Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3599 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1431 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/3444 Geringfügige Straftaten Wortlaut der Kleinen Anfrage 1431 vom 04.02.2016: Geringfüge Straftaten, wenn sie von Migranten und Asylbewerber begangen werden, werden in manchen Städten nicht verfolgt. Am 7. Oktober 2015 gab es eine „gemeinsame Erörterung“ der Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich zum Umgang mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren Personalien nicht eindeutig feststehen. „Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen – weil die Identität des Täters nicht festgestellt werden kann – bei Bagatelldelikten , wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung „regelmäßig aus“. Auch die Polizei in Frankfurt (Oder) hat versucht, mehrere Großeinsätze am Flüchtlingsamt geheim zu halten (MOZ v. 29.01.2016). Ich frage die Landesregierung: 1.) Gibt es solche Absprachen auch in Brandenburg? 2.) Wie beurteilt die Landesregierung das Verschweigen der Einsätze in Frankfurt (Oder)? 3.) Wo zieht die Landesregierung die Grenze zu den öffentlich relevanten und nicht relevanten Straftaten von Asylbewerbern für seine Öffentlichkeitsarbeit? 4.) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Bevölkerung in Zukunft ausreichend , zeitnah und umfassend über polizeiliche Maßnahmen informiert wird? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es solche Absprachen auch in Brandenburg? zu Frage 1: Nein. Gemäß dem Legalitätsprinzip ist bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wobei durch die Polizei auch die erforderlichen Feststellungen zur Person des Täters zu treffen sind. Über den Abschluss des Verfahrens entscheidet in jedem Einzelfall die Staatsanwaltschaft. Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung das Verschweigen der Einsätze in Frankfurt (Oder )? zu Frage 2: Die Polizeidirektion Ost wurde durch die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Frankfurt (Oder) um Vollzugshilfe gebeten. Die Pressehoheit für Einsätze in denen die Polizei um Vollzugshilfe gebeten wird, liegt bei der Institution, die die Polizei zur Vollzugshilfe anfordert. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung in diesen Fällen die Bewertung der Öffentlichkeitsarbeit Dritter vorzunehmen. Frage 3: Wo zieht die Landesregierung die Grenze zu den öffentlich relevanten und nicht relevanten Straftaten von Asylbewerbern für seine Öffentlichkeitsarbeit? Frage 4: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Bevölkerung in Zukunft ausreichend, zeitnah und umfassend über polizeiliche Maßnahmen informiert wird? zu den Fragen 3 und 4: Die Beurteilung von Sachverhalten auf deren Presserelevanz erfolgt jeweils lageabhängig . Hinsichtlich polizeilicher Maßnahmen in Ermittlungsverfahren findet die Pressearbeit gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft statt. Auf dieser Grundlage erfolgt die polizeiliche Pressearbeit zu Straftaten, die durch Asylbewerber begangen werden, vergleichbar zu den Fällen, die durch deutsche Tatverdächtige begangen werden. Auch bei deutschen Tatverdächtigen ist vor der Veröffentlichung von Straftaten zu beachten, ob nicht konkurrierende und höher zu bewertende Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte, Opferschutz, Sonderstatus von Kindern und Jugendlichen) einer Veröffentlichung entgegenstehen. Beispielhaft seien hier die Themen „Häusliche Gewalt“ und „Sexualdelikte“ genannt.