Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3499 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1372 der Abgeordneten Steeven Bretz und Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/3343 Ladenöffnungszeiten an Sonntagen in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1372 vom 15.01.2016 „Entgegen der bisherigen strikten Ablehnung des Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) hat sich der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke, nun auf einem Neujahrsempfang für den (gerichtlich gescheiterten) Beschluss der Landeshauptstadt Potsdam aus dem vergangenen Jahr ausgesprochen, eine stadtteilbezogene sonntägliche Ladenöffnung zuzulassen, um damit faktisch die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von sechs auf zehn zu erhöhen. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Landesregierung der aktuelle Sachstand dar? 2. Welche Absprachen mit welchem Ergebnis gibt es zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Staatskanzlei, die Möglichkeit einer stadtteilbezogenen Ladenöffnung an Sonntagen im bestehenden Gesetz zu verankern? 3. Der Ministerpräsident hat erklärt, die Landesregierung sei bereit, „darüber mit dem Handelsverband und den Gewerkschaften in die Diskussion einzutreten“ (PNN vom 12.01.16, Einlenken bei Verkauf an Sonntagen, Landesregierung bietet Gespräche an). Welches Ziel wird die Landesregierung bei diesen Gesprächen verfolgen? 4. Wann wird die Landesregierung die Gespräche aufnehmen und wann ist eine entsprechende Gesetzesänderung zu erwarten? 5. Inwieweit und in welchem Umfang ist die Landesregierung bereit, ihre Rechtsauffassung zu ändern (siehe DS 6/498) und das bestehende Ladenöffnungsgesetz zu ergänzen ?“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Landesregierung der aktuelle Sachstand dar? Frage 2: Welche Absprachen mit welchem Ergebnis gibt es zwischen dem Ministerium für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Staatskanzlei, die Möglichkeit einer stadtteilbezogenen Ladenöffnung an Sonntagen im bestehenden Gesetz zu verankern? zu Frage 1und 2: Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2006 und einer Novellierung im Jahr 2009 hat sich das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich bewährt. Das Instrument einer stadtteilbezogenen Ladenöffnung besteht bereits nach geltender Gesetzeslage. Findet ein besonderes Ereignis, welches die unabdingbare Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung ist, nur in einem Teil eines Gemeindegebietes statt, so ist schon jetzt die Möglichkeit gegeben, die Öffnung der Läden auf diesen Teil des Gemeindegebietes zu beschränken. Damit kann gewährleistet werden, dass durch die Beschränkung des Offenhaltens von Verkaufsstellen auf einzelne Teile der Gemeinde eine dem Sonn- und Feiertagsschutz abträgliche Ausstrahlungswirkung (Kundenströme, Verkehrsaufkommen) möglichst gering gehalten wird. Frage 3: Der Ministerpräsident hat erklärt, die Landesregierung sei bereit, „darüber mit dem Handelsver-band und den Gewerkschaften in die Diskussion einzutreten“ (PNN vom 12.01.16, Einlenken bei Verkauf an Sonntagen, Landesregierung bietet Gespräche an). Welches Ziel wird die Landesregierung bei diesen Gesprächen verfolgen? Frage 4: Wann wird die Landesregierung die Gespräche aufnehmen und wann ist eine entsprechende Gesetzesänderung zu erwarten? zu Frage 3 und 4: Unter Berücksichtigung der Aussagen zu Frage 1 und des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.03.2015 darf die Einführung einer expliziten Regelung zur Möglichkeit der stadtteilbezogenen Freigabe insgesamt nicht zu einer Ausweitung der möglichen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen führen . Insoweit würde eine stadtteilbezogene Öffnung mit dem Verbrauch dieses verkaufsoffenen Sonn- und Feiertages für das gesamte Stadtgebiet einhergehen. Das MASGF wird die beteiligten Akteure, den Städte- und Gemeindebund Brandenburg , den Handelsverband Berlin-Brandenburg, die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg, ver.di Landesbezirk Berlin -Brandenburg und die Vertretungen der Kirchen zu gegebener Zeit zu einem Gespräch einladen, um die Frage einer möglichen Gesetzesänderung zu diskutieren. Frage 5: Inwieweit und in welchem Umfang ist die Landesregierung bereit, ihre Rechtsauffassung zu ändern (siehe DS 6/498) und das bestehende Ladenöffnungsgesetz zu ergänzen ? zu Frage 5: Jede eventuelle Änderung des Ladenöffnungsrechts muss die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Wahrung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung beachten.