nach dem Vorbild von PEGIDA entstandene lokale Bewegung dar, die sich auf ihren Veranstaltungen vornehmlich gegen die Aufnahme von Asylsuchenden positioniert. Die BraMM selbst unterliegt bislang nicht der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde Brandenburgs. Die Initiatoren gehören bzw. gehörten der rechtspopulistischen Partei „Die Republikaner“ bzw. der „Freiheitlichen Liga“ an. Weitere, belastbare Aussagen über die Organisationsstruktur der Gruppe, Mitglieder und deren regionale Herkunft lassen sich nicht treffen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 19 Versammlungen angemeldet und mit bis zu 200 Teilnehmern durchgeführt. Im Jahr 2016 wurden bisher zwei Veranstaltungen angemeldet und eine durchgeführt. Veranstaltungen der BraMM wurden und werden von Personen des rechtsextremistischen Spektrums besucht, aber auch zum öffentlichkeitswirksamen Transport eigener asyl- und gesellschaftskritischer Inhalte genutzt. Frage 4: Welche Verbindungen der Gruppierung ‚BraMM‘ zur rechtsextremistischen Szene sind der Landesregierung darüber hinaus bekannt? Frage 5: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Straftaten im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Gruppierung vor? Wenn ja, welche? zu den Fragen 4 und 5: Rechtsextremistische Parteien und neonationalsozialistische Gruppierungen beobachten die GIDA-Bewegung genau und beteiligen sich an ihnen, nicht zuletzt weil sie ausländer- und islamfeindliche Stimmungsumschwünge in der Bevölkerung be- wirken wollen. Rechtsextremisten steuern die BraMM zwar nicht, aber sie wirken auf sie ein. Schon an der ersten Demonstration der BraMM, die am 26. Januar 2015 in Brandenburg an der Havel mit 200 Teilnehmern stattfand, nahmen Protagonisten der NPD, der JN und der Partei „Der III. Weg“ sowie weitere einschlägig bekannte Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene teil. In der Folge nahmen immer weniger Personen an den Demonstrationen der BraMM in Brandenburg an der Havel teil. Parallel dazu stieg der Anteil der Rechtsextremisten. Das Mobilisierungsdefizit führte dazu, dass BraMM ihre Demonstrationen auch an anderen Orten in Brandenburg durchführte: Fürstenwalde, Königs Wusterhausen, Luckenwalde, Eisenhüttenstadt, Strausberg, Senftenberg. Im Wesentlichen wiederholte sich das genannte Muster. Nur in Strausberg konnte sie vom 16. November 2015 auf den 30. November 2015 ihr Mobilisierungspotenzial von 130 auf 350 Personen steigern. Insgesamt wurden im Jahr 2015 vier Straftaten (2016: 0) im Zusammenhang mit dem benannten Demonstrationsgeschehen registriert. Dabei handelt es sich um Tathandlungen gemäß der §§ 86a, 125 und 185 StGB, wobei zwei Straftaten dem Phänomenbereich PMK-links zuzuordnen sind.