Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3512 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1384 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/3366 Biomüll und Bauschuttdeponie in der Fresdorfer Heide Wortlaut der Kleinen Anfrage 1384 vom 20.01.2016: Nach Medienberichten will die Potsdamer Stadtentsorgung GmbH (Step) auf Ihrem Grundstück im Wald zwischen Tremsdorf und Wildenbruch eine Vergärungsanlage für Bioabfälle bauen. Zudem plant die Bauzuschlagstoffe und Recycling GmbH (BZR) eine Bauschuttdeponie sowie die Erweiterung ihres bisherigen Kiessandtagebaus in der Fresdorfer Heide. Ich frage die Landesregierung: 1. Fördert die Landesregierung das Vorhaben der Stadtentsorgung Potsdam zur Errichtung eines modernen Biomasse-Energiezentrums finanziell? 2. Auf wie vielen Tonnen Abfall ist die Biomasse-Anlage laut Bauantrag der Step / B-Plan ausgelegt? 3. Ist die geplante Anlage der Step erweiterbar? (Wenn ja, auf wie viele Tonnen Abfall?) 4. Wie stark steigen die Gewerbeeinnahmen der Gemeinde Michendorf durch die Biomasse-Anlage? 5. Sind die landesweiten Kapazitäten der Deponien für leicht kontaminierten Bauschutt bis 2018 erschöpft? (Wenn ja, auf welche Gutachten begründet sich das?) 6. Ist das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Kiessandtagesbaus und die Errichtung einer Bauschuttdeponie der Firma BZR beantragt worden? (Wenn ja, wie viel Kubikmeter Bauschutt können am Tag entsorgt / verarbeitet werden?) 7. Wie ist die Biomasse-Anlage und Bauschuttdeponie verkehrlich erschlossen ? 8. Gibt es ein Verkehrskonzept für den Zubringerverkehr zur Biomasse- Anlage und zur Bauschuttdeponie? 9. Mit wie vielen Lastwagen und Tonnen Abfall ist bei einer Vollauslastung beider Anlagen pro Tag zu rechnen? 10. Gibt es bereits ein Gutachten zur Geruchsemission? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis für die umliegenden Gemeinden? Wenn nein, wann ist damit zurechnen?) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: § 11 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Bioabfälle aus Haushaltungen getrennt zu sammeln und hochwertig zu verwerten. Die Bioabfallstrategie des Landes sieht deshalb vor, dass über die Biotonne erfasste Bioabfälle spätestens ab 2020 Vergärungsanlagen zuzuführen sind. Zur Umsetzung dieser Forderungen beabsichtigt die Stadt Potsdam die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage durch die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). Damit steht das geplante Vorhaben im Einklang mit den gesetzlichen und landesplanerischen Zielen der Ressourcenschonung. Auch die Schaffung zusätzlicher Deponiekapazitäten für mineralische Abfälle in der Region Brandenburg/Berlin ist gegenwärtig ein abfallwirtschaftlicher Schwerpunkt. Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit müssen in den kommenden Jahren dringend zusätzliche Deponiekapazitäten geschaffen werden. Es bedarf daher der Planung und Realisierung von entsprechenden Deponievorhaben. Frage 1: Fördert die Landesregierung das Vorhaben der Stadtentsorgung Potsdam zur Errichtung eines modernen Biomasse-Energiezentrums finanziell? Zu Frage 1: Es erfolgt keine finanzielle Förderung der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) zur Errichtung eines modernen Biomasse-Energiezentrums durch das Land Brandenburg . Frage 2: Auf wie vielen Tonnen Abfall ist die Biomasse-Anlage laut Bauantrag der Step / B- Plan ausgelegt? Frage 3: Ist die geplante Anlage der Step erweiterbar? (Wenn ja, auf wie viele Tonnen Abfall?) Zu Fragen 2 und 3: Es liegt noch kein Genehmigungsantrag für die Anlage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vor, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können. Frage 4: Wie stark steigen die Gewerbeeinnahmen der Gemeinde Michendorf durch die Biomasse -Anlage? Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 5: Sind die landesweiten Kapazitäten der Deponien für leicht kontaminierten Bauschutt bis 2018 erschöpft? (Wenn ja, auf welche Gutachten begründet sich das?) Zu Frage 5: Ja. Dies ergibt sich aus den Jahresberichten der Deponiebetreiber, die dem Landesamt für Umwelt (LfU) jährlich vorzulegen sind und aus einem Gutachten der Oetjen- Dehne & Partner Umwelt- und Energie-Consult GmbH, das vom damaligen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV, jetzt LfU) im Jahre 2014 in Auftrag gegeben wurde. Das Gutachten ist veröffentlicht und kann auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt eingesehen werden (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.395323.de ). Frage 6: Ist das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Kiessandtagesbaus und die Errichtung einer Bauschuttdeponie der Firma BZR beantragt worden? (Wenn ja, wie viel Kubikmeter Bauschutt können am Tag entsorgt / verarbeitet werden?) Zu Frage 6: Die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens für die Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide der BZR Bauzuschlagstoffe & Recycling GmbH (BZR) ist beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) noch nicht erfolgt. Die Antragstellung wurde durch das Unternehmen im Rahmen des Termins zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen im Planfeststellungsverfahren (sogenannter Scoping-Termin) noch für das I. Quartal 2016 in Aussicht gestellt. Ein Antrag auf Genehmigung für die Bauschuttdeponie liegt ebenfalls nicht vor. Die BZR hat dem LfU bisher lediglich Unterlagen nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt. Des Weiteren fand ein sogenannter Scopingtermin nach § 5 UVPG am 24.11.2012 statt. Frage 7: Wie ist die Biomasse-Anlage und Bauschuttdeponie verkehrlich erschlossen? Frage 8: Gibt es ein Verkehrskonzept für den Zubringerverkehr zur Biomasse-Anlage und zur Bauschuttdeponie? Frage 9: Mit wie vielen Lastwagen und Tonnen Abfall ist bei einer Vollauslastung beider Anlagen pro Tag zu rechnen? Frage 10: Gibt es bereits ein Gutachten zur Geruchsemission? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis für die umliegenden Gemeinden? Wenn nein, wann ist damit zurechnen?) Zu Frage 7 bis 10: Die Klärung dieser Fragen wird Gegenstand möglicher zukünftiger Genehmigungsund Planfeststellungsverfahren sein.