Datum des Eingangs: 02.01.2015/ Ausgegeben: 07.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/355 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 110 der Abgeordneten Raik Nowka und Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/234 Bundesmittel für die Unterbringung von Flüchtlingen Wortlaut der Kleinen Anfrage 110 vom 09.12.2014: Der Deutsche Landkreistag begrüßt am 30.11.2014 ausdrücklich, dass sich der Bund in den nächsten zwei Jahren mit jeweils 500 Mio. Euro an den Unterbringungskosten für Flüchtlinge beteiligen wird. Die Milliardenhilfe des Bundes sei eine gute Unterstützung, weil die Bundesregierung gar nicht in der finanziellen Verantwortung stehe, sondern die Länder. Der Landkreistag erwarte, dass die Mittel vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. In Brandenburg weigern sich die Landkreise, diese Mittel vollständig in ihre HH- Planung 2015 einzubeziehen - zum Ärger der kreisangehörigen Kommunen. Es wird befürchtet, dass die Landesregierung das Geld nicht vollständig weiterreicht. Eine Klarstellung durch die Landesregierung wäre hilfreich. Wir fragen die Landesregierung: 1. In welcher Höhe entfallen Bundesmittel für die Unterbringung von Flüchtlingen auf Brandenburg? 2. Wie werden die Bundesmittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt? 3. Wird die Landesregierung die Bundesmittel in voller Höhe an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterreichen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe entfallen Bundesmittel für die Unterbringung von Flüchtlingen auf Brandenburg? zu Frage 1: Die Verteilung der Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, bemisst sich über einen Umsatzsteueranteil. Für Brandenburg bedeutet dies, dass in den nächsten beiden Jahren ca. 15 Mio. Euro jährlich ausgezahlt werden. Davon ist innerhalb von zwanzig Jahren die Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel an den Bund zurückzuzahlen. Frage 2: Wie werden die Bundesmittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt? zu Frage 2: Die Verteilung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereichten Mittel soll nach dem Schlüssel der Verordnung über die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländischen Flüchtlingen (Verteilungsverordnung - VertVBbg) erfolgen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ergibt sich daraus eine an der Aufnahmequote für Asylbewerber gemessene Zuweisung. Frage 3: Wird die Landesregierung die Bundesmittel in voller Höhe an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterreichen? zu Frage 3: Die Mittel sollen insgesamt in Höhe von 22,5 Mio. Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergereicht werden. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers soll der Rest in Höhe von 7,5 Mio. Euro für zentrale Aufgaben des Landes bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt werden, beispielsweise bei der medizinischen Erstuntersuchung und der Teilerweiterung einer Krankenhausstation in Eisenhüttenstadt.