Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3577 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1387 der Abgeordneten Kristy Augustin und Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/3380 Vergabequote der Ehrenamtskarte Wortlaut der Kleinen Anfrage 1387 vom 21.01.2016 : Die Vergabequote der Ehrenamtskarte ist ein entscheidender Indikator für den Erfolg dieses Instruments der Anerkennungskultur. Eine Evaluation seitens der Berliner Senatskanzlei hat ergeben, dass die Anforderungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte sehr hoch sind und daher die Vergabe von Ehrenamtskarten rückläufig ist. Aus diesem Grund ist eine Überprüfung der Vergabequote auch für das Land Brandenburg von Interesse. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Ehrenamtskarten vergibt das Land Brandenburg jährlich an ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (mit der Bitte um tabellarische Auflistung nach Landkreisen seit der Einführung der Karte)? 2. Welchen Personen, aus welchen Organisationen und Vereinen, kommt die Anerkennung durch diese Karte zuteil? 3. Welche positiven Effekte sind mit einer entsprechenden Karte für die ausgezeichneten Personen verbunden? 4. Nach welchen Kriterien findet die Vergabe der Ehrenamtskarte statt? 5. Wer hat diese Kriterien festgelegt und ist eine Änderung des Kriterienkatalogs geplant? 6. Welchen Umfang hat der Partnerkreis für entsprechende Vergünstigungen? 7. Ist seitens der Staatskanzlei Brandenburg eine Ausweitung des Angebots zur Steigerung der Attraktivität der Ehrenamtskarte geplant? Wenn ja, werden diesbezüglich Verhandlungen mit dem Land Berlin erwogen? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ehrenamtskarten vergibt das Land Brandenburg jährlich an ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (mit der Bitte um tabellarische Auflistung nach Landkreisen seit der Einführung der Karte)? zu Frage 1: Seit der Einführung im Jahr 2013 wurden insgesamt 1.175 Ehrenamtskarten ausgegeben , die sich wie folgt auf die Landkreise und Jahre verteilen: Landkreis / Stadt 2013 2014 2015 Summe Barnim 8 21 26 55 Brandenburg an der Havel 11 6 3 20 Cottbus 10 22 6 38 Dahme-Spreewald 48 9 3 60 Elbe-Elster 31 4 20 55 Frankfurt (Oder) 4 0 23 27 Havelland 18 20 8 46 Märkisch-Oderland 53 2 22 77 Oberhavel 38 3 14 55 Obespreewald-Lausitz 24 12 41 77 Oder-Spree 19 19 9 47 Ostprignitz-Ruppin 10 2 2 14 Potsdam 126 71 188 385 Potsdam-Mittelmark 45 17 6 68 Prignitz 8 0 2 10 Spree-Neiße 5 0 1 6 Teltow-Fläming 36 28 1 65 Uckermark 26 1 43 70 Summe 520 237 418 1175 Im Jahr 2016 wurden noch keine Ehrenamtskarten ausgegeben. Frage 2: Welchen Personen, aus welchen Organisationen und Vereinen, kommt die Anerkennung durch diese Karte zuteil? zu Frage 2 : Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 3: Welche positiven Effekte sind mit einer entsprechenden Karte für die ausgezeichneten Personen verbunden? zu Frage 3: Die Ehrenamtskarte ist fester Bestandteil der Anerkennungskultur der Landesregierung und Ausdruck der besonderen Wertschätzung für das Ehrenamt. Sie berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin zur Nutzung einer Reihe von Vergünstigungen, die von den Partnern der Ehrenamtskarte in eigener Entscheidung festgelegt werden. Meist handelt es sich dabei um ermäßigte Eintrittspreise, Preisnachlässe oder ähnliches . Die Ehrenamtskarte wird in Einzelfällen auch als Nachweis des Engagements verwendet, beispielsweise bei Behördenkontakten. Frage 4: Nach welchen Kriterien findet die Vergabe der Ehrenamtskarte statt? zu Frage 4: Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag vergeben und steht grundsätzlich allen Personen offen, die folgende Kriterien erfüllen: über drei Jahre ein ehrenamtliches Engagement im Umfang von monatlich 20 und mehr Stunden bzw. 240 Stunden im Jahr oder über fünf Jahre ein ehrenamtliches Engagement im Umfang von monatlich 10 und mehr Stunden bzw. 120 Stunden; Ausübung des Ehrenamtes in Brandenburg sowie die Absicht, das Engagement fortzusetzen. Mit dem Ehrenamt dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Die Ehrenamtskarte kann auch von Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiterkarte („Juleica“) beantragt werden. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird. Frage 5: Wer hat diese Kriterien festgelegt und ist eine Änderung des Kriterienkatalogs geplant ? zu Frage 5: Die Ehrenamtskarte sowie die zu erfüllenden Kriterien wurden durch den „Arbeitskreis FreiwilligenPass des Landes Brandenburg“ entwickelt, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft , Wirtschaft, Wissenschaft und Politik mitwirken, und im April 2013 durch eine Entscheidung des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg eingeführt . Eine Änderung der Kriterien ist derzeit nicht geplant. Frage 6: Welchen Umfang hat der Partnerkreis für entsprechende Vergünstigungen? zu Frage 6: Derzeit gibt es 98 Partner der Brandenburger Ehrenamtskarte; die jeweils aktuelle Liste der Partner ist auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter http://ehrenamt-in-brandenburg.de/ehrungen/engagiert-fuer-brandenburg/ abrufbar. Frage 7: Ist seitens der Staatskanzlei Brandenburg eine Ausweitung des Angebots zur Steigerung der Attraktivität der Ehrenamtskarte geplant? Wenn ja, werden diesbezüglich Verhandlungen mit dem Land Berlin erwogen? zu Frage 7: Die Landesregierung betrachtet die Ausweitung des Partnerkreises der Ehrenamtskarte als fortlaufende Aufgabe und bemüht sich kontinuierlich um die Gewinnung neuer Partner. Das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin hat den Senat mit seinem Beschluss vom 7. Mai 2015 aufgefordert, die Attraktivität der Berliner Ehrenamtskar- te zu steigern und zu diesem Zweck auch Verhandlungen mit der Brandenburger Staatskanzlei aufzunehmen, was zwischenzeitlich geschehen ist. Die Landesregierung führt die Gespräche mit dem Berliner Senat auch mit dem Ziel, die Attraktivität der Ehrenamtskarte für die engagierten Brandenburgerinnen und Brandenburger durch die Ausweitung des Partnerkreises weiter zu steigern.