Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3523 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1379 des Abgeordneten Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/3352 Kosten der Leitbildveranstaltungen der Landesregierung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1379 vom 19.01.2016: Die Landesregierung hat zu ihrem Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 bisher 18 Leitbildkonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einen Reformkongress in Cottbus durchgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind durch die 18 Leitbildkonferenzen und den Reformkongress insgesamt entstanden? 2. Welche Kosten sind bei den jeweiligen Leitbildkonferenzen und dem Reformkongress entstanden (tabellarisch aufgeschlüsselt nach Kostenposten, insbesondere für die Moderation, die Referenten, das Catering, die angemieteten Veranstaltungsstandorte usw.)? Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Kosten bestritten? 3. Wie viele und welche Verträge wurden über welche Summen durch die Landesregierung oder durch von ihr Beauftragte im Hinblick auf die jeweiligen Leitbildkonferenzen und den Reformkongress abgeschlossen und in welcher Form ging den jeweiligen Vertragsschlüssen ein vorheriges Ausschreibungsverfahren voraus (tabellarisch aufgeschlüsselt, insbesondere für die Moderation, die Referenten, das Catering, die angemieteten Veranstaltungsstandorte usw.)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten sind durch die 18 Leitbildkonferenzen und den Reformkongress insgesamt entstanden? Frage 2: Welche Kosten sind bei den jeweiligen Leitbildkonferenzen und dem Reformkongress entstanden (tabellarisch aufgeschlüsselt nach Kostenposten, insbesondere für die Moderation, die Referenten, das Catering, die angemieteten Veranstaltungsstandorte usw.)? Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Kosten bestritten? Frage 3: Wie viele und welche Verträge wurden über welche Summen durch die Landesregierung oder durch von ihr Beauftragte im Hinblick auf die jeweiligen Leitbildkonferenzen und den Reformkongress abgeschlossen und in welcher Form ging den jeweiligen Vertragsschlüssen ein vorheriges Ausschreibungsverfahren voraus (tabellarisch aufgeschlüsselt, insbesondere für die Moderation, die Referenten, das Catering, die angemieteten Veranstaltungsstandorte usw.)? zu den Fragen 1, 2 und 3: Aufgrund der kameralen Haushaltsführung kann die Frage nach Kosten nicht beantworten werden. Bei der Beantwortung der Frage wird daher entsprechend der Kameralistik von Ausgaben ausgegangen, die bis zum Stichtag 26.01.2016 veranlasst wurden. Für 18 Leitbildkonferenzen (LBK) sowie den Reformkongress am 16.01.2016 in Cottbus wurden 107.186,45 EUR verausgabt. Eine Auskunft über einzelne Ausgaben, welche auf die Vergütung der Vertragspartner für ihre Leistungen schließen lassen, kann nur eingeschränkt erteilt werden. Juristische Personen des Privatrechts haben aufgrund der Berufsfreiheit (Art. 12 GG sowie Art. 49 LVerfVBbg) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG sowie Art. 41 LVerfBbg) ein Recht auf Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Auskunft über genaue Vertragsinhalte, vor allem eine Angabe der Vergütungen würde in diesen Schutzbereich eingreifen, insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Veröffentlichung der Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfragen gem. § 59 Abs. 4 GO-LT. Dritte könnten in den schutzbedürftigen Kernbereich der Geschäftsführung wettbewerbsrelevante Einblicke zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Akteneinsicht gem. Art. 56 Abs. 3 LVerfBbg hingewiesen. Unter Beachtung der Interessen Dritter können folgende Angaben gemacht werden: a) Ausgaben je Veranstaltung Veranstaltung Ort Ausgaben bis zum Stichtag 26.01.2016 1. LBK Brandenburg a. d. Havel 7.116,54 € 2. LBK Neuruppin 6.015,54 € 3. LBK Bad Belzig 6.302,38 € 4. LBK Lübben 5.676,74 € 5. LBK Oranienburg 7.430,53 € 6. LBK Potsdam 6.054,21 € 7. LBK Luckenwalde 5.328,57 € 8. LBK Frankfurt (Oder) 6.283,86 € 9. LBK Prenzlau 6.807,77 € 10. LBK Rathenow 5.974,05 € 11. LBK Seelow 3.837,92 € 12. LBK Schwarzheide 3.681,33 € 13. LBK Elsterwerda 2.749,07 € 14. LBK Beeskow 5.476,21 € 15. LBK Forst 5.190,22 € 16. LBK Cottbus 8.040,60 € 17. LBK Eberswalde 5.884,49 € 18. LBK Perleberg 4.021,85 € Reformkongress Cottbus 5.314,56 € Die o. g. Ausgaben je Veranstaltung beinhalten die Ausgaben für Raummieten, eventuelle zusätzliche Tontechnik sowie die anteiligen Ausgaben für Moderation, wissenschaftliche Begleitung, Erstellung von Kurzexposés sowie Argumentationsunterlagen für den Reformkongress, Druck, Stellwände und Anzeigen für die Ankündigung der Termine. Die o. g. Ausgaben des MIK im Rahmen des breiten öffentlichen Dialogs zum Entwurf des Leitbildes zur Verwaltungsstrukturreform 2019 wurden aus Kapitel 03 020 Titel 526 40 bestritten. b) Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegen nicht den ausgeführten Schutzbedürfnissen. Daher werden folgende Angaben hinsichtlich der Verträge mit diesen Personen über Raummieten inklusive der Tontechnik* gemacht: Veranstaltung Ort Vertrag über einen Betrag von: 2. LBK Neuruppin 2.928,00 € 3. LBK Bad Belzig 400,00 € * 4. LBK Lübben 1.150,00 € 5. LBK Oranienburg 1.330,85 € 9. LBK Prenzlau 2095,00 € 11. LBK Seelow 0 € 13. LBK Elsterwerda 250,00 € 14. LBK Beeskow 300,00 € 15. LBK Forst 776,00 € * 18. LBK Perleberg 1264,20 € * In den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße enthielten die Raummieten keine Tontechnik. Diese wurde zusätzlich beauftragt. c) Anzahl und Gegenstand der abgeschlossenen Verträge Für die wissenschaftliche Begleitung, die Erstellung von Kurzexposés sowie Argumentationsunterlagen für den Reformkongress und für die Moderation wurden Verträge abgeschlossen, die keinen einzelnen Leitbildkonferenzen zugeordnet werden können. Grundsätzlich wurden für die Leitbildkonferenzen sowie den Reformkongress jeweils nur ein Vertrag mit den Betreibern der jeweiligen Veranstaltungshäusern über Miete des Saales inklusive Technik und technischem Support geschlossen . Einzig in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße sowie in der Stadt Cottbus musste neben dem Vertrag über die Miete des Saals die Technik inklusive Support jeweils in einem zusätzlichen Vertrag beauftragt werden. Darüber hinaus wurde zur Leitbildkonferenz in Cottbus ein Vertrag mit einem Sicherheitsunternehmen geschlossen. Grundsätzlich wurden zu allen Leitbildkonferenzen Verträge über Anzeigen zur Ankündigung der Termine in regionalen Zeitungen geschlossen; mit Einschränkung auf die Leitbildkonferenzen in der Stadt Brandenburg an der Havel, dem Landkreis Ostprignitz -Ruppin und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, für die keine Anzeigen geschaltet wurden. Für die Durchführung des Reformkongresses in der Stadt Cottbus wurde mit dem Betreiber der Messe Cottbus ein Vertrag geschlossen, darüber hinaus zwei Verträge für die Moderation, ein Vertrag mit einem Sicherheitsunternehmen sowie sechs Verträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des breiten Dialoges zum Leitbildentwurf der Landesregierung wurde auf Grund der jeweils niedrigen Summen statt einer öffentlichen Ausschreibung das freihändige Vergabeverfahren für die Verträge gewählt.