Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3602 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1427 der Abgeordneten Sven Schröder und Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/3440 Nachfrage auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Netzeingriffe (DS 3329) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1427 vom 04.02.2016: Die Landesregierung hat in der o. g. Drucksache 3329 deutlich gemacht, dass die Netzstabilität der Energieübertragungsnetze durch Netzeingriffe ihrer Meinung nach nicht gefährdet ist. Diese Antwort berührt nicht den sachlichen Kern der Frage. Die kostenintensiven Netzeingriffe sind Ausdruck der ihnen zu Grunde liegenden Störungen , die das Versorgungsrisiko erhöhen. Bundesweit mussten die Verbraucher in 2015 ca. 1 Mrd. € für die Abwehr von Stromausfällen bezahlen, Tendenz steigend. Grund hierfür ist u. a. die privilegierte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen der sogenannten Energiewende. Der Geschäftsführer des Netzbetreibers Tennet sagte, dass die Anspannungen im Netz schneller als erwartet steigen würden. 2014 waren 3.450 Netzeingriffe notwendig, 2015 schon 6.300. Gegenüber 1998 sind die staatlich induzierten Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis um 281 % gestiegen und haben nunmehr einen Anteil von 54 % am Strompreis, der damit im genannten Zeitraum um 68 % gestiegen ist. Prognosen gehen davon aus, dass die Strompreise weiter steigen werden. Zur Verdeutlichung des überproportionalen Zusammenhangs von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Netzeingriffen folgende Graphik: Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt es für die Landesregierung eine Obergrenze für die Anzahl von Netzeingriffen und damit eine Obergrenze für die Anzahl von Netzstörungen, bei deren Überschreitung die Netzstabilität auf ein unvertretbar niedriges Niveau fällt? Wenn ja, wo liegt dieses Niveau (bitte in Wahrscheinlichkeiten angeben: z. B. von ehemals ca. 10-7 auf dann 10-5 Ausfallwahrscheinlichkeit)? 2. Wenn die Landesregierung für das Jahr 2020 keine Kostenschätzung für Netzund Systemsicherheitsmaßnahmen vornehmen kann, mit wieviel Netzeingriffen rechnet die Landesregierung bei einem planmäßigen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es für die Landesregierung eine Obergrenze für die Anzahl von Netzeingriffen und damit eine Obergrenze für die Anzahl von Netzstörungen, bei deren Überschreitung die Netzstabilität auf ein unvertretbar niedriges Niveau fällt? Wenn ja, wo liegt dieses Niveau (bitte in Wahrscheinlichkeiten angeben: z. B. von ehemals ca. 10-7 auf dann 10-5 Ausfallwahrscheinlichkeit)? 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 140,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A n za h l N e tz e in gr if fe TW h Wind + PVA in TWh Netzeingriffe Quellen:Stromerzeugung: http://www.ag-energiebilanzen.de/ Netzeingriffe: http://www.netztransparenz.de/de/Redispatch.htm Überproportionaler Anstieg der Netzeingriffe Frage 2: Wenn die Landesregierung für das Jahr 2020 keine Kostenschätzung für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen vornehmen kann, mit wieviel Netzeingriffen rechnet die Landesregierung bei einem planmäßigen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien? zu den Fragen 1 und 2: Die beiden Fragen stellen sich zuständigkeitshalber für die Landesregierung nicht. Sie betreffen vielmehr Sachverhalte, die in Bundeszuständigkeit liegen und die der Bund in § 13 (Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigungen ) des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) auch geregelt hat.