Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3556 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1396 des Abgeordneten Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/3394 Sanierung der L 70 zwischen Petkus und Wahlsdorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 1396 vom 25.01.2016: Die Landesstraße 70 verbindet Trebbin und Doberlug-Kirchhain und damit die Landkreise Teltow-Fläming und Elbe-Elster. Der Zustand der Straße ist insbesondere im Bereich zwischen dem in der Stadt Baruth/Mark gelegenen Ort Petkus und dem in der Stadt Dahme/Mark gelegenen Ort Wahlsdorf besorgniserregend. Trotz jahrelangem Engagement der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgt keine grundhafte Sanierung, weshalb sich der Zustand der Straße zusehends verschlechtert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Zustandsnote der L 70 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und -bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt ? 2. Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (z. B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.? 3. Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? 4. Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung dieses Abschnitts anfallen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten dahingehend durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen? 5. Weshalb wurde die Sanierung des Abschnitts bisher nicht umgesetzt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Wie ist die Zustandsnote der L 70 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und -bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt ? Zu Frage 1: In diesem Bereich wurde zuletzt 2011 eine Zustandserfassung mit Bewertung durchgeführt. Die Streckenabschnitte weisen mit steigender Tendenz fast durchgängig schlechte Zustandswerte auf (im Durchschnitt zwischen 3,5 und 4,5) und sind geprägt von Unebenheiten, Rissen und Flickstellen. Frage 2: Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (z. B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.? Zu Frage 2: Durch die zuständige Straßenmeisterei Luckau erfolgte in der Vergangenheit eine Ausbesserung der Schlaglöcher und Fahrbahnschäden in Form von Flickungen. Frage 3: Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? Zu Frage 3: Die Straßenmeisterei Luckau führte erforderliche Reparaturen jeweils während der Winterperiode mit Kaltmischgut und danach mit Heißmischgut durch. Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 2.200 €/Jahr. Frage 4: Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung dieses Abschnitts anfallen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten dahingehend durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen? Zu Frage 4: Der Landesbetrieb Straßenwesen prüft, ob eine Deckenerneuerung dieser Strecke mittelfristig machbar ist. Ein grundhafter Ausbau ist nicht geplant, eine Kostenschätzung liegt somit nicht vor. Frage 5: Weshalb wurde die Sanierung des Abschnitts bisher nicht umgesetzt? Zu Frage 5: Die L 70 gehört zum nachrangigen Netz der Landesstraßen (Grünes Netz). In Anbetracht der Netzzuordnung und der geringen Verkehrsbelastung (unter 1.000 Kfz/24 h mit einem SV-Anteil von 10 %) wird die zuständige Straßenmeisterei im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Sicherung der Befahrbarkeit, weiterhin die notwendigen kleinteiligen Reparaturen an der Straße durchführen.