Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3524 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1375 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/3347 A-Besoldung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1375 vom 18.01.2016: Mit Beschluss des Zweiten Senats vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 - Rn. (1- 170), (http://www.bverfg.de/e/ls20151117_2bvl001909.html) hat das BVerfG die im Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 - Rn. (1-196), aufgestellten Regeln zur amtsangemessenen Alimentation in der R-Besoldung auf die A- Besoldung übertragen. Im Ergebnis der Prüfung wurde für die antragsgegenständliche Besoldungsgruppe A10 im Jahr 2011 eine verfassungsmäßig zu niedrige Besoldung festgestellt. Dem Gesetzgeber des Freistaates Sachsen wurde aufgegeben, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2016 an zu treffen. Die Besoldungshöhe in Brandenburg lag 2011 sogar noch leicht unter der von Sachsen (Grundgehalt Endstufe A10 Sachsen 3147,94 €, Brandenburg 3084,51 €) bei sonst etwa gleichen Rahmenbedingungen. Der nominelle und prozentuale Abstand zu Sachsen ist aktuell sogar noch niedriger (3564,68 € / 3441,46 €). Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Landesregierung für die aktuelle und künftige Besoldungshöhe, Beihilfeleistungen, Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung etc. der A-Besoldung? 2. Wie viele der 5 vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter werden jeweils in den entsprechenden A-Besoldungsgruppen in Brandenburg eingehalten? (Bitte jeweils in Bezug auf die Ost- und Westbesoldung darstellen .) 3. Wird es eine „Kompensation“ für die in der Vergangenheit von der wahrscheinlich verfassungswidrig zu niedrige Besoldung betroffenen Beamtinnen und Beamten geben und wenn ja, in welcher Höhe und wann? 4. Wie will die Landesregierung zukünftig verhindern, dass die Besoldung der Beamten gegen das Grundgesetz verstößt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Landesregierung für die aktuelle und künftige Besoldungshöhe, Beihilfeleistungen, Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung etc. der A-Besoldung? Frage 2: Wie viele der 5 vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter werden jeweils in den entsprechenden A-Besoldungsgruppen in Brandenburg eingehalten? (Bitte jeweils in Bezug auf die Ost- und Westbesoldung darstellen.) Frage 3: Wird es eine „Kompensation“ für die in der Vergangenheit von der wahrscheinlich verfassungswidrig zu niedrige Besoldung betroffenen Beamtinnen und Beamten geben und wenn ja, in welcher Höhe und wann? zu den Fragen 1 bis 3: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 betrifft unmittelbar nur die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Sachsen. Welche Wirkungen die Entscheidung für die Besoldung im Land Brandenburg hat, wird derzeit noch analysiert und ausgewertet. Die Landesregierung wird anschließend einen Bericht vorlegen. Frage 4: Wie will die Landesregierung zukünftig verhindern, dass die Besoldung der Beamten gegen das Grundgesetz verstößt? zu Frage 4: Die Landesregierung wird bei künftigen Besoldungsanpassungen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der für die Bemessung der amtsangemessenen Alimentation relevanten Parameter beachten und im Gesetzgebungsverfahren die Gründe für die Regelung der Besoldungshöhe dokumentieren.