Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3592 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1432 der Abgeordneten Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/3445 Informationskampagne „Pflegekammer in Brandenburg“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 1432 vom 04.02.2016: Anlässlich einer Veranstaltung der Volkssolidarität beklagte Staatssekretärin Hartwig- Tiedt, dass die Nachteile der brandenburgischen Pflegekräfte bei der Bezahlung „schwer auszuhalten“ seien und die Landesregierung leider nur moralische Unterstützung gewähren könne. In Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen die bundesweit erste Pflegekammer. Die Kammer soll künftig als Ansprechpartner für die über 40.000 professionellen Pflegekräfte aus Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege fungieren . Das Gremium soll beispielsweise nach dem Vorbild von Ärztekammern oder Industrie - und Handelskammern in Eigenregie die Belange der Berufsgruppe regeln, die Qualität der Arbeit sichern, für Weiterbildung sowie die Einhaltung ethischmoralischer Grundsätze sorgen und die politische Vertretung übernehmen. In Niedersachsen sind ebenfalls die Weichen für eine Pflegekammer gestellt; die Gründungskonferenz hat ihre Arbeit aufgenommen und auch in Schleswig-Holstein ist eine Pflegekammer auf den Weg gebracht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat in Brandenburg die angekündigte Informationskampagne für die Bildung einer Pflegekammer begonnen und wie ist diese bisher verlaufen? 2. Soll unmittelbar im Anschluss an die Informationskampagne eine Befragung der in der Pflegebranche Tätigen erfolgen und wenn nein, weshalb nicht? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung der Pflegekammern in anderen Bundesländern? 4. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Pflegekräfte in Brandenburg ohne eigene starke Interessenvertretung keine Benachteiligung gegenüber den Pflegekräften in anderen Bundesländern erfahren? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat in Brandenburg die angekündigte Informationskampagne für die Bildung einer Pflegekammer begonnen und wie ist diese bisher verlaufen? zu Frage 1: Mit Beschluss des Landtages vom 30.04.2015 (LT-Drs. 6/1268) wurde die Landesregierung aufgefordert, die Haltung der Pflegekräfte im Land zur Errichtung einer Pflegekammer zu erfragen. Dazu soll, so der Landtagsbeschluss, eine Informationskampagne konzipiert und umgesetzt sowie eine repräsentative Befragung der Pflegekräfte durchgeführt werden. Es wurden erste Vorschläge erarbeitet, wie eine Informationskampagne angelegt und wie eine repräsentative Befragung der Pflegekräfte durchgeführt werden könnte. Diese Vorschläge müssen nun konkretisiert und weiterentwickelt werden. Im Ergebnis dieser Überlegungen sowie von Gesprächen mit Akteuren im Gesundheits- und Sozialwesen, mit Verbänden und auch mit Abgeordneten wurde deutlich, dass eine Informationskampagne und eine Befragung zum Thema Pflegekammer nur gelingen kann, wenn sie ergebnisoffen erfolgt und von Anfang an alle betroffenen Personengruppen , Institutionen und Einrichtungen beteiligt werden. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die durchgeführten Kampagnen und Abstimmungsergebnisse teilweise durch Angehörige der Pflegeberufe und Verbände sehr kritisch bewertet wurden. Eine weitestgehende Transparenz wird angestrebt. Zur Sicherstellung der Akzeptanz des Projektes und letztlich der Ergebnisse soll die Konzeption mit Vertreterinnen und Vertretern der Fach- und Berufsverbände, der Gewerkschaften und der Träger sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und gesellschaftlichen Akteuren abgestimmt werden. Frage 2: Soll unmittelbar im Anschluss an die Informationskampagne eine Befragung der in der Pflegebranche Tätigen erfolgen und wenn nein, weshalb nicht? zu Frage 2: Ob die Befragung im Anschluss an die Informationskampagne oder ggf. parallel dazu erfolgen soll, ist noch offen. Wichtig ist ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Information und Befragung. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung der Pflegekammern in anderen Bundesländern? zu Frage 3: Die Landesregierung verfolgt die Einrichtung der Pflegekammern in den anderen Bundesländern mit Interesse. Eine Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Frage 4: Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Pflegekräfte in Brandenburg ohne eigene starke Interessenvertretung keine Benachteiligung gegenüber den Pflegekräften in anderen Bundesländern erfahren? zu Frage 4: Pflegekräfte brauchen eine starke Interessenvertretung. Ob das am besten über die Einführung einer Kammer gewährleistet werden kann, ist noch nicht bewertbar. Bislang ist der Prozess in den anderen Bundesländern nicht so weit fortgeschritten, um bereits von positiven Erfahrungen für die Pflegekräfte mit einer Pflegekammer sprechen zu können. Für Brandenburg kann die Frage nach der Gefahr einer Benachteiligung gegenüber Pflegekräften in anderen Bundesländern erst beantwortet werden, wenn im Rahmen des geplanten Diskussionsprozesses ein von den Pflegekräften befürwortetes Modell einer Interessenvertretung konzipiert ist, welches eine perspektivische Einschätzung zu Nutzen und Aufwand erlaubt.