Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3603 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1425 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3438 EEG-Umlage Wortlaut der Kleinen Anfrage 1425 vom 04.02.2016: Von der Landesregierung wird die Entwicklung der Windenergie in Land Brandenburg als großer wirtschaftlicher Erfolg dargestellt. Für das Jahr 2014 erhielt das Land Brandenburg EEG-Zahlungen in Höhe von 1506 Mio. Euro, davon 567,8 Mio. Euro für Windkrafterzeugung On-Shore, so die Informationen aus der Bundesnetzagentur „EEG in Zahlen 2014“. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Vorhaben in Kommunen, Windkraftunternehmen und Bürgerwindparks wurden diese Mittel ausgereicht bzw. verwendet? (Bitte nach Landkreise auflisten!) Einzelpersonen als WKA-Eigentümer sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausdrücklich nicht nachgefragt. 2. Welche nachhaltigen wirtschaftlichen Effekte sind damit erzielt worden? 3. Die envia M und andere Energieversorger haben im Januar Ihre Kunden informiert , dass die bundesweit gestiegenen Umlagen auf den Strompreis für das Jahr 2016 erneut gestiegen sind, gleichzeitig führt die Integration der erneuerbaren Energien zu steigenden Netzkosten und diese Kosten schlagen sich erheblich auf den Strompreis nieder, so die Energieversorger. Welche Anteile und Summen der Einnahmen aus den EEG-Zahlungen werden zur Dämpfung der ständig steigenden Strompreise für die Bürger und die KMU verwendet und wofür? (Bitte alle Maßnahmen auflisten und beziffern!) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Vorhaben in Kommunen, Windkraftunternehmen und Bürgerwindparks wurden diese Mittel ausgereicht bzw. verwendet? (Bitte nach Landkreise auflisten!) Einzelpersonen als WKA-Eigentümer sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausdrücklich nicht nachgefragt. Frage 2: Welche nachhaltigen wirtschaftlichen Effekte sind damit erzielt worden? Frage 3: Die envia M und andere Energieversorger haben im Januar Ihre Kunden informiert, dass die bundesweit gestiegenen Umlagen auf den Strompreis für das Jahr 2016 erneut gestiegen sind, gleichzeitig führt die Integration der erneuerbaren Energien zu steigenden Netzkosten und diese Kosten schlagen sich erheblich auf den Strompreis nieder, so die Energieversorger. Welche Anteile und Summen der Einnahmen aus den EEG-Zahlungen werden zur Dämpfung der ständig steigenden Strompreise für die Bürger und die KMU verwendet und wofür? (Bitte alle Maßnahmen auflisten und beziffern!) zu den Fragen 1, 2 und 3: Nach §§ 19 und 52 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2014) haben Betreiber von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, für den in diesen Anlagen erzeugten Strom gegenüber dem Netzbetreiber einen Anspruch auf finanzielle Förderung. Die in der Statistik der Bundesnetzagentur für das Jahr 2014 angeführten Vergütungszahlungen von insgesamt 1,506 Mrd. € bzw. 567,8 Mio. € für Windenergieanlagen an Land beziehen sich zwar auf die im Land Brandenburg installierten Anlagen, die Anspruch auf Vergütung gemäß EEG haben. Allerdings hat nicht das Land Brandenburg Anspruch auf die genannten Summen, sondern entsprechend EEG die Betreiber der in Brandenburg installierten Anlagen. Das Land Brandenburg erzielt somit keine direkten Einnahmen aus dem EEG, die es an die Betreiber der in Brandenburg installierten Anlagen auszahlen oder für andere Zwecke verwenden könnte. Der Landesregierung liegen auch keine Informationen zur Verteilung und Verwendung der EEG-Vergütungszahlungen seitens der Anlagenbetreiber vor, da diesbezüglich weder Berichts- noch Kontrollpflichten seitens des Landes bestehen.