Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3555 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1418 des Abgeordneten Helmut Barthel der SPD-Fraktion Drucksache 6/3423 Buslinie 618 Potsdam - Wünsdorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 1418 vom 02.02.2016: Die Buslinie 618 verbindet die Landeshauptstadt Potsdam mit dem in Wünsdorf (Teltow -Fläming) ansässigen Behördenzentrum des Landes. Angebunden wird neben Zossen auch Ludwigsfelde mit seinen zwei Bahnhöfen und dem Standort des Evangelischen Krankenhauses Ludwigsfelde-Teltow. Am Standort Wünsdorf befindet sich eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) der zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH). Die komplette Fertigstellung der Außenstelle soll bis Mitte 2017 erfolgen und Platz für bis zu 1.700 Asylsuchenden bieten. Die Linie 618 verkehrt von Montag bis Freitag und befindet sich als landesbedeutsame Buslinie nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG in der Aufgabenträgerschaft des Landes. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Was sind die Kriterien für die Einstufung einer Buslinie als landesbedeutsame Verkehrslinie des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 3 Abs. 1 ÖPNVG? 2. Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg plant, sich zum 31.12.2016 aus der Aufgabenträgerschaft der Buslinie 618 zurückzuziehen? 3. Was unternimmt das Land um die EAE in Wünsdorf verkehrstechnisch sinnvoll anzubinden ohne den Landkreis Teltow-Fläming zusätzlich finanziell zu belasten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind die Kriterien für die Einstufung einer Buslinie als landesbedeutsame Verkehrslinie des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 3 Abs. 1 ÖPNVG? Zu Frage 1: Laut § 3 Abs. 1 ÖPNVG ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie der landesbedeutsamen Verkehrslinien anderer Verkehrsträger des öffentlichen Personennahverkehrs Aufgabe des Landes. Im Landesnahverkehrsplan 2013-2017 ist im Abschnitt 4.1.2 „Verkehrsangebot “ unter „Andere Verkehrsträger“ festgelegt, dass zur Sicherung der Daseinsvorsorge das Land gem. § 7 Abs. 2 ÖPNVG als Aufgabenträger SPNV- Angebote bei Unwirtschaftlichkeit oder fehlender Schieneninfrastruktur durch landesbedeutsame Buslinien ergänzen kann. Entsprechend einer grundsätzlichen Funktion setzt die Landesbedeutsamkeit einer Buslinie qualitativ eine schnelle, direkte Linienführung mit raumgreifender Verbindungsfunktion (Expressbus) voraus. Darüber hinaus wurden besondere Auswahl- und Qualitätskriterien für eine landesbedeutsame Buslinie aufgestellt: Verbindung von Zentren, landkreisübergreifende, überregionale Netzbedeutung, Wirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten), Taktverkehr, direkte Linienführung , adäquate Fahrzeugstandards. Frage 2: Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg plant, sich zum 31.12.2016 aus der Aufgabenträgerschaft der Buslinie 618 zurückzuziehen? Zu Frage 2: Nein. Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2015 bis 08. Dezember 2017 wurde die Buslinie 618 nun erneut letztmalig im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Aus Sicht des Landes besteht nach dem zweijährigen Vertrag keine Grundlage, um eine Weiterfinanzierung zu rechtfertigen. Ursprünglich wurde die Buslinie zur Anbindung des Behördenzentrums in Wünsdorf aufgenommen. Die Gründe für die Einführung einer landesbedeutsamen Buslinie und die Kriterien der Landesbedeutsamkeit werden von der Buslinie 618 nicht mehr erfüllt. Die kommunalen Aufgabenträger wurden bereits in 2015 informiert, um sich in dem Zeitraum von zwei Jahren mit der Einstellung der Buslinie 618 auseinandersetzen zu können und gemeinsam Alternativen zu prüfen. Frage 3: Was unternimmt das Land um die EAE in Wünsdorf verkehrstechnisch sinnvoll anzubinden ohne den Landkreis Teltow-Fläming zusätzlich finanziell zu belasten ? Zu Frage 3: Wünsdorf ist mit einem attraktiven SPNV-Angebot in verschiedene Richtungen des Landes und nach Berlin angebunden, welches eine verkehrstechnisch sinnvolle Anbindung auch für die EAE darstellen kann.