Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3600 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1428 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/3441 Informationen der Polizei über mutmaßliche Täter Wortlaut der Kleinen Anfrage 1428 vom 04.02.2016: Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin und das Saarland, hatten , u. a. in Bezug auf die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln verfügt, dass die Herkunft der mutmaßlichen Täter nur in Ausnahmefällen erwähnt werden dürfe. Folgende Passage des Runderlasses aus dem NRW-Innenministerium wurde jedoch ersatzlos gestrichen: „Hinweise auf eine Beteiligung von Ausländern, ethnischen oder religiösen Minderheiten oder deren Hautfarbe haben grundsätzlich zu unterbleiben, sofern nicht im Einzelfall die Information aus sachlichen Gründen für das Verständnis des berichteten Vorganges oder zum Zwecke der Fahndung zwingend erforderlich ist.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde eine solche oder ähnliche Anweisung bzgl. der Herkunft der mutmaßlichen Täter auch in Brandenburg erteilt? 2. Wenn ja, wurde diese zwischenzeitlich aufgehoben oder gilt diese fort? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Polizei des Landes Brandenburg besteht seit dem 10.09.2014 der Diskriminierungs -freiheitserlass (Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 42 vom 15.10.2015, Seite 1287). In diesem ist der Schutz von Personen und Personengruppen vor Diskriminierung geregelt. Besonderen Schutz erhalten dabei die in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. In Deutschland leben Angehörige von vier anerkannten nationalen Minderheiten, die hier seit Jahrhunderten traditionell heimisch und deutsche Staatsbürger sind, die aber eine andere Muttersprache und Kultur haben. Dies sind die dänische Minderheit , die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk und die deutschen Sinti und Roma. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Frage 1: Wurde eine solche oder ähnliche Anweisung bzgl. der Herkunft der mutmaßlichen Täter auch in Brandenburg erteilt? zur Frage 1: Nein. Frage 2: Wenn ja, wurde diese zwischenzeitlich aufgehoben oder gilt diese fort? zur Frage 2: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.