Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3513 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1404 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/3404 Potsdam fordert Geld für ungenutzte Flüchtlingsquartiere Wortlaut der Kleinen Anfrage 1404 vom 27.01.2016: Die Stadt Potsdam beabsichtigt das Land Brandenburg für ungenutzte Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt finanziell in die Pflicht zu nehmen. Die Flüchtlingsunterkünfte in Potsdam sollen zum Teil nur wenig belegt sein oder sogar leer stehen (PNN vom 19.01.2016, Flüchtlinge: Stadt fordert Geld zurück, Land soll für ungenutzte Quartiere zahlen). Statt erwarteter 2.500 Flüchtlinge seien im Jahr 2015 nur 1.500 in der Landeshauptstadt untergebracht worden. Die Unterkünfte – für die Bau- Personal - und Wartungskosten angefallen sind - wurden auf Weisung des Landes Brandenburg geschaffen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? 2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die deutliche Unterbelegung der Flüchtlingsquartiere in Potsdam? 3. In welcher Höhe verlangt die Stadt Potsdam eine Kostenerstattung vom Land Brandenburg für die ungenutzten Quartiere? 4. Wie bewertet die Landesregierung diese Forderung inhaltlich und rechtlich? 5. Beabsichtigt das Land Brandenburg, diese Kosten zu übernehmen? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? Frage 2: Welche Gründe sieht die Landesregierung für die deutliche Unterbelegung der Flüchtlingsquartiere in Potsdam? zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Rundschreiben vom 04.11.2015 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie (MASGF) im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) die 4. Prognose des Landes über die Entwicklung der voraussichtlichen Zugänge und Verteilungen im Jahr 2015 bekannt gemacht. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Prognosen erfolgte diese nicht auf Grundlage einer Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern auf Basis einer eigenständigen Einschätzung des Landes zur Zugangssituation. Grund für dieses Vorgehen war der Umstand, dass das BAMF trotz der deutlich veränderten Zugangsentwicklung seit dem 05.09.2015 zu keiner Aktualisierung der mittlerweile von der Realität eingeholten Prognose von 800.000 bundesweit zu erwartenden Zugängen bereit war. In der Landesprognose ging das Land unter Zugrundelegung der Zugangsentwicklung seit dem 05.09.2015 von bis zu 50.000 Zugängen in der Erstaufnahmeeinrichtung und von 36.018 Verteilungen in die Landkreise und kreisfreien Städte unter Einberechnung des Überhangs aus dem Jahre 2014 in Höhe von 1.018 Personen aus. Im weiteren Verlauf stellte sich allerdings heraus, dass die tatsächlichen Verteilungen hinter den Erwartungen zurückblieben. Maßgeblich hierfür war insbesondere der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Landesprognose perspektivisch ein deutlicher Rückgang der sog. individuellen Abreisen erwartet worden war, der sich in der Folgezeit aber in der prognostizierten Form nicht bewahrheitete . Im Übrigen trug auch ein in diesem Umfang nicht erwarteter Rückgang der Zugänge im Dezember 2015 zu entsprechend verringerten Verteilungen bei. Insoweit ist es nicht gänzlich auszuschließen, dass die derzeit gebremste Zugangsentwicklung im Einzelfall dazu führen kann, dass geplante neue Unterkünfte erst später als ursprünglich vorgesehen belegt werden können. Für die Stadt Potsdam bedeutete die oben dargestellte Entwicklung, dass statt des voraussichtlichen Aufnahmesolls von 2.245 Personen gemäß der Prognose vom 04.11.2015 tatsächlich nur 1.530 Personen im Jahr 2015 in die Landeshauptstadt verteilt wurden. Der Landesregierung liegen jedoch keine konkreten Erkenntnisse hinsichtlich einer deutlichen Unterbelegung von Unterkünften der Landeshauptstadt Potsdam vor. Vielmehr hat die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2016 bisher lediglich 15 freie Plätze gegenüber der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur Belegung gemeldet, obwohl die Jahresabschlussrechnung der ZABH für das Jahr 2015 in Bezug auf die Landeshauptstadt Potsdam noch einen Überhang von 229 Plätzen aufweist , der dem Aufnahmesoll 2016 noch hinzuzurechnen ist. Frage 3: In welcher Höhe verlangt die Stadt Potsdam eine Kostenerstattung vom Land Brandenburg für die ungenutzten Quartiere? Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung diese Forderung inhaltlich und rechtlich? Frage 5: Beabsichtigt das Land Brandenburg, diese Kosten zu übernehmen? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 3 bis 5: Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem für die Kostenerstattung zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung liegt kein entsprechender Antrag der Stadt Potsdam vor.